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WalterMG
Gast
Richterin am Amtsgericht Grevenbroich
lässt 10-jährige mit Gewalt entführen.
Auf Anordnung der Richterin am Amtsgericht Grevenbroich wurde am 12.12. 2005 die 10 jährige Natalie während ihres Schulbesuchs von einem Mitarbeiter des Jugendamts und der Polizei abgeholt und an einen unbekannten Ort verbracht. Richterin S. begründet diese Maßnahme mit der Gefahr, Natalie könne von ihrem Vater sexuell missbraucht werden.
>> Woher hat die Richterin diese Erkenntnis ?
Natalies 17 jährige Halbschwester hat Ende 2003 einen Brief an das Jugendamt geschrieben, sie „befürchte“, der Vater könne Natalie „belästigen“.
Nicole ist psychisch krank und wurde und wird in einem psychiatrischen Krankenhaus ambulant und stationär behandelt. Sie zeigt auch Anzeichen einer Borderline - Störung.
Als sie den Brief schrieb, lebte sie seit fast einem Jahr nicht mehr in der Familie. Die Richterin ist seit diesem Brief mit der Sache befasst.
>>>> In diesen 2 Jahren war es der Richterin nicht möglich, Nicole zu ihrem Brief zu befragen.
Auch über die Anregung zur Begutachtung Nicoles hinsichtlich Borderline hat sie in diesen 2 Jahren nicht entschieden.
>>>>>>Das Bundesverfassungsgericht schreibt in seiner Entscheidung 1 BVR 605/02 vom 21.6. 2002 zwingend vor, dass wegen des schwer wiegenden Eingriffs in das Elternrecht des Art. 6 GG VOR ERLASS eines Beschlusses die Eltern und das betroffene Kind von dem zuständigen Richter/ der zuständigen Richterin selbst anzuhören sind. In den 2 Jahren ihrer Zuständigkeit für diesen Fall hat Richterin S. eine solche Anhörung nicht terminiert.
> Warum dann , 2 Wochen vor Weihnachten , die plötzliche Eile der Richterin S. ?
Wir, die Eltern Natalies, haben einen Fehler gemacht. Wir haben es gewagt, einen Antrag auf Ablösung der Richterin wegen Besorgnis der Befangenheit zu stellen.
So was macht man nicht mit der Richterin am Amtsgericht.
Solchen Leuten MUSS man ja ohne Zögern das Kind wegnehmen.
IM NAMEN DES VOLKES
lässt 10-jährige mit Gewalt entführen.
Auf Anordnung der Richterin am Amtsgericht Grevenbroich wurde am 12.12. 2005 die 10 jährige Natalie während ihres Schulbesuchs von einem Mitarbeiter des Jugendamts und der Polizei abgeholt und an einen unbekannten Ort verbracht. Richterin S. begründet diese Maßnahme mit der Gefahr, Natalie könne von ihrem Vater sexuell missbraucht werden.
>> Woher hat die Richterin diese Erkenntnis ?
Natalies 17 jährige Halbschwester hat Ende 2003 einen Brief an das Jugendamt geschrieben, sie „befürchte“, der Vater könne Natalie „belästigen“.
Nicole ist psychisch krank und wurde und wird in einem psychiatrischen Krankenhaus ambulant und stationär behandelt. Sie zeigt auch Anzeichen einer Borderline - Störung.
Als sie den Brief schrieb, lebte sie seit fast einem Jahr nicht mehr in der Familie. Die Richterin ist seit diesem Brief mit der Sache befasst.
>>>> In diesen 2 Jahren war es der Richterin nicht möglich, Nicole zu ihrem Brief zu befragen.
Auch über die Anregung zur Begutachtung Nicoles hinsichtlich Borderline hat sie in diesen 2 Jahren nicht entschieden.
>>>>>>Das Bundesverfassungsgericht schreibt in seiner Entscheidung 1 BVR 605/02 vom 21.6. 2002 zwingend vor, dass wegen des schwer wiegenden Eingriffs in das Elternrecht des Art. 6 GG VOR ERLASS eines Beschlusses die Eltern und das betroffene Kind von dem zuständigen Richter/ der zuständigen Richterin selbst anzuhören sind. In den 2 Jahren ihrer Zuständigkeit für diesen Fall hat Richterin S. eine solche Anhörung nicht terminiert.
> Warum dann , 2 Wochen vor Weihnachten , die plötzliche Eile der Richterin S. ?
Wir, die Eltern Natalies, haben einen Fehler gemacht. Wir haben es gewagt, einen Antrag auf Ablösung der Richterin wegen Besorgnis der Befangenheit zu stellen.
So was macht man nicht mit der Richterin am Amtsgericht.
Solchen Leuten MUSS man ja ohne Zögern das Kind wegnehmen.
IM NAMEN DES VOLKES