Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Trennung, Haus, Schulden

G

Gast

Gast
Hallo ... bevor ich mit meinem Mann zum Anwalt/Notar gehe, frage ich mal hier um Rat. Wir haben uns vor einem Jahr nach 20jähriger Ehe/25 jähriger Beziehung getrennt, Waren eine Patchworkfamilie mit zwei Kindern aus SEINER ersten Ehe und einem gemeinsamen Kind. Die drei sind alle erwachsen und außer Haus. Geschieden sind wir noch nicht, aber ich bin vor 7 Monaten ausgezogen.
Lange Jahre waren wir ein eingespieltes Team, das sich gut verstand, ich habe mich sehr um seine Kinder gekümmert, die gleichermaßen oft bei uns und bei ihrer Mutter waren, also im Wechsel. Wir haben ein gemeinsames Haus gekauft, in das mein Mann viel mehr Geld reingesteckt hat, aber ich eben auch (kleine Erbschaft, Mitgift und habe immer gearbeitet und mein Geld ist zwar nicht in die Kredite, aber in alle sonstigen gemeinsamen Ausgaben geflossen, habe auch immer wieder den Dispo meines Mannes ausgeglichen, wir hatten schon immer getrennte Girokonten). Zur Seite legen konnte keiner von uns etwas, alles ging fürs Haus und Familienleben drauf. Ich habe auch keinen Unterschied zwischen seinen Kindern und unserem gemeinsamen Kind gemacht, habe mein Geld für alle mit hergegeben.
Zur Trennung hat vieles beigetragen, von meiner Seite her sicher auch eine gewisse jahzehntelange Überforderung durch die Familiensituation, da ich noch recht jung war, als ich "eine Familie heiratete" und seine Kinder bereits im Schulalter. Depressive Erkrankungen meiner Schwiegermutter, meines Mannes und eines der mitgeheirateten Kinder erschwerten vieles für mich, da ich über lange Phasen die einzige war, die die Zähne zusammengebissen und durchgehalten hat, als sie alle nacheinander in die Klinik mussten. Auf der Strecke blieb die Liebe, unbeschwerte Phasen in unserer Partnerschaft gab es kaum noch. Zudem war ich beruflich zunehmend eingespannt und bin es noch. Meinen Mann störte dann in erster Linie, dass wir kaum noch intim waren, aber ich konnte einfach nicht mehr.
Auslöser für die Trennung war, dass ich jemanden kennengelernt habe, mit dem ich auf einmal spürte, wie Leben und Liebe auch noch sein kann. Also zog ich die Konsequenz. Mein Mann litt zuerst, heute fühlt er sich wohl, hat eine Freundin und auch seine Depressionen sind verschwunden.
Nachdem wir beide innerlich also etwas zur Ruhe gekommen sind, geht es nun an die Aufteilung der Güter, vor allem des Hauses. Mein Mann möchte es behalten und das soll er meinetwegen auch, ich könnte es mir allein nicht leisten und ihn auch nicht auszahlen. Er kann aber auch mich nicht auszahlen, da noch hohe Schulden auf dem Haus sind. Er will es nicht verkaufen und das wollen die Kinder auch nicht. Also habe ich erst mal gesagt, ich verzichte auf Haus und jegliche Unterhaltsansprüche, wenn ich dafür mit den Schulden nichts mehr zu tun habe.
Frage: Geht das rechtlich überhaupt? Oder kann die Bank mich trotzdem noch belangen, auch wenn ich gar nicht mehr da wohne? Bin ich schlecht, weil ich ihn mit den Schulden sitzen lasse oder zeiht er mich über den Tisch, wenn er mir nichts gibt, obwohl ich auch immer mein ganzes Geld in die Familie gesteckt habe? Er sagt: Du hast das Haus ja auch genutzt. Hmmmm stimmt zwar, aber davon habe ich jetzt nichts mehr. Wie soll ich mich verhalten? Übersehe ich auf lange Sicht etwas?

Danke schon mal im Voraus ... seid gegrüßt!
 

Nordrheiner

Sehr aktives Mitglied
Hallo, Gast,

ich nehme mal an, dass ihr eine Ehe in der Form einer Zugewinngemeinschaft geführt habt - also es wurde keine Gütertrennung vereinbart.

