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Übergangsgeld (RV) oder Krankengeld (KK) während einer Reha ?

Otis

Aktives Mitglied
ich kann ja auch nur sagen was die mir von der rv am telefon gesagt haben.das ist für mich alles neu ich hatte noch nie eine reha geschweige denn war ich jemals zuvor krank.

was ist der vdk genau?...ein sozialverband??
 

sternenzauber

Aktives Mitglied
ich kann ja auch nur sagen was die mir von der rv am telefon gesagt haben.das ist für mich alles neu ich hatte noch nie eine reha geschweige denn war ich jemals zuvor krank.

was ist der vdk genau?...ein sozialverband??
schau mal hier:VdK Sozialverband
ich bin vor ca. zwei jahren dort eingetreten, auf anraten meiner hausärztin, weil ich ärger mit der rentenversicherung wegen einer reha hatte, die haben sich dann um alles gekümmert und mir zu meinem recht verholfen.

gruß, sternenzauber
 

Micky II

Aktives Mitglied
...und jetzt soll ich weil ich an krebs erkrankt bin zum amt gehen damit meine familie und ich geld bekommen???
Das war jetzt nicht böse gemeint, und ich verstehe auch deinen Ärger. Aber es handelt sich hier schlichtweg um Überbrückungsgeld, was nach Eingang der Zahlung des RV wieder zurückerstattet werden müsste. Könnte aber in der größten Not helfen.

Wofür haben wir denn hier einen Sozialstaat, wenn den Menschen in solchen Ausnahmesituationen nicht geholfen würde.
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Micky II warum wieder zurück gezahlt?? :confused:
Normal ist die RV bei Überbrückungsgeld zuständig, denn hat TE einmal in seinem Leben gearbeitet, muss die RV immer bei Reha zahlen!
Ich kenne das nur so!
Also die ersten 6 Wochen einer AU zahlt der AG, dann zahlt die KK bis zur Aufnahme der Reha und da zahlt die RV solange man auf Reha ist....wird man als AU entlassen, dann zahlt die KK weiter - bis zu 72 Monate für immer wieder die gleiche Diagnose/eine Krankheit
 

Otis

Aktives Mitglied
die KK zahlt ja nicht bis zur reha sondern ich glaube 16 monate und deshalb muss ich so schnell wie möglich zur reha denn am 1.märz werde ich ausgesteuert.und das dumme ist halt das in meinen fall nicht alle untersuchungen zu ende sind.
 

Micky II

Aktives Mitglied
Micky II warum wieder zurück gezahlt?? :confused:
Normal ist die RV bei Überbrückungsgeld zuständig, denn hat TE einmal in seinem Leben gearbeitet, muss die RV immer bei Reha zahlen!
Ich kenne das nur so!
Also die ersten 6 Wochen einer AU zahlt der AG, dann zahlt die KK bis zur Aufnahme der Reha und da zahlt die RV solange man auf Reha ist....wird man als AU entlassen, dann zahlt die KK weiter - bis zu 72 Monate für immer wieder die gleiche Diagnose/eine Krankheit
Vermisst, die KK zahlt insgesamt 78 Wochen, dabei werden die Zeiten für die Lohnfortzahlung, also 6 Wochen, angerechnet. Bleiben 72 Wochen übrig. Das mit den 72 Monaten wäre echt klasse, stimmt aber nicht so. Selbst die Zeiten für die Reha, also wenn der RV bezahlt, werden seitens der Krankenkassen angerechnet. Danach wird man bei weiterer AU - sofern die Ansprüche bei der KK ausgenützt sind -ausgesteuert, d.h. man bekommt von der ARGE Arbeitslosengeld, soweit ich weiß ca. für ein Jahr; es hat sich ja ne Menge geändert. Ich habe damals sogar für 22 Monate ALG1 bekommen, aber das war vor 2005.

Mit dem Überbrückungsgeld meinte ich eine Zahlung des Sozialamtes, so lange der RV noch keine Leistungen überweist, damit die Familie trotzdem finanziell abgesichert ist. Es handelt sich also um eine Art Überbrückungsgeld, welches dann allerdings bei Eingang der Zahlung von Übergangsgeld zurückgezahlt werden muss.
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Sorry, ich meinte ja 72 Wochen. :D
Klar, wenn du das Geld v. Soziamt meinst, ja die holen sich das dann wieder von der RV sofern man eben eines v. Soziamt bekommt...
Denn man bekommt ja nur Hilfe z. Lebensunterhalt und da werden die Angehörigen auch befragt, wenn man nur übergangsweise Geld haben möchte....
Kann TE kein Wohngeld beantragen?
Wobei bei mir keines leider bezahlt wird, denn die wollen alle erst Bescheide von den Behörden und wenn TE einen hat, dann bekäme er das Geld auch fast zeitgleich!
 

Micky II

Aktives Mitglied
Angehörige werden nicht in jedem Fall gefragt. Wenn es sich um Überbrückungsgeld - was als Darlehen bezahlt wird - meistens nicht. Wohngeld ist auch so eine Sache. Die Bearbeitung des Antrags hier bei uns in der Stadt dauert ja auch mindestens 6 Monate. Also auch viel zu lange.

