Hallo Liebe leute.
Nach zwei wöchiger abstinentz hier im Forum bin ich wieder da mit neuen nachrichten zu meinem fall.
Also wie folgt Hat mein Anwalt beim Amtsgricht , Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung gestellt.
hier eine kleine abschrift des birefes:
Der Umgang wird von der Antragsgegnerin vereitelt. Der Besuchskontakt , hat ohnehin erheblich von der Antragsgegnerin eingeschränkt im Verhältnis zu der Elternvereinbarung ermöglicht, nicht mehr stattgefunden.Alle zwichenzeitlichen Bemühungen des Antragstellers , auch unter Einbeziehung des Jugendamtes , welches in der Vergangenheit schon eingebunden war , hier die Antragsgegnerin doch zu einer Umgangsrechtsgewährung zu bewegen , sind gescheitert.
Da Ordnungsmittel letzendlich bei der auf SGB II-Leistungen angewiesenden Antragsgegnerin nur schwerlich mit Ausnahme der zu verhängenden Haft Wirkung entfalten werden, ist zur Überwindung der misslichen derzeitigen Situation die Einrichtung einer Umgangspflegschaft unumgänglich. Dannmüsste , sollte der gerichtlich/die gerichtlich zu bestellenden Umgangspfleger(in) nicht im Rahmen der Elternvereinbarung die Umgangskontakte ermöglichen und überwachen können , gegenfals einer weiteren Einstweiligen Anordnung die hiermit Beantragt wird.
ihr Argument mitlerweile , ist warum sie mit das GM kind nicht zeigt oder auch mal für ein paar stunden übergibt folgendes Zitat der KM:
Da ich der auffassung bin das du nicht der geeignete KV für das gemeinsame kind bist , weil ich mich ja einen auf deutsch gesagt scheiss um das Kind kümmern würde , möchte ich auch nicht das du dich um das kind kümmer.!!!!!!!!!!
Desweiteren bitte ich dich mir das alleinige Sorgerecht zu Überlassen da ich sonst dafür sorge tragen werde das der Junge dich später hassen wird , und mit dir nichts mehr zu tun haben möchte.
Hinzufügen möchte ich das es relativ frisch ist der Anwaltsbrief und die aussagen der KM.
Eure meinungen dazu bitte.
Und eine weiter frage habe ich da noch wie lange kann denn sowas dauern mit dem Antrag?
Soviel dazu öhm ganz erhlich ich frage mich nach dem verstand der mutter das zum einen , zum anderen ist das ich mich ein scheiss um das kind kümmern würde komplett erstunken und erlogen.
Der Anwalt war auch der Meinung wenn die KM sich weiter quer stelle und es nicht funktionieren würde mit einem Umgangspfleger das man , sich gedanken machen sollte ob es nicht besser wäre das Gemeinsame kind in die obhut des Vaters zu übergeben.
Bitte eure Meinungen dazu.