Folgendes ist bei den Überlegungen zu berücksichtigen:

1) Durch die Zugewinngemeinschaft hast Du Anrecht auf 50% des Hauswertes und dies unabhängig davon, wie groß Dein Anteil an den Kreditraten war. Dies betrifft auch evt. vorhandenes übriges Vermögen.
Wenn ihr jetzt keine Vermögensaufstellung erstellt - die ihr beide mit Datum unterschreibt - wird es hinterher, wenn es mal zu einem Streit kommt, schwer, die materiellen Rechte genau zu bewerten.

Beispiel: Als Vermögen wäre das Haus zum Herstellungspreis von z.B. 300.000 € anzusetzen. Wenn davon 20% zum Zeitpunkt der Trennung in Form von eingebrachtem Eigenkapital plus Kreditraten bezahlt sind, besteht das Vermögen aus 60.000 €. Dieses Vermögen wird erst dann greifbar, wenn das Haus mal verkauft wird. Das könnte teilweise der Fall sein, wenn Du verstirbst und euer gemeinsames Kind oder ein zukünftiges Kind von Dir erben bzw. Geld sehen will.


2) Es kommt darauf an, ob Du den oder die Darlehensverträge mitunterzeichnet hast.
Wenn ja, dann bleibst Du solange in der Haftung, bis die Darlehen vollständig getilgt sind.

Folgendes Szenario könnte real werden:
Theoretisch kann Dein Mann die Kreditraten irgendwann nicht mehr bedienen, das Haus wird evt. dann dummerweise nicht verkauft und kommt in die Zwangsversteigerung. Das Haus hat einen Wert von 300.000 € und zum Zeitpunkt der Zwangsversteigerung sind schon 30% (90.000 €) bezahlt. Die Bank hat also eine Restforderung von 210.000 €.
Wird das Haus in der Zwangsversteigerung z.B. für 190.000 € verkauft, dann sind alle bezahlten Kreditraten verloren und es bleiben trotzdem noch 20.000 € Schulden (210.00 minus 190.000 = 20.000) übrig. Und diese kann die Bank wahlweise bei Deinem Mann und oder bei Dir eintreiben.

Theoretisch könntet ihr beide jetzt zur Bank gehen und verdeutlichen, dass ihr Euch getrennt habt. Jedoch sehe ich keinen Grund für die Bank, auf einen Sicherungsgeber (also Dich) zu verzichten. Du bleibst also im Boot, ob es Dir gefällt oder nicht.

Die einzige Möglichkeit, da raus zu kommen, ist - neben der Abzahlung aller Darlehen - nur der Hausverkauf, bei dem mindestens der Preis erzielt wird, der der aktuellen Darlehenshöhe entspricht.

Soweit die laienhafte Meinung eines Menschen, der mit dem Thema Erfahrung hat.

LG, Nordrheiner
 

Nordrheiner

Sehr aktives Mitglied
Nachtrag/Ergänzung:

Wenn Du auf Deinen Vermögensanteil (50%) verzichtest, der zum Zeitpunkt dem bezahlten Haus entspricht, ist das Deine Sache. Nach meiner laienhaften Meinung steht Dir kein Trennungsunterhalt zu, wenn Du arbeiten gehst und Dich also voll selbst finanzieren kannst.

Willst Du auf Deinen Vermögensanteil nicht verzichten, wäre eine gütliche Vereinbarung, die ihr beide notariell beglaubigen lasst, der beste und Kosten günstigste Weg. Will Dein Ex-Mann keine gütliche Einigung, ist ein Anwalt plus Gericht unvermeidbar. Dann zahlt Dein Ex-Mann voraussichtlich auch noch diese Kosten....

Dass Du Deinen Ex-Mann mit den Kreditraten alleine lässt, kann ich nicht beurteilen. Wenn er finanziell damit am Rande seiner Möglichkeiten steht, ist es schon gefährlich, wenn Du die Darlehensverträge mitunterzeichnet hast. Sollte er die Kreditraten gut tragen können, dann bleibt Dein Vermögensanteil auf dem Niveau stehen, wie er zum Zeitpunkt der Trennung vorhanden war.

Übrigens, Dein Verzicht - sofern Du auf Deinen Vermögensanteil am Haus verzichten willst - ist nach meiner Meinung auch nur dann gültig, wenn dieser Verzicht notariell erfolgte. Alle Grundstücksgeschäfte, dazu zählt auch der Verzicht auf Grundstücksrechte und Grundstücksvermögen, erfordern das Mitwirken eines Notars.
 

