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Traumatische Kindheit: Mutter (90) fordert Absolution vor ihrem Lebensende.

Da kennst du dich als Testamentsvollstrecker sicherlich besser aus.
Mir wurde dazu in etwa gesagt:
Wenn ein Testament – wie in meinem Fall – jahrelang verschwiegen oder manipuliert wurde, läuft die 3-jährige Frist nicht ab dem Todestag.
Genau für solche Fälle von Unkenntnis sieht das Gesetz eine absolute Höchstfrist von 30 Jahren vor.

Und bezüglich der Enterbung:
Es reicht (nach meinem Wissen) im Erbrecht völlig aus, wenn im Berliner Testament steht, dass die Ehefrau alleinige Vollerbin wird. Damit ist man als Kind automatisch enterbt und auf den Pflichtteil gesetzt.
Ich habe das Gefühl, derjenige, der Dich informiert hat, der hat das schon ein bischen verändert wie die Gesetzeslage ist. Ab dem Moment wo Dir bekannt ist dass jemand verstorben ist, der Dir eventuell etwas vererbt hat, wärst Du gesetzlich berechtigt zu prüfen ob da etwas ist an Erbe oder nicht. Das hat in dem Moment erst mal nichts mit dem Testament zu tun.
Es wäre aber so, dass dann nachzuweisen wäre - nach Eintritt des Todes des Erblassers dass vorsätzlich ein Testament verschwiegen worden ist, vernichtet oder verfälscht wurde, um einen Vorteil zu verschaffen. Dann gilt nach § 2339 BGB der "Fälscher" erbunwürdig. Dies bedeutet den vollständigen Verlust sowohl des Erbteils als auch des Pflichtteils. Die Erbunwürdigkeit muss jedoch von den anderen Erben oder Berechtigten gerichtlich geltend gemacht werden (z. B. im Rahmen einer Anfechtungsklage).

Dazu aus und mit fachlicher Quelle:
Das Verschweigen eines Testaments und die Unkenntnis der eigenen Enterbung haben weitreichende rechtliche Konsequenzen für den Pflichtteilsberechtigten. Während Unkenntnis die Verjährungsfrist des Pflichtteilsanspruchs in der Regel hinauszögert, kann das bewusste Verschweigen eines Testaments schwere rechtliche Konsequenzen—je nachdem, wer es verschweigt—nach sich ziehen Pflichtteil-Verjährung auf ROSE & PARTNER Erbunwürdigkeit auf ROSE & PARTNER.

Auszug daraus in Sachen Frist:
Die Anfechtung des Erbschaftserwerbs muss gemäß § 2082 BGB binnen eines Jahres nach Kenntnis vom Anfechtungsgrund erfolgen - frühestens aber mit Eintritt des Erbfalls. Besteht zunächst nur der bloße Verdacht der Erbunwürdigkeit, beginnt die Jahresfrist erst mit der Beweisbarkeit dieses Verdachts.


Ja, durch ein Berliner Testament werden die Kinder beim ersten Todesfall grundsätzlich enterbt. Die Ehepartner setzen sich darin gegenseitig als Alleinerben ein, wodurch die Kinder zunächst leer ausgehen und erst nach dem Tod des länger lebenden Elternteils das gesamte Erbe erhalten. [1, 2]
Obwohl die Kinder dadurch vorerst von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sind, bedeutet das nicht, dass sie völlig leer ausgehen müssen.

Wobei ich tatsächlich in der Familie auch einen Fall habe wo das Berliner Testament für ein Ehepaar gilt und die jahrzehntelang kontaktlose Tochter per Rechtsanwalt auf Ihr Pflichtteil bestanden hat. Die Mutter - Überlebende - hat dann gezahlt, wohl damit sie einfach ihre Ruhe vor diesem Kind hat.

Es ist natürlich die Frage, ob es Sinn macht, dass Du Dir darüber Gedanken machst, denn das Erbe ist erledigt, zumal Du davon geschrieben hast, dass Dein Vater seit 20 Jahren tot ist.
Das einzige, was vielleicht die Lehre daraus sein könnte wäre dass es sinnvoll wäre - beim Ableben Deiner Mutter - sofort einen Rechtsanwalt zu betrauen, der sich von Anfang an um die Sache kümmert. Eventuell wird dadurch das Erbe sehr geschmälert, weil die Kosten sehr hoch sind für gute Rechsanwälte in Erbangelegenheiten, aber es geht bei Euch ja wohl um ein Haus und bei einer Immobilie muss so und so ein Notar eingeschaltet sein und es läuft ja über die Eintragungen im Grundbuch, die genau den Gegenstand des Erbes regeln.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe das Gefühl, derjenige, der Dich informiert hat, der hat das schon ein bischen verändert wie die Gesetzeslage ist. Ab dem Moment wo Dir bekannt ist dass jemand verstorben ist, der Dir eventuell etwas vererbt hat, wärst Du gesetzlich berechtigt zu prüfen ob da etwas ist an Erbe oder nicht. Das hat in dem Moment erst mal nichts mit dem Testament zu tun.
Es wäre aber so, dass dann nachzuweisen wäre - nach Eintritt des Todes des Erblassers dass vorsätzlich ein Testament verschwiegen worden ist, vernichtet oder verfälscht wurde, um einen Vorteil zu verschaffen. Dann gilt nach § 2339 BGB der "Fälscher" erbunwürdig. Dies bedeutet den vollständigen Verlust sowohl des Erbteils als auch des Pflichtteils. Die Erbunwürdigkeit muss jedoch von den anderen Erben oder Berechtigten gerichtlich geltend gemacht werden (z. B. im Rahmen einer Anfechtungsklage).

