supernaut
Aktives Mitglied
Was wollen wir mit der Verurteilung von Mördern oder Vergewaltigern erreichen?
wurde das nicht oft genug gesagt? ach nee, du hast ja nicht so viel gelesen...🙄
erreicht werden soll der schutz der gesellschaft vor gefährlichen personen sowie die vergewisserung der gesellschaft, daß niemand etwas schädliches tun kann, ohne dafür konsequenzen tragen zu müssen.
das sind die hauptkriterien für strafe.
wenn diese kriterien erreicht werden können, ohne daß die todesstrafe oder die von dir geforderte folter (dazu gleich) eingesetzt werden müssen, diese mittel aber dennoch gewünscht werden, dann beruht dieser wunsch auf rachlust.
da rachlust aber ein "niederer beweggrund" ist, darf ein staat, der sich gegenüber seinen bürgern verantwortungsvoll verhalten will, nicht aufgrund eines ebensolchen beweggrundes handeln.
deiner logik zufolge sollte man also lieber die opfer töten, denn für sie ist dann ja alles vorbei.Die Geschädigten sind es, die weiter leiden und bestraft sind.
na besten dank.
na dann müßten die insassen der todeszellen ja überaus fröhliche menschen sein. denen gehts genau wie uns allen, plus daß sie sich keine existenzsorgen machen brauchen, für sie wird ja gesorgt.Die Todesstrafe ist nur dann für den Täter wirklich eine Strafe, wenn er, wie so oft berichtet, Jahre auf seinen Tod warten muss und nie weiß, wann er kommen wird. Aber da geht es ihm nicht viel anders als uns Menschen generell? Wir wissen auch alle, dass wir sterben müssen, aber nicht WANN. Also wäre das auch keine Strafe, die sich irgendwie vom normalen Leben unterscheidet.
warum klagen denn dann bloß alle und bezahlen teure anwälte, um da wieder raus zu kommen?
und damit hallo und herzlich willkommen zu luiserls kleiner folterstunde.Ich denke diesen Tätern müsste das Leben so unerträglich wie möglich gemacht werden, wobei es natürlich auf die Schwere der Tat ankommt.
dir ist schon klar, daß das einzige, was noch schlimmer ist als die todesstrafe, lebenslange folter ist?
und genau das forderst du.
und welchen zweck hat das, nach den oben erwähnten kriterien für die definition von "strafe"?
folter ist ebenso wie todesstrafe überflüssig in bezug auf den schutz der gesellschaft, denn dafür dient die haft und ggf. die sicherungsverwahrung.
und ebenso ist sie überflüssig in bezug auf die aufgabe des staates, konsequenz gegenüber straftätern zu demonstrieren. denn der staat hat das recht, menschen unter bestimmten umständen ihre freiheit zu nehmen. aber er hat unter keinen umständen das recht, sie zur demonstration von "stärke" und zur "abschreckung" zu quälen.
natürlich halten sich nicht alle staaten daran. und du willst offensichtlich, daß wir uns auf das niveau von syrien und iran begeben.
richtig.Kommt der Täter nach zweidrittel der Strafe wieder auf freien Fuß, ist es besser alles zu tun, ihn zu resozialisieren, damit er dann möglichst keine Gefahr mehr darstellt.
eine sehr interessante logik.Besteht diese Möglichkeit aber nicht, dann dürfte sein Leben aber auch nicht aus Erleichterungen bestehen. Seinen Opfern wird nämlich diese Erleichterung auch nicht zugebilligt. Sie sind entweder tot oder lebenslänglich in den Folgen der Tat gefangen.
also ganz unabhängig davon, was der täter getan hat - wenn er früher rauskommt, dann kriegt er noch ne chance.
ganz egal, ob seine opfer noch "lebenslänglich gefangen" sind oder nicht.
aber wenn er aufgrund negativer gutachten nicht nach zwei dritteln rauskommt, dann darf er ab dann gefoltert werden?
in dieses supidupi-rechtsstaatverständnis von dir sind noch eingebettet: archaisches auge-um-auge-denken, verharmlosung des gefängnislebens (so toll ist das da auch nicht, daß man es als "erleichterung" bezeichnen kann) und opferverachtung (weiter oben meintest du ja, daß der tod für die opfer besser wäre... hier kommst du mit der wohlfeilen "opfer haben lebenslänglich"-plattitüde. was meinst du wohl, wie übel diese floskel so manchem mißbrauchs- und gewaltüberlebenden aufstößt... ein leben lang nur als opfer definieren lassen will sich niemand).
...ein vorteil, der durch die sicherungsverwahrung ebenfalls gewährleistet wird...Für den Staat hat die Todesstrafe zwei Vorteile: Es ist sicher gestellt, dass dieser Mensch keinem anderen mehr schaden kann
...das ist jetzt dein ernst? ich möchte die ewig gleiche argumentation nicht schon wieder durchkauen. informier dich doch bitte einfach mal im netz über die realen summen, die jeder einzelne todeszellenhäftling den steuerzahler kostet.und es erspart dem Staat immense Kosten.
aber da du dich ja für lebenslange folter einsetzt (bei denjenigen, die nicht nach 2/3 ihrer haftzeit rauskommen), mußt du natürlich mit noch höheren kosten rechnen.
hätte nicht gedacht, daß dir die 0,00013 cent mehr oder weniger pro häftling so wichtig sind. naja, man lernt dazu.
richtig.Aber was ebenfalls gegen die Todesstrafe spricht, ist das enorme Risiko einer Fehlentscheidung. Und bestünde nur zu einem Prozent die Wahrscheinlichkeit, dass ein Unschuldiger getötet wird, so wären wir die Mörder. Und dieses Risiko wäre ich niemals bereit einzugehen.
wir/der staat wäre übrigens auch mörder, wenn ein schuldiger hingerichtet wird. denn wie schon angeführt ist die einzige motivation, die todesstrafe der sicherungsverwahrung vorzuziehen, rache. da diese aber ein sog. "niederer beweggrund" ist, sind damit die kriterien für mord erfüllt.
richtig.Aber es würde ja schon reichen, wenn er auf Lebenszeit weggesperrt wäre, dann wäre sein Opfer auch geschützt.
du meinst, doppelt gemoppelt hält besser? also ihn kastrieren, damit er im knast, wo er lebenslang sitzt, keinen schaden anrichten kann?eine noch größere Strafe für ihn wäre wahrscheinlich, ihn seiner Männlichkeit zu berauben, damit er keinen Schaden mehr anrichten kann.
beeindruckend.
nicht wirklich. völlige objektivität gibt es natürlich nicht, aber "einigermaßen"...? doch, das geht.Ich stelle gerade selber fest, es ist enorm schwer, das Thema einigermaßen objektiv zu betrachten.
verstehst du jetzt, warum der staat sich nicht wie ein privatmensch verhalten darf?In dem Moment, wo man selber involviert ist, und sei es nur, weil man das Opfer kennt und gefühlsmäßig gefangen ist, steigen die niedrigsten Instinkte in einem auf und man wünscht sich den Tod des Täters, nur um sicher zu sein, dass er für immer ausgeschaltet ist.
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ich habe jetzt ziemlich deutlich meinem meinung zu deinem post geschrieben. mir ist wichtig daß du weißt: ich habe dich nicht als mensch, als person angegriffen, sondern nur deine ansichten zu einem kontroversen thema, die in meinen augen ziemlich undurchdacht sind.
denYo