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Tochter- Geburtstag

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Re: Tochter- Geburtstag
Hallo H3rzwetter,

schau mal hier:
Tochter- Geburtstag. Hier findest du vielleicht was du suchst.
Ich würde bezüglich der Erlaubnis, Tische, etc. bei der Gemeinde anfragen, was geht. Ich glaube, normal ist ab 22 Uhr immer Schluss wegen Lärm. Alkohol sollte auf keinen Fall fließen. Erstens könnt ihr unmöglich sicherstellen, dass die Jüngeren nicht mitnaschen. Und zweitens fallen genug Jugendliche auch nüchtern in Flüsse oder springen freiwillig rein.
 
@H3rzwetter
Mal meinen senf dazu....
Also du hast schon Mut, gute Nerven und vertrauen zu deiner Tochter und ihren Freunden.
Ich könnte das nicht, mir wäre das auch zu heikel.
Klar, es kann gutgehen, aber was, wenn nicht?
2 Erwachsene mit einer Horde Teenies, puhh.
Selbst wenn nichts passiert, ich möchte da nicht der Aufpasser sein.
Wenn du da eingreifen musst, bist du der Buhhmann und Spassverderber.
Ich erinnere mich noch mit schrecken an einen Kindergeburtstag meiner Tochter bei uns im Garten.
Das waren eine Gruppe 12jährige, nur 8 Kinder, Mädchen und kein Alkohol und kein Fluss in der Nähe. Selbst das war aus dem Ruder gelaufen, die hatten sich in die Haare bekommen und zum Schluss gab es Geschrei und Heulerei. das hätte ich niemals erwartet und war geschockt.
 
Sie will ihren 15ten recht groß am Flußufer auf der Wiese feiern.
Hätte mal ein paar Fragen:
- Die haben gedacht, sie können bis 2 Uhr nachts feiern, wie ist das ab 0 Uhr geregelt für Minderjährige, wenn da ein Erwachsener dabei ist?
- Wenn die Ü16jährigen Bier mitbringen, können wir das schlecht verbieten, tragen wir dann die Verantwortung, daß die U16 nichts bekommen? Kann das von der Polizei kontrolliert werden?
- Dürfen wir auf der öffentlichen Wiese einen Tisch/Bank aufstellen für die Verpflegung?
- Falls ungebetene Gäste auftauchen, können wir die "vertreiben" - möglichst legal 🙃

Ihr werdet den Bierkonsum verbieten müssen, denn dieser ist erst ab 16 erlaubt.
Dito ist "feiern bis 2 Uhr" nicht - Kinder bis 16 müssen sätestens (es gibt da leider eine gesetzliche Karenzzeit) aber zumindest bis 24 Uhr zuhause sein.
Wichtig ist in der Tat eine erwachsene Aufsichtsperson, die sich zwar im Hintergrund hält, bei Ausschweifungen jedoch rechtzeitig eingreifen kann und sollte.
 

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