Dazu aus und mit fachlicher Quelle:
Das Verschweigen eines Testaments und die Unkenntnis der eigenen Enterbung haben weitreichende rechtliche Konsequenzen für den Pflichtteilsberechtigten. Während Unkenntnis die Verjährungsfrist des Pflichtteilsanspruchs in der Regel hinauszögert, kann das bewusste Verschweigen eines Testaments schwere rechtliche Konsequenzen—je nachdem, wer es verschweigt—nach sich ziehen Pflichtteil-Verjährung auf ROSE & PARTNER Erbunwürdigkeit auf ROSE & PARTNER.

Auszug daraus in Sachen Frist:
Die Anfechtung des Erbschaftserwerbs muss gemäß § 2082 BGB binnen eines Jahres nach Kenntnis vom Anfechtungsgrund erfolgen - frühestens aber mit Eintritt des Erbfalls. Besteht zunächst nur der bloße Verdacht der Erbunwürdigkeit, beginnt die Jahresfrist erst mit der Beweisbarkeit dieses Verdachts.


Ja, durch ein Berliner Testament werden die Kinder beim ersten Todesfall grundsätzlich enterbt. Die Ehepartner setzen sich darin gegenseitig als Alleinerben ein, wodurch die Kinder zunächst leer ausgehen und erst nach dem Tod des länger lebenden Elternteils das gesamte Erbe erhalten. [1, 2]
Obwohl die Kinder dadurch vorerst von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sind, bedeutet das nicht, dass sie völlig leer ausgehen müssen.

Wobei ich tatsächlich in der Familie auch einen Fall habe wo das Berliner Testament für ein Ehepaar gilt und die jahrzehntelang kontaktlose Tochter per Rechtsanwalt auf Ihr Pflichtteil bestanden hat. Die Mutter - Überlebende - hat dann gezahlt, wohl damit sie einfach ihre Ruhe vor diesem Kind hat.

Es ist natürlich die Frage, ob es Sinn macht, dass Du Dir darüber Gedanken machst, denn das Erbe ist erledigt, zumal Du davon geschrieben hast, dass Dein Vater seit 20 Jahren tot ist.
Das einzige, was vielleicht die Lehre daraus sein könnte wäre dass es sinnvoll wäre - beim Ableben Deiner Mutter - sofort einen Rechtsanwalt zu betrauen, der sich von Anfang an um die Sache kümmert. Eventuell wird dadurch das Erbe sehr geschmälert, weil die Kosten sehr hoch sind für gute Rechsanwälte in Erbangelegenheiten, aber es geht bei Euch ja wohl um ein Haus und bei einer Immobilie muss so und so ein Notar eingeschaltet sein und es läuft ja über die Eintragungen im Grundbuch, die genau den Gegenstand des Erbes regeln.

Danke für die Recherchen, Grisu.
Im Grunde bestätigt der Auszug ja genau das, was ich geschrieben habe:
Meine Unkenntnis hat die Frist verzögert.
Ob ich beim Tod meiner Mutter einen Anwalt einschalte, entscheide ich, wenn es so weit ist.
Mir geht es hier im Thread aber auch gar nicht primär um das Geld oder um juristische Fakten.
Der Erbbetrug ist für mich einfach nur der Beweis für die Skrupellosigkeit, mit der meine Mutter und meine Brüder agiert haben.
Deshalb stellt sich für mich die Frage nach einer emotionalen Absolution mittlerweile gar nicht mehr.
Möge sie das nach ihrem Ableben mit dem lieben Gott (oder wem auch immer) aushandeln.
Wer bis zum Schluss betrügt und lügt, sucht keinen echten Frieden, sondern nur ein reines Gewissen auf meine Kosten.
 
Ich bin mir absolut sicher: Zum Todeszeitpunkt meines Vaters gab es kein Testament.

Meine Mutter war schon immer extrem geschäftstüchtig und versiert in finanziellen Dingen.
Dass sie vor lauter Trauer einfach vergessen haben soll, ein Berliner Testament rechtzeitig beim Nachlassgericht einzureichen, passt einfach nicht zu ihr,zumal ein echtes Berliner Testament sie ja sofort abgesichert hätte. Sie hätte rechtmäßig über das Vermögen verfügen und meine Brüder nach Belieben beschenken können.

