M
möchtegern PaPa
Gast
Hallo HM
ich galube du hast gleich mehrere "Baustellen"
aber bei keiner davon geht es wirklich um euer Kind
also fang ich mal an
- ein kindgerechter Umgang in dem Alter dürfte sich meiner Meinung nach allenfalls auf 1-2 stunden dafür aber mehrmals in der Woche erstrecken - also kein "mitnehmen übers Wochenende"
- mir ist bislang noch kein Kind, welches ich durch diese Altersstufe begleiten durfte, untergekommen das 7 Stunden lang weder essen/trinken noch eine frische Windel brauchte - das ist schlichtweg Vernachlässigung, die du billigend in Kauf nimmst
- Drogenkonsum - für mich das totale nogo und ich glaube auch ( soweit es bekannt wird ) für alle die sich beruflich damit beschäftigen , das könnte auch leicht zu nicht erwünschten Reaktionen z.B. seitens des JA führen
ich finde es gut, dass du dem Vater den Umgang nicht vollständig versagen willst aber dennoch sind ein paar Eckpunkte zum Wohle des Kindes wichtig
so genug gemeckert und nun zu meinen Vorschlägen ebenfalls der Reihe nach
- lass dich nicht mit dem Unterhalt bzw. der Zahlungsverweigerung erpressen du hast keinen Grund dazu, das leben auf Hartz IV Niveau ist sicher kein zuckerschlecken aber von der Arge bekommst du Geld ( als Schuelerin wahrscheinlich Sozialgeld dürfte aber die gleiche Höhe haben ) und wenn der Herr dann zur Zahlung verpflichtet ist ( die Höhe festgelegt ist ) holen die sich das Geld bei ihm wieder ab - er hat also nix gekonnt mit seiner Verzögerung
nebenbei schließe ich aus deinen umgangssprachlichen Worten einen möglichen Standort Bayern- dort gibt es meines Wissens nach auch noch Landeserziehungsgeld
- du kannst dem KV ( Kindesvater ) nicht vorschreiben mit wem er Kontakt hat / haben darf - es gibt dafür keine Grundlage
finde Dich also damit ab - so hart das auch klingt
jegliche vereinbarung in dieser Richtung ist nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben steht ( du würdest dir sicher auch nicht vorschreiben lassen wollen mit wem du Kontakt haben darfst oder? )
- versuche ( auch wenn´s schwer fällt ) bei deinen Wahrnehmungen und Aussagen objektiv zu bleiben und beschränke dich in eigenem Interesse auf Angaben die Du beweisen kannst ( z.B. auch häusliche Aussttung beim KV etc. )
tja und dann - wenn die Angaben von Dir zutreffen
Gespräch beim JA mit der Zielstellung begleiteter Umgang
( auch wenn das dem KV nicht passt - siehe oben ) und Erziehungsberatung respektive Elternkurs als kurzfristige Lösung
ich denke spätestens dann wird dem KV klar, das auch er eine Verantwortung hat.
Sollte auch dann keine dauerhaft tragfähige Lösung gefunden werden bleibt langfristig nur der bereits vorgeschlagene Weg über RA und gerichtlicher Festlegung des Umgangs.
Im übrigen ist der Umgangsberechtigte für die Kindesversorgung während des Umgangs zuständig - sehe ich zwar manchmal auch als nicht unbedingt gerecht an aber ist eben so und Leuten die versuchen Dich mit Unterhalt zu erpressen brauchst du keine Rosinen ( ähm Windeln, Flasche, Gläschen, etc. ) nachwerfen.
Ich wünsche Dir jedenfalls viel Kraft
LG M
ich galube du hast gleich mehrere "Baustellen"
aber bei keiner davon geht es wirklich um euer Kind
also fang ich mal an
- ein kindgerechter Umgang in dem Alter dürfte sich meiner Meinung nach allenfalls auf 1-2 stunden dafür aber mehrmals in der Woche erstrecken - also kein "mitnehmen übers Wochenende"
- mir ist bislang noch kein Kind, welches ich durch diese Altersstufe begleiten durfte, untergekommen das 7 Stunden lang weder essen/trinken noch eine frische Windel brauchte - das ist schlichtweg Vernachlässigung, die du billigend in Kauf nimmst
- Drogenkonsum - für mich das totale nogo und ich glaube auch ( soweit es bekannt wird ) für alle die sich beruflich damit beschäftigen , das könnte auch leicht zu nicht erwünschten Reaktionen z.B. seitens des JA führen
ich finde es gut, dass du dem Vater den Umgang nicht vollständig versagen willst aber dennoch sind ein paar Eckpunkte zum Wohle des Kindes wichtig
so genug gemeckert und nun zu meinen Vorschlägen ebenfalls der Reihe nach
- lass dich nicht mit dem Unterhalt bzw. der Zahlungsverweigerung erpressen du hast keinen Grund dazu, das leben auf Hartz IV Niveau ist sicher kein zuckerschlecken aber von der Arge bekommst du Geld ( als Schuelerin wahrscheinlich Sozialgeld dürfte aber die gleiche Höhe haben ) und wenn der Herr dann zur Zahlung verpflichtet ist ( die Höhe festgelegt ist ) holen die sich das Geld bei ihm wieder ab - er hat also nix gekonnt mit seiner Verzögerung
nebenbei schließe ich aus deinen umgangssprachlichen Worten einen möglichen Standort Bayern- dort gibt es meines Wissens nach auch noch Landeserziehungsgeld
- du kannst dem KV ( Kindesvater ) nicht vorschreiben mit wem er Kontakt hat / haben darf - es gibt dafür keine Grundlage
finde Dich also damit ab - so hart das auch klingt
jegliche vereinbarung in dieser Richtung ist nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben steht ( du würdest dir sicher auch nicht vorschreiben lassen wollen mit wem du Kontakt haben darfst oder? )
- versuche ( auch wenn´s schwer fällt ) bei deinen Wahrnehmungen und Aussagen objektiv zu bleiben und beschränke dich in eigenem Interesse auf Angaben die Du beweisen kannst ( z.B. auch häusliche Aussttung beim KV etc. )
tja und dann - wenn die Angaben von Dir zutreffen
Gespräch beim JA mit der Zielstellung begleiteter Umgang
( auch wenn das dem KV nicht passt - siehe oben ) und Erziehungsberatung respektive Elternkurs als kurzfristige Lösung
ich denke spätestens dann wird dem KV klar, das auch er eine Verantwortung hat.
Sollte auch dann keine dauerhaft tragfähige Lösung gefunden werden bleibt langfristig nur der bereits vorgeschlagene Weg über RA und gerichtlicher Festlegung des Umgangs.
Im übrigen ist der Umgangsberechtigte für die Kindesversorgung während des Umgangs zuständig - sehe ich zwar manchmal auch als nicht unbedingt gerecht an aber ist eben so und Leuten die versuchen Dich mit Unterhalt zu erpressen brauchst du keine Rosinen ( ähm Windeln, Flasche, Gläschen, etc. ) nachwerfen.
Ich wünsche Dir jedenfalls viel Kraft
LG M