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Umgangsrecht trotz schlechtem Einfluss?

H

hermesmodel

Gast
Hallo!

Mein Exfreund weigert sich für mich Unterhalt zu zahlen (bin 18, schülerin und momentan bei meinem 6-monate alten kind zu Hause).
Für die Kleine zahlt er auch erst seit kurzem regelmäßig, allerdings nur weil das Jugendamt die Beistandschaft macht und sonst vor Gericht gegangen wäre.

Er will die kleine jedes wochenende von Freitag bis sonntag bei sich haben. Mit babys kennt er sich nicht aus, hat auch einen Babykurs abgelehnt. Letztes Wochenende hatte er sie von 12-19 Uhr. In den 7h hat er sie kein einziges mal gewickelt, obwohl ich ihm gesagt habe dass er sie wickeln soll weil sie schnell rot+wund wird.
Sie hat zudem total nach Rauch gestunken. Ich habe ihn gefragt ob er unterwegs war mit ihr und er meinte nur "das bildest du dir nur ein mit dem rauch".
Mit meiner Familie hat er sich noch nie gut verstanden, aber jetzt wo ich ihm nichts mehr von mir erzähle pflegt er auf einmal den kontakt und fragt sie aus.

Wisst ihr ob ich ihm die kleine geben muss, wenn er sich nicht um sie kümmert? Er droht mir immer damit den unterhalt nicht mehr zu zahlen weil er weiß dass ich ihn brauche, aber was bringt der unterhalt wenns meiner kleinen nicht gut geht?

lg, hermesmodel
 
R

Ratlos 200

Gast
wenn du befürchtest, dass der Vater des Kindes nicht richtig mit Ihr umgeht und du auch sonst noch irgendwelche Bedenken hast.
dann geh zum Jugendamt und frage dort nach ob man nicht erst einmal den Umgang mit dem Säugling Stundenweise unter Begleitung einer Mitarbeiterin des JA machen kann.

Trage dort vor was Du hier geschrieben hast.
Für soetwas ist meiner ansicht nach das Amt der richtige Ansprechpartner.

Wie sieht es aus mit Babygerechter ausstattung beim Vater?
Ist ein Bett vorhanden und auch alles andere?

Meiner Meinung nach ist der Zeitraum von Freitag bis Sonntag für ein 6Monate alten Säugling eine viel zu lange trennungszeit von der Mutter.

Besser wäre es eine Einigung zu finden die dem Alter des Kindes entspricht und auch seine Bedürfnisse rechtfertigt.
Aber wie gesagt-klär dies mit einem Rechtsanwalt und/oder dem Jugendamt.
dann bist Du was den Umgang angeht auf der sicheren Seite und mußt dir später keine Vorwürfe machen oder machen lassen.



Die aussage'" kein Umgang mit dem Kind-Kein Unterhalt" ist irrelevant. Er muß zahlen.

Sollte der UH eingestellt werden hast Du immer noch die Möglichkeit Unterhaltsvorschuss zu beantragen.
Was deinen Unterhalt angeht-geh zu einem Ra und versuch über diesen an die Einkommensauskunft deines Ex zu kommen.

ab einer summe von 900€ Selbstbehalt wird alles was drüber ist für den Kindesunterhalt und dann erst für Dich beansprucht.


siehe hier:
Der Unterhaltsanspruch der Mutter eines nichtehelichen Kindes
 
H

hermesmodel

Gast
Danke!

Beim jugendamt war ich schon. Begleiteten umgang will er nicht.
Sein bester freund kifft z. B. ich wollte dass er mir eine vereinbarung unterschreibt in der drinsteht dass er meine kleine nicht mit seinem freund zusammenkommen lässt. Da weigert er sich ebenfalls.

beim Ra war ich schon. Er muss 4000€ nachzahlen und mir im monat 900€ an unterhalt bezahlen, das macht er aber nicht. Er lässt nun schon seit 2 monaten bei seinem anwalt "nachrechnen". Mein ex arbeitet bei BMW, deshalb ist es so viel unterhalt.

Mein ex hat weder ein bett noch einen wickeltisch, flaschenwärmer ect. Ich packe ihm jedesmal alles zusammen, sogar windeln. Und jedesmal bekomme ich die gleiche anzahl windeln zurück und er sagt "ich hab sie nicht gewickelt, weil stinken tuts ja no ned und des is ned mei pflicht"
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

HappyDreams

Aktives Mitglied
Hallo Hermesmodel!

Warum muß er an dich zahlen?Du warst doch nicht mit ihm
verheiratet!
Und 900 Euro Unterhalt für einen Säugling ist noch nicht mal
halb so hoch als bei einem 18 Jährigen Schüler oder Studenten der noch kein eigenes Einkommen hat
Regulär sind 220 Euro für ein 6 Monate altes
Kind das höchste.
Und wenn ich das Richtig sehe sind Deine
Eltern dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet
und nicht er! Was hat er mit deinem Schulbesuch
zutun? Und wer betreut deine Tochter
während der Schule?

Bitte klär uns doch mal etwas mehr auf!
 
Zuletzt bearbeitet:
R

Ratlos 200

Gast
In dem Fall würde ich dir folgendes vorschlagen.