Ich vermute vielmehr, dass ihr nachträglich bewusst wurde, dass ich meinen Pflichtteil fordern könnte.

Das hätte bedeutet, den Kontostand zum Todeszeitpunkt offenzulegen.
Da das Geld (jeweils 100.000 Euro) aber längst heimlich an meine Brüder geflossen war, wäre ihr Betrug sofort aufgeflogen.
Um das zu vertuschen, haben sie und mein Bruder dieses Testament vermutlich nachträglich aufgesetzt.
Weil ein gefälschtes Original durch eine Laborprüfung sofort auffallen würde, wurde die Einbruchs-Story erfunden.
Mit einer Kopie waren sie auf der sicheren Seite.
Das Nachlassgericht hat diese Kopie dann ja tatsächlich anerkannt.
Nachdem alles rechtskräftig war, wurde mir eine Kopie der "Original Kopie" zugeschickt, Die Schrift war kaum lesbar.
Die Unterschrift meines Vaters wirkte extrem verwaschen – obwohl sie seiner echten Unterschrift wirklich sehr ähnlich sah.
Aber auch bei einem Berliner Testament hättest du deinen Pflichtteil einfordern dürfen.
Und hättest dafür mindestens drei Jahre Zeit gehabt.

Nachtrag: habe erst im Anschluss die anderen Antworten gelesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber auch bei einem Berliner Testament hättest du deinen Pflichtteil einfordern dürfen.
Und hättest dafür mindestens drei Jahre Zeit gehabt.

Ich habe damals ja eine Kopie der Kopie von dem Berliner Testament erhalten.
Darin steht wortwörtlich diese Klausel:
"Sollte nach dem Tod des Erstverstorbenen eines unserer Kinder seinen Pflichtteil durchsetzen, so wird das betreffende Kind einschließlich seiner Abkömmlinge hiermit von dem Längerlebenden auf den Pflichtteil gesetzt."

Ich denke, hier bricht das Lügenkonstrukt meiner Familie zusammen.
Ich habe den Pflichtteil damals nach dem Tod meines Vaters nicht eingefordert.
Da ich die Klausel also gar nicht ausgelöst habe, wäre ich beim späteren Tod meiner Mutter nach diesem Testament die ganz normale Schlusserbin gewesen.
Um genau das zu verhindern – und um zu vertuschen, dass hinter meinem Rücken bereits 200.000 Euro heimlich an meine Brüder geflossen waren, musste Jahre später diese dubiose Einbruchs-Story und die vermeintliche 'Kopie' erfunden werden.
Sie brauchten ein Dokument, das mich rückwirkend sofort komplett entrechtet, damit ihr Betrug an mir niemals auffliegt.
 
Ja, es kann so richtig übel werden in Testamenten. Auch mein Bruder - der ganz übel mit meinen Eltern umgegangen ist - durfte sich über solche Klauseln freuen, da wurde von vorneherein klar gestellt, dass eventuelle Kinder von ihm - egal ob ehelich oder nicht - ausgeschlossen sind was das Erbe betrifft. Notariell bekundet mit allem drum und dran, viele viele zig Jahre geschrieben bevor sie verstarb.

Es ergibt keinen Sinn, dass Du Dich jetzt noch darüber ärgerst. Es kann aber helfen, den Abstand zu vergrößern. Allerdings solltest Du Dir tatsächlich Gedanken machen wie es mal ist wenn Deine Mutter verstirbt, damit Du gar nicht in die Verlegenheit von Kontakten zu den Geschwistern kommen musst (wenn Du nicht willst).

Gruß von Grisu
 
Strafrahmen für falsche eidesstattliche Versicherung ist Geldstrafe oder bis 3 Jahre Haft; bei Betrug ebenso Geldstrafe oder bis 5 Jahre Haft, in schweren Fällen bis 10 Jahre. Und das wird vor 20 Jahren auch nicht viel anders gewesen sein, denn das sind ja Klassiker, diese Taten.

Heutzutage würde das Strafgericht auch eine Werteinziehung machen und das unterschlagenene Vermögen zurückfordern, aber das gibt es noch nicht so lange.

Das ist alles verjährt, strafrechtlich sowieso und zivilrechtlich faktisch auch. Das ist alles so ausgemacht boshaft und eigensüchtig, was deine Mutter da angestellt hat. Sie wird auch bei ihrem eigenen Tod etwas auf Lager haben, und mit des Erbfrage musst du dich ja dann in jedem Fall befassen.

Ich denke, sich da abgrenzen ist das Allerbeste. Das die sich noch einen würdevollen Abgang zurechtbasteln will, passt allerdings gut ins Bild.
 

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