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trotz EV Notarvertrag abgeschlossen-Betrug?

trotz EV Notarvertrag Hauskauf abgeschlossen-Betrug?

  • nein, denn ein Darlehen erhält jeder trotz EV

    Teilnahmen: 0 0,0%
  • ja, er handelt in betrügerischer Absicht

    Teilnahmen: 0 0,0%
  • ja, Anzeige kann erstattet werden und wird verfolgt

    Teilnahmen: 0 0,0%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    0
  • Umfrage geschlossen .

feeling

Neues Mitglied
Totaler Ärger…ich habe blauäugig ein Häuschen verkauft. Beim Notarvertrag wollte der Käufer die Grundschuldbestellung nachreichen – der Notar fand dies komplett in Ordnung :-/…natürlich zahlte er nicht – wie ich mittlerweile vom Amtsgericht hörte – EV im Jahr 2005 aufgrund 10 Anträge.
Fast 6 Monate Kampf mit Anwalt, dann endlich Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Der Mensch ist selbständig, auch noch Schäfer von Beruf und hat wohl überall Schulden, wie ich vermute. Er behauptet,dass selbst die Schafe den Eltern gehören…Nicht nur die aufgelaufenen Zinsen über Nominal lt Kaufvertrag (Häuschen ist noch nicht wieder verkauft) undund..., jetzt hetzt mich auch noch das Notariat mit seinen Kosten, die er natürlich auch nicht bezahlt (da im Kaufvertrag gesamtschuldnerisch steht und ich erst jetzt um die Bedeutung weiss...seufz..)…
- kann ich ihn wegen Betruges anzeigen, da er mit der EV ja kein Darlehen bekommt ???
- hat jemand eine Idee, wie ich denn an das Geld kommen kann ?
Bin sehr unsicher über die Vorgehensweise und hab Angst, dass dies weitere grosse Kosten verursachen kann und nichts bringt. Aber davonkommen möchte ich ihn nicht lassen – und würde auch gerne verhindern, dass er dem nächsten Schaden zufügt – aber wie ?
Ich hoffe sehr auf Antworten – das Forum lies sich wirklich Klasse !
 

feeling

Neues Mitglied
Was hast du gegen Schäfer ?
Ist nur ein Job wie andere auch und der Job sagt nichts über Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsmoral eines Menschen aus.
Das wollte ich damit auch nicht sagen - natürlich sagt es nichts darüber aus.
Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass es sicherlich bei dieser Berufsgruppe noch viel schwieriger ist irgendwelches Einkommen nachzuweisen.
 
R

regenmacher

Gast
Hallo.
So leid es mir für dich tut, denke ich dass du schlechte Karten hast vom Käufer Geld zu sehen. Ich weiss ja nicht wieviel er als Schäfer verdient, aber es hört sich ja so an als ob er nicht sehr viel hätte. Ob eine Klage erfolgreich wäre kann ich dir natürlich nicht sagen. Ich hab grad mal kurz im StGB nachgeschaut und nach meiner persönlichen Einschätzung(bin kein Jurist), hört sich das nach Betrug an, da er sich durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Vermögensvorteil erspielt hat. Ein Anwalt wird dir da jedoch sicherlich besser weiterhelfen. Wenn du aber Angst vor zu großen Kosten bei einer Anwaltskanzlei hast, versuchs doch einfach mal hier: Notarvertrag - Deutsche Anwaltshotline - Rechtsberatung vom Rechtsanwalt .
Viel Glück!
 
G

Gelöscht 3807

Gast
Hallo.
So leid es mir für dich tut, denke ich dass du schlechte Karten hast vom Käufer Geld zu sehen. Ich weiss ja nicht wieviel er als Schäfer verdient, aber es hört sich ja so an als ob er nicht sehr viel hätte. Ob eine Klage erfolgreich wäre kann ich dir natürlich nicht sagen. Ich hab grad mal kurz im StGB nachgeschaut und nach meiner persönlichen Einschätzung(bin kein Jurist), hört sich das nach Betrug an, da er sich durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Vermögensvorteil erspielt hat. Ein Anwalt wird dir da jedoch sicherlich besser weiterhelfen. Wenn du aber Angst vor zu großen Kosten bei einer Anwaltskanzlei hast, versuchs doch einfach mal hier: Notarvertrag - Deutsche Anwaltshotline - Rechtsberatung vom Rechtsanwalt .
Viel Glück!

kurz ein kleiner hinweis.. der erste beitrag ist von 2008, wahrscheinlich ist das problem behoben;)
 

feeling

Neues Mitglied
Dankeschön für die Mühe und dass nach so langer Zeit endlich mal jemand geantwortet hat.
Die Sache ging für mich traurig aus...ich durfte alle Kosten bis hin zur Rückabwicklung tragen. Die Justiz ist da nicht sehr hilfreich. Da dieser Mensch einen EV abgelegt hat, wohl einige Gläubiger an den Fersen hingen wurde Haftbefehl wegen erneuter Abgabe der EV gestellt...dieser konnte nicht vollzogen werden, da er ja tagsüber (Arbeitszeiten des Gerichtsvollziehers) nicht zu erreichen war - selbständige Schäfer sind ja schwer zu finden %(
Er konnte weiter sein Unwesen treiben, mittlerweile ist er umgezogen und auch diese Menschen erleben gerade ihr blaues Wunder.
Ich hatte den Anwalt nochmals gefragt - er hat von weiteren Dingen abgeraten, es würde nichts bringen.
Mich ärgert das immer noch sehr, dass Menschen so unbehelligt anderen Schaden zufügen dürfen - ich denke aber, dass ich nach fast 4 Jahren hier nichts mehr ausrichten kann.
Falls natürlich noch jemand eine Idee hat - ich wäre sehr dankbar.
Viele Grüße
 
R

regenmacher

Gast
Oh man, tut mir echt leid für dich.
Echt unverständlich wie manche Leute so eiskalt andere ausnutzen und in den Ruin treiben! -_-
 

Simone_1979

Mitglied
Grundsätzlich kannst Du eine Anzeige wegen Betruges einreichen. Der Sachverhalt ist durch die EV gegeben. Andernfalls stellt sich die Frage, welchen Sinn macht es für Dich. Das Geld wirst Du nie zurück erhalten. Bei einer Anzeige entstehet nur zusätzlicher Aufwand (Zeit, etc.). Solltest Du dennoch eine Anzeige stellen wollen, kannst Du dieses bei jedem Polizeirevier oder direkt bei der Staatsanwaltschaft.
Allerdings würde ich DIr eher raten, die Sache als "Schlechte Erinnerung" abzuhacken und beim nächsten Mal vorsichtiger zu sein und zu kontrollieren. Der Beruf des Mannes ist insgesamt sehr suspekt (aus finanzieller Hinsicht!).
 

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