Aber ich glaube, der TE möchte davon auch nicht viel wissen. Es ist schon so schwierig, mit so einer Situation zurecht zukommen. Kann ich gut nachvollziehen. Mein Vorschlag war ja auch nur für den absoluten Notfall gedacht.

Ich hoffe auf jeden Fall für ihn, dass sich das Ganze schnell von selbst löst und der RV schnellstens bezahlt. Dieser ganze Hickhack ist sicherlich nicht förderlich für eine schnelle, gute Genesung.
 
G

Gast

Gast
hallo otis,
ich habe auch das problem und habe jetzt widerspruch gegen die reha eingelegt, weil ich 1. noch in eineranderen medizinischen behandlung bin, die ich nich unter- bzw abbrechen möchte und 2. habe eine ambulante reha beantragt und wegen insolvenz kein dispo, um die zeit, bis die RV das geld zahlt zu überbrücken. warum die mir eine stationäre reha bewilligt haben, kann ich auch nich nachvollziehen, denn der "arzt" bei der RV hat mich weder gesehen, geschweige denn untersucht.
wie dem auch sei, jetzt kam post von meiner krankenversicherung, dass diese mir das krankengeld sperrt.
mal sehen was auch dabei bei einem widerspruch rauskommt...
ich geb dir den tip die reha anzutreten, spart dir ne menge nerven und gerenne.
mfg
 
G

Gast

Gast
Hallo,

sorry, dass ich den Thread nochmal Aufrolle, aber hier wird soviel Mist erzählt, dass es mich aufregt.

1. Dass das Übergangsgeld im nachhinein gezahlt wird, liegt an zwei Gründen...
a) Es geben Menschen die verantwortungslos, obwohl sie es sich nicht Leisten können 6 Kinder auf die Welt setzen,
auf Reha gegangen sind, Ihr Übergangsgeld im voraus für die Zeit bekommen haben, aber nach einer Woche
die Reha abgebrochen haben. Das Geld war weg. Pfänden kann man bei 6 Kindern auch nichts. Sorry, aber der
Staat muss auch den Beitragszahler schützen, nicht nur den Leistungsbezieher.

b) Das organisatorisch-technische Problem. Um das Übergangsgeld zu berechnen, braucht man die Angaben
über die Höhe des Brutto-Arbeitsentgeltes. Hierfür muss der RV-Träger den Arbeitgeber anschreiben. Wenn
es schnell geht, antwortet der Arbeitgeber in 2 Wochen. 3-4 Wochen ist keine Seltenheit. Also, wer es schnell
haben will, soll bei seinem Arbeitgeber ein wenig "Dampf" machen. Aber ich wette mich Euch, da lässt lieber
der Herr mit 6 Kindern "verhungern", weil er dazu den Mumpf nicht hat. Sollte der lieber Herr zuvor noch
Krankengeld bezogen haben, muss der RV-Träger auch die Krankenkasse anschreiben und das Krankengeld-
Leistungszeitraum rausrechnen.

Zur Lösung:
Man kann sich kurz schriftlich per Fax an den RV-Träger mit der Bitte um eine Vorschusszahlung wenden. Am Besten die letzten paar Gehaltsabrechnungen beifügen und auf den finanziellen Engpass hinweisen. Auch Behördenmenschen haben Familie und verstehen das. In der Regel wird dann 50% vom Gehalt als Vorschuss gewährt.

Noch was:

Regt euch hier nicht auf. Der Staat hat schon mehrfach versucht, alle Einkommensarten unter einer Zentraldatei zusammeln, damit in solchen Fällen Leistungen schneller bezahlt werden kann. Stichwort: ELENA.

Dann gibt es aber Leute, die sich in sowas Gläsern fühlen und gegen die Speicherung im Bundesverfassungsgericht klagen und so dies verhindern.

Komisch ist aber, dass der Herr mit 6 Kindern, nicht selten selbst immer geschimpft hat, wenn der Staat Daten speichert. Aber wenn er es braucht, soll es unbürokratisch gehen.

Merkt euch eines: Schnelles Arbeiten in Behörden geht nur, wenn jeder alles offen legt. Es geht nur eines von beiden. In Deutschland will man nix offenlegen. In anderen Ländern tuen es die Bürger freiwillig. Dadurch kann Bürokratie abgebaut werden.

Was micht noch aufregt, sind Sätze wie "...bin mein lebenlang arbeiten gegangen..." Da sage ich na und? Das ist eine Selbstverständlichkeit und keine tolle Leistung. Ferner geht von uns für den Staat arbeiten, sondern in erster Linie für sich. Desweiteren kann ich euch sagen, wenn der Staat die These "...bin mein lebenlang arbeitgen gegangen..." beachten würde, dann würde der Herr mit 6 Kindern wahrscheinlich garkeine Leistung mehr bekommen. Denn bei einer Familie mit 2+6 Leuten sind die Ausgaben für Reha, Behandlung der Kinder das vielfache der eingezahlten Beiträge. Dann müsste der Staat sagen, "...sorry sie sind zwar lebenlang arbeiten gegangen, aber sie haben nicht hoch genug eingezahlt...". Das tut aber der Staat nicht. Aber Leute wie er hier können nur fordern, ohne sich auch über die andere Seite gedanken zu machen.
 

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