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Thema Kindeswohlgefährdung

Status
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,,Beantrage eine Spfh zur Verbesserung deiner Erziehungsfähigkeit!"
Ich sage dir das eine Spfh zur Verbesserung meiner Erziehungsfähigkeit nicht aureicht,

weil ich an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit leide,
ich ein vollstationäres Mutter Kind Angebot bedarf.😱
 
dann beantrage dieses,
und ziehe im Zweifelsfall vors Verwaltungsgericht, die sind verpflichtet zu helfen.
Ich habe auch schon gedroht, wenn die mir nicht helfen geht es vors Gericht ups ,
weißt Du wie schnell ich einen Termin hatte , innerhalb einer Woche,
Mittwoch sitze ich beim Chefe von meiner Madam und lasse mich über die Angebote beraten.

Und kannst Du nicht was mit einem Hörgerät was lindern, verbessern?
 
@ Die Diva:

Ich formuliere nocheinmal:

Gemeint ist die Zuständigkeitsfrage für mich
bezogen auf die pädagogische Fallbearbeitung.

Fall:

Drei Kinder leben in drei verschiedenen Pflegefamilien in drei
verschiedenen Städten.
Die beiden Ältesten Kinder wurden von den Inobhutnehmenden
Jugendämter an die Jugendämter übergeben, wo die Kinder
tatsächlich in Moment leben.
Die Mutter lebt aber auch nicht mehr da, wo das Kind damals
in Obhut genommen wurde oder sie früher einmal gemeldet war.
Wer ist für die Fallbearbeitung der Mutter und Besuchskontakte
für die Kinder nun wircklich zuständig?

LG
 
In dem Fall ist es so, das das Jugendamt nur die Kosten abgeschoben hat, aber die Fallbearbeitung behalten will!

Ist das mit dem Behalten der Fallbearbeitung auch Rechtens?
(wenn die Kosten bereits abgeschoben wurden und ich einen
Bescheid darüber erhalten habe!)
 
wenn eine mama deswegen schon mal eine vorgeschichte hatte dann hat sie es verdammt schwer aber sie soll net aufgeben hilfe bekommt sie meißtens vom Kinderschutzbund das eine rate ich ihr sie soll sich aber nicht unterkriegen lassen und man sagt jeder Mensch egal was er auch verbrochen hat hat eine zweite chance verdient die soll sie nutzen und alles dafür tun und wenn sie sich hilfe vom Anwalt holt nur eines ist wichtig stark bleiben und kämpfen
 
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