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Tochter weg

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W

WalterMG

Gast
Richterin am Amtsgericht Grevenbroich

lässt 10-jährige mit Gewalt entführen.


Auf Anordnung der Richterin am Amtsgericht Grevenbroich wurde am 12.12. 2005 die 10 jährige Natalie während ihres Schulbesuchs von einem Mitarbeiter des Jugendamts und der Polizei abgeholt und an einen unbekannten Ort verbracht. Richterin S. begründet diese Maßnahme mit der Gefahr, Natalie könne von ihrem Vater sexuell missbraucht werden.

>> Woher hat die Richterin diese Erkenntnis ?
Natalies 17 jährige Halbschwester hat Ende 2003 einen Brief an das Jugendamt geschrieben, sie „befürchte“, der Vater könne Natalie „belästigen“.
Nicole ist psychisch krank und wurde und wird in einem psychiatrischen Krankenhaus ambulant und stationär behandelt. Sie zeigt auch Anzeichen einer Borderline - Störung.
Als sie den Brief schrieb, lebte sie seit fast einem Jahr nicht mehr in der Familie. Die Richterin ist seit diesem Brief mit der Sache befasst.
>>>> In diesen 2 Jahren war es der Richterin nicht möglich, Nicole zu ihrem Brief zu befragen.
Auch über die Anregung zur Begutachtung Nicoles hinsichtlich Borderline hat sie in diesen 2 Jahren nicht entschieden.

>>>>>>Das Bundesverfassungsgericht schreibt in seiner Entscheidung 1 BVR 605/02 vom 21.6. 2002 zwingend vor, dass wegen des schwer wiegenden Eingriffs in das Elternrecht des Art. 6 GG VOR ERLASS eines Beschlusses die Eltern und das betroffene Kind von dem zuständigen Richter/ der zuständigen Richterin selbst anzuhören sind. In den 2 Jahren ihrer Zuständigkeit für diesen Fall hat Richterin S. eine solche Anhörung nicht terminiert.

> Warum dann , 2 Wochen vor Weihnachten , die plötzliche Eile der Richterin S. ?
Wir, die Eltern Natalies, haben einen Fehler gemacht. Wir haben es gewagt, einen Antrag auf Ablösung der Richterin wegen Besorgnis der Befangenheit zu stellen.

So was macht man nicht mit der Richterin am Amtsgericht.

Solchen Leuten MUSS man ja ohne Zögern das Kind wegnehmen.


IM NAMEN DES VOLKES
 
C

chioaachen

Gast
Ein paar Ergänzungen zu diesem Fall: Obwohl den Eltern bei der Wegnahme des Kindes das Sorgerecht NICHT entzogen wurde, verhindert der Jugendamtsmitarbeiter (ohne Begründung) jeden Kontakt der Eltern zu ihrer Tochter.Auch bei der Wahl der Unterbringungsstelle der Tochter sind die Eltern nicht gefragt worden. Weiß der Jugendamtsmitarbeiter nicht, dass bei allen bedeutsamen Entscheidungen die Inhaber des Sorgerechts, also die Eltern, nicht nur anzuhören, sondern zu beteiligen sind? Die Frage ist wohl eher rhetorisch; dieses Forum und viele andere hier im www. bieten erschreckende Fallbeispiele für selbstherrliches Verhalten von Jugendamtsmitarbeitern.
Der Fall Natalie ist auch ein Beispiel für den von Juristen so genannten "Missbrauch mit dem Missbrauch". Es ist ohne Frage richtig, dass Missbrauchsvorwürfen nachgegangen werden muss - umgehend, genau, sorgfältig und gewissenhaft. Nichts davon ist hier geschehen. Die Richterin lässt die Anzeige der Halbschwester fast 2 Jahre(!!) unbearbeitet liegen; als sie sich endlich zum Handeln entschließt, nimmt sie einfach das Kind weg! Keine Befragung des Kindes, keine Untersuchung , keine Begutachtung - nichts. Die Richterin nimmt also billigend in Kauf (unterstellt, die Anschuldigungen sind haltlos), dass durch ihre Anordnung einer intakten Familie für lange Zeit oder sogar dauerhaft schwerer Schaden zugefügt wird. Ist das nicht eine Amtspflichtverletzung der Richterin?
Den Eltern geht es natürlich darum , ihre Tochter möglichst noch vor Weihnachten zurück zu bekommen. Auf Intervention ihres Anwalts ist der zunächst für den 17.1.2006 vorgesehene Erörterungstermin auf den 23.12. vorgezogen worden. Die Eltern bangen nun: Ist die Terminvorverlegung nun eine echte Chance oder nur eine Alibiveranstaltung? Immerhin wurden sie massiv unter Druck gesetzt, ihren Befangenheitsantrag gegen die Richterin zurückzunehmen. Nutzt es ihrer Tochter, wenn sie bis 23.12. kuschen oder sollen sie eine Landjustizposse mit schlimmen Folgen umgehend öffentlich machen ?
Ich möchte nicht in ihrer Haut stecken.
 
S

Stan

Gast
Das ist die eine Seite der Medaille.

Die andere kennen wir nicht und werden sie auch nie kennenlernen, da das Amt zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Und das ist auch richtig so!
 
