G
Gelöscht 84793
Gast
Hallo ihr Lieben
Ich wollte mit euch mal einen Tipp teilen, der mir sehr weitergeholfen hat und von dem ich selber nichts wusste:
Als Student der nicht (mehr) Bafög-berechtigt ist, hat man ein Anrecht auf Wohngeld. Viele lassen sich davon abschrecken, dass theoretisch, bevor man Wohngeld bekommen kann, ein eigenes Einkommen besitzen muss und die Studienkredite beispielsweise nicht als Einkommen zählen.
Das stimmt so weit, aber Studienkredite/Bildungskredite gehören dennoch indirekt zum Einkommen, nämlich zum Einkommen, welches nicht angerechnet werden darf und das reicht.
Also falls euch diese Klausel von der Beantragung abgehalten hat, oder einfach nur, weil ihr es nicht auf den Schirm hattet, macht euch schnell an den Antrag, denn meist winkt der Höchstsatz für Studenten, selbst für die mit einem 450 Euro Job.
Ich selbe verdiene durch meinen Nebenjob zw. 250-300 Euro, welche mir aber keine Abzüge einbringen und theoretisch dürfte ich mehr verdienen und habe mir für 3 Monate eine Auszeit von dem Nebenjob bekommen und war dennoch immer noch Wohngeldberechtigt, auch nur mit dem Studienkredit.
Ich wollte mit euch mal einen Tipp teilen, der mir sehr weitergeholfen hat und von dem ich selber nichts wusste:
Als Student der nicht (mehr) Bafög-berechtigt ist, hat man ein Anrecht auf Wohngeld. Viele lassen sich davon abschrecken, dass theoretisch, bevor man Wohngeld bekommen kann, ein eigenes Einkommen besitzen muss und die Studienkredite beispielsweise nicht als Einkommen zählen.
Das stimmt so weit, aber Studienkredite/Bildungskredite gehören dennoch indirekt zum Einkommen, nämlich zum Einkommen, welches nicht angerechnet werden darf und das reicht.
Also falls euch diese Klausel von der Beantragung abgehalten hat, oder einfach nur, weil ihr es nicht auf den Schirm hattet, macht euch schnell an den Antrag, denn meist winkt der Höchstsatz für Studenten, selbst für die mit einem 450 Euro Job.
Ich selbe verdiene durch meinen Nebenjob zw. 250-300 Euro, welche mir aber keine Abzüge einbringen und theoretisch dürfte ich mehr verdienen und habe mir für 3 Monate eine Auszeit von dem Nebenjob bekommen und war dennoch immer noch Wohngeldberechtigt, auch nur mit dem Studienkredit.