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ÖvverallBAP
Gast
Hallo!
Mir wurden im Februar für meine beiden Kiddies (12 und 7) das Aufenthaltsbestimmungsrecht gerichtlich zugesprochen. Wenn ich jetzt alle Gründe dafür aufzählen müsste, sitze ich morgen noch hier.Jedenfalls ist bis dato alles gut gelaufen. Einziger und dabei schwerster Wermutstropfen: das Umgangsrecht bzw. Besuchsrecht. Meine Kids wollen zur Zeit nicht zu ihrer Mutter. Es gab schon desöfteren Theater mit ihr, sogar schon ein Zwangsgeld wollte sie mir aufbrummen...
Niemand (ausser ein paar wenige) glauben mir, dass ich die Kids NICHT gegen ihre Mutter aufhetze! Die "Tanten" vom Jugendamt schwafeln nur so Zeugs wie " die Fehler der vergangenheit zählen nicht mehr" oder "ihre Nochehefrau hat das Recht..."
Warum kann den Kindern nicht das recht zugestanden werden, ihre Mutter dann zu Besuchen, wenn die Beiden es wollen?!?! Wer kann mir hierzu ein paar Tipps oder Ratschläge geben? Wäre super, wenn ich was von Euch höre.
P.S. einen ganz dicken Kuss an meinen Schatz, 831 Sweety!!
Mir wurden im Februar für meine beiden Kiddies (12 und 7) das Aufenthaltsbestimmungsrecht gerichtlich zugesprochen. Wenn ich jetzt alle Gründe dafür aufzählen müsste, sitze ich morgen noch hier.Jedenfalls ist bis dato alles gut gelaufen. Einziger und dabei schwerster Wermutstropfen: das Umgangsrecht bzw. Besuchsrecht. Meine Kids wollen zur Zeit nicht zu ihrer Mutter. Es gab schon desöfteren Theater mit ihr, sogar schon ein Zwangsgeld wollte sie mir aufbrummen...
Niemand (ausser ein paar wenige) glauben mir, dass ich die Kids NICHT gegen ihre Mutter aufhetze! Die "Tanten" vom Jugendamt schwafeln nur so Zeugs wie " die Fehler der vergangenheit zählen nicht mehr" oder "ihre Nochehefrau hat das Recht..."
Warum kann den Kindern nicht das recht zugestanden werden, ihre Mutter dann zu Besuchen, wenn die Beiden es wollen?!?! Wer kann mir hierzu ein paar Tipps oder Ratschläge geben? Wäre super, wenn ich was von Euch höre.
P.S. einen ganz dicken Kuss an meinen Schatz, 831 Sweety!!