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Thema Kindeswohlgefährdung

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HappyDreams

Aktives Mitglied
Habe zu diesen Thema eine Frage.
Wenn eine Mutter eine brisante Vorgschichte hatte,
und bei ihr eine Kindeswohlgefährdung vermutet aber nicht bewiesen wurde, wie übt sich das später aus?
Müssen die Kinder für immer in Pflege bleiben?
Wie soll die Mutter dann das Gegenteil beweisen?
 


das Jugendamt hat sämtliche Verpflichtungen Dir zu beweisen bzw der Kindesmutter das die Umstände für die vermutliche in Obhutnahme nicht mehr gegeben sind

das Jugendamt ist verpflichtet , alles dafür zu tun um eine Erziehungsfähigkeit wieder herzustellen.

Pasta, wenn die Herrschaften es nicht tun, bitte den Weg der Dienstaufsichtsbeschwerde gehen

Deine freundin muß gar nichts beweisen, die müssen Deiner Freundin beweisen und nix anders rum


Viel Erfolg wünscht Oceanne 🙂
 
übrigens das Jugendamt ist eine Behörde , es ist verpflichtet zu beraten zu schreiben etc etc................
 
Liebe Oceane!

Danke für deine aufmunternde Worte.
Ich bin überrascht, Ich brauche dem Jugendamt nichts zu beweisen? Sondern die mir? Wie soll das denn gehen? Frage!
Was können die dafür tun um meine Erziehungsfähigkeit wieder herzustellen? Mich auf die Phsychiatrie zu verweisen?
 
@ Die Diva:

habe da noch eine Frage zu dem Thema Zuständigkeitswechsel
wenn das Vertrauen nicht mehr vorhanden ist und die Zusammenarbeit derart fehlt.

Wo stellt man den Antrag auf Zuständigkeitswechsel?
Erfolgt dieser dann intern? Oder extern?

Beispiel: Jugendamt München hat Kind in Obhut genommen
weil die Mutter damals dort gewohnt hat.
Kind lebt in Stuttgart,
wurde nach zwei Jahren an das Jugendamt Stutgart abgegeben.
Aber die Fallberarbeitung wird weiterhin bei dem Inobhutgenommen
Jugendamt geführt, obwohl die KM schon seit einem Jahr in
einer anderen Stadt wohnt.

Wer ist denn nun für die Fallberarbeitung von Mutter und Kind
zuständig?
 
Ich verstehe nur noch Bahnhof Diva!

Also wo wird der Zuständigkeitswechselantarg gestellt?
Beim Jugendamt oder beim zuständigen Gericht?

Was hat mit dem Sorgerecht bitteschön zutun?
 
Guten Morgen,

der Zuständigkeitswechsel wird im Jugendamt geregelt,
aber nur Vertrauensbruch bringt nix, damit kommst Du nicht weiter.
Das habe ich auch versucht. Keine Chance .

Und ja, die vom Jugendamt müssen Dir beweisen, das es so nicht mehr ist, das der Zustand der damals zur in Obhutnahme führte , nicht mehr gegeben ist.
Das kann sein, das die sich vom Pschodoc etc etc Informationen einholen, vom Allgemeinarzt etc etc,
hast Du Drogen genommen? Drogentest?
Beantrage eine Spfh zur Verbesserung Deiner Erziehungsfähigkeiten .
Ich sage immer die Zeit , die wir nicht mit unseren Kindies verbringen, ist verlorene Zeit , also Hopp in die Hufe spring🙂

Viel Viel Erfolg.
Frage nach, was die geprüft haben , das der >Zustand von damals nicht mehr exestiert
 
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