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Tochter will mit 18 ausziehen

nein ist sie nicht, aber nur sie schiesst quer.
Die andere Tochter 21Jahre lebt noch hier. Auch sie hat mit ihr schon geredet.

Ja, so sind sie.

Niemand garantiert, dass sie lebenslang unkompliziert, sparsam, höflich, freundlich, sozial sind.

Trotzdem, ganz unabhängig davon, ob Du nun mit dem Ergebnis Deiner oder/ und Deines Partners Erziehung zufrieden bist oder nicht, es ist ihr Recht auszuziehen und es ist Eure Pflicht, sie zu unterhalten.
 
Da kann ich deine Stieftochter aber bestens verstehn wenn sie ausziehen will. So wie du, und wohl auch dein MAnn, sich verhält würd ichs auch keinen Tag länger als nötig bei euch aushalten wollen.
 
Das volljährige Kind kann ausziehen.

Nichts und niemand darf es "einsperren"- ab dem 18.Geburtstag ist es dessen RECHT.

Ob ihr dann Unterhalt zusteht,muß geprüft werden.

--> Das Kind kann (ab dem 18.Geburtstag) beide(!) LEIBLICHE Eltern zur Auskunft über deren Einkommen auffordern-- in "geordneter übersichtlicher Form" -12 Monate rückwirkend Lohnzettel
oder 3 zurückliegende Jahre die BWA bei Selbstständigen UND alle sonstigen Einkünfte (Zinsen/Mieten..) also NICHT DICH-- DEIN EINKOMMEN bleibt außen vor

Dann gibt es noch das Geltendmachen von anderen Unterhaltsverpflichtungen--> hier wäre also sein LEIBLICHES KIND zu beachten.

Falls es einen Unterhaltstitel gegen die Mutter gibt,hat der Vater diesen an das Kind am 18.Geburtstag auszuhändigen--das Kind kann dann im eigenen Namen ggf. Unterhaltsrückstände versuchen,zu pfänden.

Wenn der Vater es ABSICHTLICH versäumt hatte,den MinderjährigenUnterhalt titulieren zu lassen---öhöm...könnte die Tochter sich sogar noch ggü.dem Vater wg. Schadensersatz betätigen.

Denn: "Die Mutter hat nie gezahlt" hieße --> die Volljährige hat bei der Mutter einen fetten
Geldanspruch--
sie müßte den erst mal vollstrecken/verbrauchen,bevor sie vom Vater Unterhalt erbitten kann.

Es also IMMER gut,wenn sich der Sorgeberechtigte um den Unterhaltstitel kümmert!

Eine Unterhaltspflicht gibt es nur,wenn die Tochter in erster Ausbildung ist--also z.B. jetzt Abi macht.

Sie muß dann den Unterhaltsverpflichteten (dem Vater/der Mutter) die Schulbescheinigung vorlegen--oder ihren Ausbildungsvertrag mit den Einkommensnachweisen.

Sie muß NICHT zusätzlich arbeiten,wenn sie sich ausbildet! Das wäre überobligatorisch --nur für ihren Taschengeldbedarf!

Solange sie in Ausbildung ist,steht dem KV das Kindergeld zu.
Das ist eine "Leistung des Staates" zur Abminderung ausbildungsbedingter Kosten,die den Eltern entstehen.

Da das Mädel bisher beim Vater wohnte,kann der TEILWEISE den Unterhaltsbedarf "in Naturalien" anbieten--also freiem Wohnen.

Bei krassem Streit /oder Rauswurf kann davon abgesehen werden.

Also-- müßte hier die Tochter klagen auf Unterhalt,wenn der Vater das nicht "in bar" zahlen will.
Die Mutter müßte "ihren Teil" eh als Geldrente zahlen.

Solange die Mutter nicht mal Auskunft gab, nicht ihre Zahlungsunfähigkeit nachwies ,könnte sich Dein Mann AUCH zurücklehnen.

"Automatisch" geht hier gar nichts--die Tochter müßte den Klageweg beschreiten.

Nur--ist das sinnvoll?

Wenn Dein Mann unterhalb des Freibetrages verdient,wäre die Tochter sowieso auf Schüler-Bafög angewiesen.

Also:
Was macht sie ausbildungstechnisch grade?
Wieviel verdient Dein Mann?
Ist ein Titel vorhanden?
Kann man die Kindesmutter erreichen?

Das ist so polemisch "Recht auf Leben" --niemand will DIR ans Geld!
Das stünde erst an,wenn DEIN leibliches Kind 18 ist!

"Haus abzahlen" ist Vermögensbildung. Hat zurückzustehen, ggf.müßtet Ihr die Abzahlraten ändern.

Dafür gibt es großzügige Freibeträge,die dem Vater bleiben!
Wenn es eine Schulausbildung ist,gilt die "gesteigerte Unterhaltspflicht" und ein niedrigerer Freibetrag ,wenn es Lehre ist,gilt höherer Freibetrag UND das Azbi-Geld wird mit angerechnet.

Daß das Kind mal 18 wird und Unterhalt bekommt,konnte sich ihr Vater ausrechnen.
Für dringenden Ausziehwunsch gibt es IMMER zwei Parteien....

Dafür kann das Kind nix -daß sie vorhanden ist und Lebensbedarf hat !

Wenn der Vater jetzt paar Jahre den Unterhalt verweigert,weil das Mädel ja "weiter zu Hause wohnen" könnte, verzögert sich die Ausbildung-- es hat NIEMAND was davon.

Besser wäre: Einigt Euch friedlich und KORREKT.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ihr als Eltern liebt euer Kind. Klar macht ihr euch Sorgen. Kinder werden flügge. Unterstützt eure Tochter dabei. Wenn´s schief geht und sie zurück kommt, seid für sie da.

