tja da muss ich dir leider widersprechen, denn wenn sie das macht, kann sie bitterbösen Ärger bekommen - vielleicht kennste ja § 1684 BGB nicht aber das steht
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. ..
(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln.
Dazu kommt noch, dass man susan und dem Vater unterstellen könnte, die Beziehung zur Mutter zu manipulieren, was widerrum PAS auf das Tablett nimmt und infolgedessen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt werden kann.
So einfach, wie du es dir hier machst, ist es leider nicht - nicht was die Konsequenzen und die Grundlagen angeht.
und ich stehe inhaltlich immernoch dazu, dass susan nicht die Mutter ist!!!!!!!! Allein durch diesen Begriff, sei er auch von dem Mädchen gewünscht, wird fast jeder PAS schreien.