Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Tochter will mit 18 ausziehen

drahtseilnerven

Neues Mitglied
Unsere Tochter will mit 18 Jahren ausziehen. Wir sind aber dagegen und sie versucht alles damit wir sie rausschmeissen. Sie ist Wochen nicht zu Hause, meldet sich nicht, geht nicht an ihr Handy usw. Unser Problem ist, wenn sie wirklich auszieht müssen wir ausser das Kindergeld Unterhalt an sie zahlen oder muss sie sich an ihre Mutter wenden?

1. ich bin ihre Stiefmutter (seit 11 jahren)
2. ihre leibliche Mutter hat nie Unterhalt gezahlt
3. es gibt noch ein minderjähriges Kind im Haushalt

Wir brauchen schnell einen Rat, da wir mit unseren Nerven am Ende sind.
 
Warum wollt Ihr nicht, dass sie auszieht?

Außerdem ist das ihre freie Entscheidung, da volljährig.

Kindergeld ist für den Kindergeldberechtigten, in dem Fall der Vater. (?) Und dann muss er Unterhalt zahlen, ja. Die Mutter übrigens auch.
 
Warum wollt Ihr nicht, dass sie auszieht?

Außerdem ist das ihre freie Entscheidung, da volljährig.

Kindergeld ist für den Kindergeldberechtigten, in dem Fall der Vater. (?) Und dann muss er Unterhalt zahlen, ja. Die Mutter übrigens auch.


Die Mutter hat noch nie Unterhalt gezahlt, wir sind für beide Kinder und für mein leibliches Kind
aufgekommen
 
Ah, Du hast editiert.

Nun ja, wie gesagt, mit 18 kann sie das frei entscheiden. Die Unterhaltspflicht des vaters hat nicht mit der vergangenen oder aktuellen* Unterhaltspflicht der Mutter zu tun.

Er muss ihr Unterhalt zahlen. Im Rahmen seiner Möglichkeiten.

*wobei das nicht so ganz stimmt, denn der Unterhalt berechnet sich neben dem Einkommen der Unterhaltspflichtigen auch durch den bedarf des Jugendlichen und seinem eigenen Einkommen (wenn also die Mutter gar nichts zahlen kann, dann könnte sich theoretisch der Anteil des vaters erhöhen)
 
ich bin mit 17 zu Hause ausgezogen und meine Eltern haben mich gerne unterstützt.
Vielleicht seht Ihrs auch mal von der anderen Seite.

Was spricht dagegen, dass Deine volljährige Stieftochter auszieht,
könnt Ihr Euch nicht vorstellen sie zu unterstützen,
Warum nicht?

Weil noch andere Kinder im Haushalt sind und wir für unser Haus noch zahlen.
Haben wir kein Recht auf Leben oder müssen wir deswegen auf alles verzichten?
 
Weil noch andere Kinder im Haushalt sind und wir für unser Haus noch zahlen.
Haben wir kein Recht auf Leben oder müssen wir deswegen auf alles verzichten?

???

Kind ist Kind und für das ist man verantwortlich, bis es auf eigenen Füßen steht. Natürlich nicht ewig, aber so erstmal bis zum Abschluss der Erstausbildung selbstverständlich.

Das sollte man bedacht haben, beim Hauskauf oder der Zeugung. 😎

Ist Tochter Kind zweiter Klasse oder wie?
 
Ah, Du hast editiert.

Nun ja, wie gesagt, mit 18 kann sie das frei entscheiden. Die Unterhaltspflicht des vaters hat nicht mit der vergangenen oder aktuellen Unterhaltspflicht der Mutter zu tun.

Er muss ihr Unterhalt zahlen. Im Rahmen seiner Möglichkeiten.


Also heisst es, wir müssen zahlen und haben kein Recht auf Leben?
Wir haben damals gebaut, damit alle sechs Kinder ein einzelzimmer haben und das sollen wir
wegen ihr verkaufen? Nö, denke ich nicht daran. sorry, aber da hört unsere Elternliebe auf.
 
Wer sagt, dass Ihr das Haus verkaufen müsst?

Du scheinst mir aufgebracht und uninformiert.

Der Vater hat ein Einkommen. Und einen Selbstbehalt, der bei Volljährigen sogar höher liegt. Dazu noch weitere Kinder. Alles dies fließt in die Unterhaltsberechnung ein. Und dann wird er im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten Unterhalt zahlen müssen. Das Kindergeld darf er behalten.

Zum glück hat der Gesetzgeber das ganz klar geregelt, ganz unabhängig vom Verfallsdatum Eurer Elternliebe. 😎
 
???

Kind ist Kind und für das ist man verantwortlich, bis es auf eigenen Füßen steht. Natürlich nicht ewig, aber so erstmal bis zum Abschluss der Erstausbildung selbstverständlich.

Das sollte man bedacht haben, beim Hauskauf oder der Zeugung. 😎

Ist Tochter Kind zweiter Klasse oder wie?
nein ist sie nicht, aber nur sie schiesst quer.
Die andere Tochter 21Jahre lebt noch hier. Auch sie hat mit ihr schon geredet.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
kunos Tochter will mit 14 abgeblich Vater kennenlernen Familie 60
S Tochter will nicht lernen Familie 72
H Tochter will Muslima werden Familie 33

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben