Moin zusammen,
ich bin lange nicht mehr hier gewesen, aber konnte mich an ein paar schöne Unterhaltungen in der Vergangenheit erinnern, die mir sehr geholfen hatten.
Heute komme ich mit einer beruflichen Frage zu euch, und ich weiß nicht, ob hier Arbeitsrechtler unterwegs sind: Mein Betrieb hat eine sehr merkwürdige Überstundenregelung, derer ich mir erst später bewusst geworden bin. Ich arbeite 5 Tage à 8 Stunden. Wir haben eine Zeiterfassung, die automatisch 8 Stunden Arbeitszeit plus 1 Stunde Pause pro Tag berechnet. Sprich: Wenn ich mich um 9.00 Uhr einlogge und um 18.00 Uhr auslogge und 1 Stunde Mittagspause gemacht habe, habe ich exakt 8 Stunden gearbeitet. So weit, so gut.
Allerdings hat mein Arbeitgeber die Zeiterfassung darüber hinaus so programmiert, dass 1 Stunde Mehrarbeit nicht als Überstunde gerechnet wird. Sprich: Wenn ich mich um 9.00 Uhr einlogge und um 19.00 Uhr auslogge und 1 Stunde Mittagspause gemacht habe, habe ich zwar exakt 9 Stunden gearbeitet, mir wird aber keine Überstunde berechnet. Erst wenn es 19.01 Uhr wäre, geht das Überstundenzählen los. Sprich: Wenn ich mich um 9.00 Uhr einlogge und um 20.00 Uhr auslogge und 1 Stunde Mittagspause gemacht habe, habe ich zwar exakt 10 Stunden gearbeitet, mir wird aber nur 1 Überstunde berechnet.
Nun meine Frage: Darf der Arbeitgeber die Überstundenregelung so arbeitgeberfreundlich auslegen oder verstößt das gegen Arbeitsrecht? Mich irritiert das enorm, denn diese Regelung gibt es anscheinend schon mehrere Jahre im Betrieb, und jeder prangert das an, aber ich wüsste niemanden, der deswegen mal richtig aufbegehrt hätte - jedenfalls nicht dass ich wüsste...
ich bin lange nicht mehr hier gewesen, aber konnte mich an ein paar schöne Unterhaltungen in der Vergangenheit erinnern, die mir sehr geholfen hatten.
Heute komme ich mit einer beruflichen Frage zu euch, und ich weiß nicht, ob hier Arbeitsrechtler unterwegs sind: Mein Betrieb hat eine sehr merkwürdige Überstundenregelung, derer ich mir erst später bewusst geworden bin. Ich arbeite 5 Tage à 8 Stunden. Wir haben eine Zeiterfassung, die automatisch 8 Stunden Arbeitszeit plus 1 Stunde Pause pro Tag berechnet. Sprich: Wenn ich mich um 9.00 Uhr einlogge und um 18.00 Uhr auslogge und 1 Stunde Mittagspause gemacht habe, habe ich exakt 8 Stunden gearbeitet. So weit, so gut.
Allerdings hat mein Arbeitgeber die Zeiterfassung darüber hinaus so programmiert, dass 1 Stunde Mehrarbeit nicht als Überstunde gerechnet wird. Sprich: Wenn ich mich um 9.00 Uhr einlogge und um 19.00 Uhr auslogge und 1 Stunde Mittagspause gemacht habe, habe ich zwar exakt 9 Stunden gearbeitet, mir wird aber keine Überstunde berechnet. Erst wenn es 19.01 Uhr wäre, geht das Überstundenzählen los. Sprich: Wenn ich mich um 9.00 Uhr einlogge und um 20.00 Uhr auslogge und 1 Stunde Mittagspause gemacht habe, habe ich zwar exakt 10 Stunden gearbeitet, mir wird aber nur 1 Überstunde berechnet.
Nun meine Frage: Darf der Arbeitgeber die Überstundenregelung so arbeitgeberfreundlich auslegen oder verstößt das gegen Arbeitsrecht? Mich irritiert das enorm, denn diese Regelung gibt es anscheinend schon mehrere Jahre im Betrieb, und jeder prangert das an, aber ich wüsste niemanden, der deswegen mal richtig aufbegehrt hätte - jedenfalls nicht dass ich wüsste...