Auch da liegst Du falsch. Wenn Du schon mal vor Gericht warst - ich habe das vor Amtsgerichten ( da darf man selbst! ) schon mal aus Lust und Laune durchgezogen ) wird nicht nachgeprüft, ob man der Richtige ist. Das ist insofern unerheblich. Und wenn es ein Anwalt höher wie Amtsgericht durchzieht, muß man eh nicht hin - der Anwalt arbeitet mit einer Vollmacht.
Wir reden hier auch nicht vor weiteren Dingen - sondern ausschließlich über dei Tatsache, daß jemand der in großen Nöten ist, eventuell mal im Notfall ein Telefon auf einen anderen Namen anmelden kann. Und das sollte gehen. Ich ahbe das - vor vielen Jahren allerdings - auch schon gemacht, und zwar um damals einer verlangten Vorkasse der Telekom aus dem Weg zu gehen. Und das hat gut funktioniert und ist auch keineswegs verboten.