G

Gast

Gast
Ich glaube, diese leidgeprüften Eltern und das Kind können auf die dummen Bemerkungen vom störer, der zu allem seinen Senf dazugibt (448 Einträge) , verzichten.
 
M

mildred

Gast
hallo gast und störer-mit verlaub dieser thread ist nicht ihre plattform wo sie sich streiten sollten-
hier geht es um ein kleines 10 jähriges mädchen das vom jugendamt weggebracht wurde. es ist nichts ordentlich geklärt u. dieses kleine kind muss die willkür ausgerechnet vor weihnachten ausbaden.
ich hoffe, alles wird vorher noch geklärt u. vorallem hoffe ich, dass der grund allem entbehrt u. nichts daran wahr ist. das kind gehört zu den eltern.
 
S

Spliffer

Gast
Also wirklich wenn ich ein Elternteil wäre und dies bin ich gott sei dank
nicht gewesen hätte der werten Richtrerin ordentlich Dampf in der
Bude genmacht.
 
R

Rolf

Gast
Heute ist es auf den Tag genau 5 Wochen her, dass man der Familie das Kind weggenommen hat. In dieser Zeit durfte die Mutter ihre Tochter ein einziges Mal besuchen, der Vater überhaupt nicht. Grundlage war der Beschluss einer Amtsrichterin, die dem Jugendamt das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind übertrug. NUR DIESES!! Jugendamtsmitarbeiter rissen das Kind aus der Schule und brachten es unter Gewaltanwendung in eine dubiose psychiatrische Ambulanz. Sie unterbanden jeden Kontakt (bis auf den einen Besuch) zu den Eltern. Die Mutter durfte noch nicht einmal Grüße von Papa oder Oma bestellen, sonst würde das Gespräch abgebrochen, drohte man ihr. Briefe an das Kind wurden geöffnet und vernichtet. Das zu Weihnachten abgegebene Schmusetier nicht übergeben.
>Jetzt soll das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden. ABER WANN ? Bis dahin bleibt das Kind weggesperrt.
>Ein Straftäter muss innerhalb von 24 Stunden dem Haftrichter vorgeführt werden; ein 10-jähriges Kind darf von wild gewordenen Sozialamtsmitarbeitern seelisch gebrochen werden.
>In welchem Bananen-Rechtsstaat leben wir eigentlich??
>Als Freund der Familie kann ich nur eines tun: die Verantwortlichen aus ihrer Gerichts- und Behördenanonymität namentlich ans Licht zerren.
>Die Richterin, die Jugendamtsmitarbeiter. Sie führen das Kindeswohl im Mund und wollen doch nur ihre Machtphantasien ausleben.

[Namen gelöscht. Admin]
 
S

Stan

Gast
Hallo @alle,

habe den Thread gelesen und will mich auch inhaltlich nicht äußern, da ich dies nicht kann. Kenne die Fakten nicht, die kennt nur das Jugendamt, das Gericht und die betroffene Familie.

Unabhängig davon finde ich es unanständig, dass hier Namen von Beschäftigten und des Beschäftigungsortes genannt werden, die ihre Arbeit - aus welchen speziellen Gründen auch immer - machen müssen.

Für mich stellt dies augenblicklich nichts anderes als eine üble Nachrede dar, die seitens der Forenleitung gelöscht gehört.

Wie gesagt, zu den Vorgängen kann ich nichts sagen. Da müsste man alle Beteiligten hören. Alles andere wäre ausgesprochen unfair.

Gibt sicherlich andere Meinungen dazu, aber meine habe ich dazu gesagt.

Schönen Abend noch.
 
C

chioaachen

Gast
Heute ist es auf den Tag genau 5 Wochen und 3 Tage her, dass man der Familie das Kind weggenommen hat. In dieser Zeit durfte die Mutter ihre Tochter ein einziges Mal besuchen, der Vater überhaupt nicht. Grundlage war der Beschluss einer Amtsrichterin, die dem Jugendamt das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind übertrug. NUR DIESES!! Jugendamtsmitarbeiter rissen das Kind aus der Schule und brachten es unter Gewaltanwendung in eine dubiose psychiatrische Ambulanz. Sie unterbanden jeden Kontakt (bis auf den einen Besuch) zu den Eltern. Die Mutter durfte noch nicht einmal Grüße von Papa oder Oma bestellen, sonst würde das Gespräch abgebrochen, drohte man ihr. Briefe an das Kind wurden geöffnet und vernichtet. Das zu Weihnachten abgegebene Schmusetier nicht übergeben.
Jetzt soll das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden. ABER WANN ? Bis dahin bleibt das Kind weggesperrt.
Ein Straftäter muss innerhalb von 24 Stunden dem Haftrichter vorgeführt werden; ein 10-jähriges Kind darf von wild gewordenen Sozialamtsmitarbeitern seelisch gebrochen werden.
In welchem Bananen-Rechtsstaat leben wir eigentlich??
Als Freund der Familie kann ich nur eines tun: die Verantwortlichen aus ihrer Gerichts- und Behördenanonymität namentlich ans Licht zerren.
Die [...] Richterin [...], die Jugendamtsmitarbeiter [...] . Sie führen das Kindeswohl im Mund und wollen doch nur ihre Machtphantasien ausleben

[Bitte keine Namen, Adressen usw. veröffentlichen. Vielen Dank, Jens]
 
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