Ich habe das Gefühl, derjenige, der Dich informiert hat, der hat das schon ein bischen verändert wie die Gesetzeslage ist. Ab dem Moment wo Dir bekannt ist dass jemand verstorben ist, der Dir eventuell etwas vererbt hat, wärst Du gesetzlich berechtigt zu prüfen ob da etwas ist an Erbe oder nicht. Das hat in dem Moment erst mal nichts mit dem Testament zu tun.
Es wäre aber so, dass dann nachzuweisen wäre - nach Eintritt des Todes des Erblassers dass vorsätzlich ein Testament verschwiegen worden ist, vernichtet oder verfälscht wurde, um einen Vorteil zu verschaffen. Dann gilt nach § 2339 BGB der "Fälscher" erbunwürdig. Dies bedeutet den
vollständigen Verlust sowohl des Erbteils als auch des Pflichtteils. Die Erbunwürdigkeit muss jedoch von den anderen Erben oder Berechtigten gerichtlich geltend gemacht werden (z. B. im Rahmen einer Anfechtungsklage).
Dazu aus und mit fachlicher Quelle:
Das Verschweigen eines Testaments und die Unkenntnis der eigenen Enterbung haben weitreichende rechtliche Konsequenzen für den Pflichtteilsberechtigten. Während Unkenntnis die Verjährungsfrist des Pflichtteilsanspruchs in der Regel hinauszögert, kann das bewusste Verschweigen eines Testaments schwere rechtliche Konsequenzen—je nachdem, wer es verschweigt—nach sich ziehen Pflichtteil-Verjährung auf ROSE & PARTNER Erbunwürdigkeit auf ROSE & PARTNER.
Auszug daraus in Sachen Frist:
Die Anfechtung des Erbschaftserwerbs muss gemäß § 2082 BGB binnen eines Jahres nach Kenntnis vom Anfechtungsgrund erfolgen - frühestens aber mit Eintritt des Erbfalls. Besteht zunächst nur der bloße Verdacht der Erbunwürdigkeit, beginnt die Jahresfrist erst mit der Beweisbarkeit dieses Verdachts.
Ja, durch ein Berliner Testament werden die Kinder beim ersten Todesfall grundsätzlich enterbt. Die Ehepartner setzen sich darin gegenseitig als Alleinerben ein, wodurch die Kinder zunächst leer ausgehen und erst nach dem Tod des länger lebenden Elternteils das gesamte Erbe erhalten. [
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Obwohl die Kinder dadurch vorerst von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sind, bedeutet das nicht, dass sie völlig leer ausgehen müssen.
Wobei ich tatsächlich in der Familie auch einen Fall habe wo das Berliner Testament für ein Ehepaar gilt und die jahrzehntelang kontaktlose Tochter per Rechtsanwalt auf Ihr Pflichtteil bestanden hat. Die Mutter - Überlebende - hat dann gezahlt, wohl damit sie einfach ihre Ruhe vor diesem Kind hat.
Es ist natürlich die Frage, ob es Sinn macht, dass Du Dir darüber Gedanken machst, denn das Erbe ist erledigt, zumal Du davon geschrieben hast, dass Dein Vater seit 20 Jahren tot ist.
Das einzige, was vielleicht die Lehre daraus sein könnte wäre dass es sinnvoll wäre - beim Ableben Deiner Mutter - sofort einen Rechtsanwalt zu betrauen, der sich von Anfang an um die Sache kümmert. Eventuell wird dadurch das Erbe sehr geschmälert, weil die Kosten sehr hoch sind für gute Rechsanwälte in Erbangelegenheiten, aber es geht bei Euch ja wohl um ein Haus und bei einer Immobilie muss so und so ein Notar eingeschaltet sein und es läuft ja über die Eintragungen im Grundbuch, die genau den Gegenstand des Erbes regeln.