Lass das umgangsrecht mit hilfe eines Rechtsanwaltes über Gericht schriftlich festlegen.
Dies dauert zwar eine Weile-aber es wird Punktgenau festgelegt wie -wo-was.

Was die Wochenenden angeht würde ich dann ebenfalls mit dem RA sprechen und schauen das da eine vernünftige regelung getroffen wird.

das dein Ex diese Vereinbarung nicht unterschreiben wollte-kann ich verstehen.Wer läßt sich denn vorschreiben mit wem er kontakt haben darf und mit wem nicht.

so wie der Kindesunterhalt pfändbar ist-wenn ein titel besteht-müßte es möglichkeiten geben den Unterhalt der Kindesmutter einzuklagen.
Frag ebenfalls deinen RA
 
R

Ratlos 200

Gast
@HappyDreams

Warum muß er an dich zahlen?Du warst doch nicht mit ihm
verheiratet!

-----------------------------------------------------------
Antwort

Eine nicht mit dem Vater des Kindes verheiratete Mutter kann, soweit sie wegen der Schwangerschaft bzw. Geburt kein aureichendes eigenes Einkommen hat, vom Vater des Kindes Unterhalt verlangen. Auch ein nichtehelicher Vater kann diesen Unterhaltsanspruch haben, falls umgekehrt der Vater das Kind betreut.
In den allermeisten Fällen handelt es sich aber um den Unterhaltsanspruch der Mutter, so dass wir den Unterhaltsanspruch aus der Perspektive der Mutter darstellen.

Anmerkung: Es geht hier um den Unterhalt der Mutter, nicht um den Unterhalt des nichtehelichen Kindes. Das nichteheliche Kind hat einen ganz normalen Unterhaltsansprch wie alle anderen Kinder auch. Sein Unterhaltsanspruch wird im Kapitel über den Kindesunterhallt dargestellt. Der biologische Vater muss also sowohl Kindesunterhalt als auch Unterhalt an die Kindesmutter zahlen.



a) Beginn der Unterhaltspflicht:
Die Unterhaltspflicht beginnt regelmäßig sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin. Falls die Kindesmutter infolge der Schwangerschaft an einer (bereits ausgeübten oder geplanten) Erwerbstätigkeit gehindert ist, beginnt die Unterhaltspflicht sogar schon vier Monate vor dem Geburtstermin.
Dieser Anspruch umfasst auch die Kosten infolge der Schwangerschaft bzw. der Entbindung (siehe unter Punkt 3.).
b) Ende der Unterhaltspflicht:
Die Unterhaltspflicht dauert mindestens bis zum dritten Geburtstag des Kindes.
Dieser Unterhaltsanspruch verlängert sich über den dritten Geburtstag hinaus, falls die Mutter keine Betreuungsmöglichkeit für das Kind hat und infolgedessen nicht berufstätig sein kann.
Auch bei Bestehen einer Betreuungsmöglichkeit besteht der Unterhaltsanspruch weiter, wenn die Mutter das Kind aus kindsbezogenen Gründen nicht betreuen lassen kann. Das kann z.B. der Fall sein bei Krankheit, Behinderung oder Entwicklungsstörungen des Kindes.

Möglicherweise hat die Kindesmutter auch einen Unterhaltsanspruch gegen ihre Eltern oder gegen ihren Ehemann bzw. Ex-Ehemann.
(1) die Mutter hat einen Unterhaltsanspruch gegen ihre Eltern: nach § 1615 l Abs. 3 Satz 2 BGB geht die Unterhaltspflicht des nichtehelichen Kindesvaters der Unterhaltspflicht der Eltern vor. Die Eltern können sich also weigern, weiterhin Unterhalt an ihre Tochter zu zahlen, soweit der Kindesvater zur Zahlung fähig ist.


Quelle:mein-recht.de
 
Zuletzt bearbeitet:
H

hermesmodel

Gast
die 900€ muss er an mich zahlen. Eltern habe ich leider keine mehr. Meine mama hab ich letzten monat verloren und zu meinem vater besteht kein kontakt.
Ich war mit meiner kleinen in der schule. Jetz habe ich durch den tod meiner mama abgebrochen, lerne zu Hause und mache die Abschlussprüfung extern an meiner alten schule.

Für die kleine muss er 242€ bezahlen, das hat das Jugendamt ausgerechnet und geregelt.
 
R

Ratlos 200

Gast
Oh das tut mir leid für dich. Mein Beileid nachträglich.

Hoffe ich konnte etwas helfen.

Der beste Weg in deinem fall ist über RA.

LG Ratlos
 
H

hermesmodel

Gast
er kann ja mit ihm kontakt haben, nur will ich nicht dass in anwesenheit meiner kleinen "geraucht" also gekifft wird.
Und dass meine kleine keinen kontakt mit dem freund hat.
 
R

Ratlos 200

Gast
Du wirst dich mit dem Gedanken befassen müssen;das Dein Ex alles macht was du nicht möchtest.

Ich weiß es geht dir um das Wohl Deines Kindes.Jedoch denk ich das Dein Ex sich nicht reinreden läßt ,in sein leben.

wenn Du klug bist- behalte dein unmach über sein verhalten für dich.dies ärgert ihn dann wieder-weil du dich nicht mehr ärgerst.

Darüber reden solltest du allerdings beim JA und RA
 

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