Ich bin mit 21 ausgezogen. Mein vater fing Streit an. Streit ist das beste Mittel, um sein Kind für immer zu verlieren!!!!! Wir hatten nie wieder Kontakt.

liebe Grüße
Gast
 
Unsere Tochter will mit 18 Jahren ausziehen. Wir sind aber dagegen und sie versucht alles damit wir sie rausschmeissen. Sie ist Wochen nicht zu Hause, meldet sich nicht, geht nicht an ihr Handy usw. Unser Problem ist, wenn sie wirklich auszieht müssen wir ausser das Kindergeld Unterhalt an sie zahlen oder muss sie sich an ihre Mutter wenden?

1. ich bin ihre Stiefmutter (seit 11 jahren)
2. ihre leibliche Mutter hat nie Unterhalt gezahlt
3. es gibt noch ein minderjähriges Kind im Haushalt

Wir brauchen schnell einen Rat, da wir mit unseren Nerven am Ende sind.



Mal ganz ruhig und langsam, denn da sind komprimiert doch einige Probleme zusammen gekommen: WORUM geht es euch VORRANGIG?

Zum einen: WO ist sie, wenn sie eh nicht mehr zuhause ist?

Zum zweiten: Wo möchte sie hinziehen (WG, betreutes Wohnen, eigene Bude)?

Zum dritten: Du nennst als PROBLEM im Grunde das GELD. Geht es euch um das KIND oder um die Knete?

Denn generell kann, ist die Situation SO verfahren, ein vernünftig geregelter Auszug eher hilfreich sein für alle (ich spreche da aus wenn auch nicht ganz so krasser, aber immerhin doch Erfahrung).
Sollte es euch nicht möglich sein, eure Tochter dahingehend zu unterstützen (was macht sie überhaupt: Schule? Ausbildung? Nichts?), bleibt der Gang zum JA und eben das besagte betreute Wohnen.
 
Hallo,

als Unbedarfte im Bereich rund um Unterhalt etc. interessiert mich auch, worum es euch in erster Linie geht, das habe ich nicht ganz verstanden.

Was mir auffällt, ich lese nichts von Sorge, dass eine gerade mal 18-J. ausziehen will, was definitiv zeitig ist, mal vorsichtig ausgedrückt.

Verstehe die Intention nicht so ganz, warum die 18-J. nicht ausziehen soll. 😱

Und wie wäre es, würde die 21-J. "demnächst" ausziehen, würdet ihr das begrüßen/gut finden, sie ziehen lassen und wenn nicht, warum nicht?

Danke für die Beantwortung schon mal,
Grüße von Mizi
 
Ist eure Tochter in einer Ausbildung oder geht sie noch in die Schule?

Ich würde mit ihr losziehen und ein WG-Zimmer und gegebenenfalls einen Nebenjob suchen, damit sie nicht so sehr von anderen (u.a. von euch) abhängig ist.

Dann entspannt sich evtl. wieder eure Beziehung und vielleicht lernt sie ihr zuhause wieder zu schätzen.

Wobei ich mein Kind auch nicht gerade schon mit 18 ausziehen lassen möchte.
 
Ihr als Eltern liebt euer Kind. Klar macht ihr euch Sorgen. Kinder werden flügge. Unterstützt eure Tochter dabei. Wenn´s schief geht und sie zurück kommt, seid für sie da.

Ich bin mit 21 ausgezogen. Mein vater fing Streit an. Streit ist das beste Mittel, um sein Kind für immer zu verlieren!!!!! Wir hatten nie wieder Kontakt.

liebe Grüße
Gast


Die Kinder werden irgendwann ausziehen, das weiss ich.
Sie ist in der Ausbildung, übernommen wird sie nicht (worde ihr bereits mitgeteilt).
Einsperren tun wir sie auch nicht, sie kann jeder Zeit sich mit Freunden treffen.
 
Mal ganz ruhig und langsam, denn da sind komprimiert doch einige Probleme zusammen gekommen: WORUM geht es euch VORRANGIG?

Zum einen: WO ist sie, wenn sie eh nicht mehr zuhause ist?

Zum zweiten: Wo möchte sie hinziehen (WG, betreutes Wohnen, eigene Bude)?

Zum dritten: Du nennst als PROBLEM im Grunde das GELD. Geht es euch um das KIND oder um die Knete?

Denn generell kann, ist die Situation SO verfahren, ein vernünftig geregelter Auszug eher hilfreich sein für alle (ich spreche da aus wenn auch nicht ganz so krasser, aber immerhin doch Erfahrung).
Sollte es euch nicht möglich sein, eure Tochter dahingehend zu unterstützen (was macht sie überhaupt: Schule? Ausbildung? Nichts?), bleibt der Gang zum JA und eben das besagte betreute Wohnen.


Sie macht eine Ausbildung, noch.

1.Bei Ihrem weit aus älteren (7 Jahre unterschied) vorbestraften und immer wieder straffällig werdenen Freund.

2.Zu Ihm. Deswegen sind wir dagegen.

3. Auch weil sie eine Woche nach Gehaltzahlung pleite ist und wir keine Lust haben ihm das Geld in den Rachen zu stecken.

4.Sie ist ihm schon hörig, er sagt was sie spring und deswegen wollen wir es nicht. Soviel wir erfahren haben, hat er sie auch schon geschlagen. Sie lässt sich aber auch nicht helfen.
All diese Sachen wollte ich eigentlich nicht preis geben.
 
aber all diese Sachen werfen ein ganz anderes Licht daruf, und lässt das ganze schon anders ausehen!!

es wird verständlicher!
 

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