Portion Control

Urgestein
Frage: Geht das rechtlich überhaupt?
Natürlich geht das. Aber das ist keine rechtliche Frage. Sondern ergibt sich aus dem Fakt, dass ihr gemeinsam im stillen Kämmerlein untereinander vereinbaren könnt was ihr möchtet. So lange kein Dritter involviert ist und die Sache exakt so läuft wie ihr euch das vereinbart habt, können ja schlecht Klagen kommen.

Ulkig wird es erst, wenn einer auf Trennungs-, nachehelichen Unterhalt und die ordentliche Berechnung des Zugewinns verzichtet und dann aber zum Sozialfall wird. Dann sind sämtliche Kämmerlein Absprachen null und nichtig.

Oder kann die Bank mich trotzdem noch belangen, auch wenn ich gar nicht mehr da wohne?
Natürlich. Hat ja mit dem Wohnsitz nichts zu tun wenn dir das Haus und die Kreditbelastung zur Hälfte gehört. Und das ist i.d.R. selbstschuldnerisch. Also wie nordrheiner erwähnte. In diesen Dingen kann sich der Gläubiger an irgendeinen von euch beiden wenden. Und zwar mit der Gesamtforderung. Natürlich auch hier gesetzt den Fall, dass es plötzlich holprig mit der Abzahlung läuft.

Bin ich schlecht, weil ich ihn mit den Schulden sitzen lasse oder zeiht er mich über den Tisch, wenn er mir nichts gibt, obwohl ich auch immer mein ganzes Geld in die Familie gesteckt habe?
Das ganze Geld in die Familie hat er ja ebenfalls gesteckt. Ansonsten hat das aber nichts mit gut und schlecht zu tun. Es Geld hier um Geld, also ist das ne Rechensache. Du hast keine Summen genannt, also kann ich dir hierzu nichts sagen.

Er sagt: Du hast das Haus ja auch genutzt. Hmmmm stimmt zwar, aber davon habe ich jetzt nichts mehr. Wie soll ich mich verhalten? Übersehe ich auf lange Sicht etwas?
Ohne Zahlen, so aus dem Bauch heraus würde ich sagen, machst du den schlechteren Schnitt. Immobiliengeschichten sind halt schnell recht grosse Summen. Wenn die Restschuld klein ist, dass Haus evtl. aufgrund diverser Umbauten über die Jahre sogar einen Wertzuwachs erfuhr, sind das ordentliche Zahlen die dir da verloren gehen. Zudem bleibst du sogar noch in der Kredithaftung...ist halt an sich alles schon viel zu unsauber. Würde ich so nicht machen wollen. Wenn man sich trennt, dann richtig. Mit allen Konsequenzen.

Andererseits ist der Unterhalt bei euch evtl. zu vernachlässigen. Wenn ihr ungefähr gleich viel verdient und dann noch TU über die 3/7 Regelung berechnet wird, dürfte da nicht viel rumkommen. Kinder sind aus dem Haus, also auch kein KU.

Naja, kommt halt letztendlich auf die Haussummen an. Aber es klingt halt nicht, dass ihr das Haus erst seit gestern habt. Von daher ist für dich in der Tat alles verloren was bislang aufgebaut wurde, während er jemanden hatte, der ihm zeitweise half den Kredit zu tilgen. Das spielt dann alles ihm in die Hände.

Aber wie gesagt, ohne genaue Summen kann man nicht mal richtig spekulieren.
 
G

Gast

Gast
Vielen Dank, jetzt sehe ich schon etwas klarer ... genaue Summen möchte ich nicht nennen, diese sind von euch aber schon recht realistisch eingeschätzt worden :)
 
U

Unlimited

Gast
ich verzichte auf Haus und jegliche Unterhaltsansprüche, wenn ich dafür mit den Schulden nichts mehr zu tun habe.
Wie? Kein Rosenkrieg? Keine Schlammschlacht?
Eine Einigung angestrebt?
Das werden keine Familienanwältinnen in Deutschland gern hören.
Denn, womit sollen sie dann ihr Geld verdienen?
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
G Kontakt zu Ex Schwiegereltern, nach Trennung Familie 16
C Nach Trennung- so schlimm hab ich es nicht erwartet. Familie 10
C Häusliche Gewalt- Trennung Familie 10

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben