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Teilversteigerung, kennt sich jemand damit aus?

I

ina22

Gast
Hallo!
Meine Mutter will mir meinen Teil des geerbten Hauses nicht auszahlen und nun nach über einem Jahr habe ich die Teilversteigerung eingeleitet.
Ich habe etwas angst das ich am Ende noch drauf zahlen kann.
Weiß einer von euch wie weit runter der Betrag geht oder gibts eine mindestgrenze unter der das Haus nicht versteigert wird?
Leider habe ich bei all dem stress usw vergessen meinen Anwalt zu fragen und mache mir nun etwas sorgen =(
 
S

Stan

Gast
Hallo!
Meine Mutter will mir meinen Teil des geerbten Hauses nicht auszahlen und nun nach über einem Jahr habe ich die Teilversteigerung eingeleitet.
Ich habe etwas angst das ich am Ende noch drauf zahlen kann.
Weiß einer von euch wie weit runter der Betrag geht oder gibts eine mindestgrenze unter der das Haus nicht versteigert wird?
Leider habe ich bei all dem stress usw vergessen meinen Anwalt zu fragen und mache mir nun etwas sorgen =(
Vielleicht hatte sie nicht das Geld, um den Anteil auszuzahlen.

Ist das Haus lastenfrei?

Da hast Du was schönes eingeleitet wegen so ein paar Kröten.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
nur Gedanken dazu...

Der Beantrager der Versteigerung hat das in der Hand!

Ich empfehle Dir ,statt der teuereren RA-Beratung zusätzlich mindestens noch ein Besuch in einer öff.Biblio oder Kauf eines kl.Büchleins mit den Grundlagen des Versteigerungsrechts.
Gut sind da auch Rechtsforen( Jurathek).

Der Antragsteller trägt alle Vorkosten (Gericht, amtl.(!) Wert-Gutachten etc.),kann aber jederzeit vor dem Zuschlag die Verst.stoppen.(hat die entstandenen Kosten aber trotzdem ).

Du kannst Einspruch einlegen wg.Wertunterschreitung etc.

Denkbar wäre: Bank fragen,ob man Zahlungszusicherung bekommt (begl.Bank-Bürgschaft ) und evl.selbst ersteigern ,dann freier Verkauf.

Also: entweder steht da jemand,der viel bietet (gut für beide) oder Du bietest oder Du brichst ab....

Bei Versteigerungen AUS DEM EIGENTUM gelten etwas andere Regeln,als bei ZWANGSVERSTEIGERUNGEN !!! Dort nur gibt es die Prozentgrenzen beim
zweiten/dritten Termin!

Das wissen viele nicht...
Das ist aber für eine exakte Aussage hier zu umfangreich.
Es geht auch: Selbstersteigerung der "Hälfte dazu,die nicht Deine ist"...

Wenn niemand sonst bietet,dann Du/ein Freund.

Es geht auch:
Mutter kann mehrfach gg.die beabsichtigte Verst.Rechtsmittel einlegen (Klage!)---ich kenne 2mal a 6Monate Aufschub oder sogar Ablehnung (wenn div. Gründe vorliegen.)

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Eine Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft geht DANN nicht (z.B.),wenn ein Ehepaar eine Immobilie besitzt,einer von beiden dort seine Haupterwerbsquelle hat (FIRMA) ...
und die Frau nach Scheidung (vorher geht auch nicht) den Mann "nackig" machen will....weil der sie nicht auszahlen kann/will.
(Das wissen auch viele leider nicht,daß sie dagegen klagen können!)
ER kann/muß aber u.U.auch nachweisen,daß Realteilung /Zustimmung zur Verst. WIRKLICH für ihn unmöglich ist

...aber...lieber Profi fragen oder
mal zwei Stunden die Nase in ein Buch...

Ist es ein von einem von Euch bewohntes Haus?

Ergänzung: Sinn macht eine eigeleitete Versteigeung aber oft trotz "Abbruch": Du hast ein amtliches Wertgutachten !
Damit könnte auch die Mutter z.B. zur Bank und DOCH NOCH Darlehen eintragen lassen...
Du bist evl. in besserer Position wg. Einlenken... Denn: es ist ja DEIN RECHT ,es zu tun.
Die moralische Beurteilung können Außenstehende nicht machen...

Gruß!
Micky
 
Zuletzt bearbeitet:
I

ina22

Gast
also meine Mutter hat über 100.000 Euro geerbt und bekommt dazu die Wittwenrente (mein Vater verdiente über 6.000 Euro im Monat)
Geldsorgen hat sie also keine.
Bewohnt wird das Haus von meiner Mutter und meinen Brüdern.
Eingeleitet habe ich die Teilversteigerung weil ich MAHNUNGEN bekommen weil sie IHRE ABFALLGEBÜHREN für das Haus nicht bezahlt und da ich mit im Grundbuch stehe bekomme ich die Mahnungen.
Ich habe keine lust dadurch hinterher verschuldet zu sein und deswegen will ich nurnoch aus dem Haus raus.
Mein Anwalt sagte ich solle es ihr auf keinen fall schenken, was ich vor hatte nur um da raus zu kommen.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Mit schuldenfreiem Haus und ausreichendem Einkommen sollte es theoretisch weder ein Problem sein,die Abfallgebühren SELBST zu zahlen,Dir diese (anteilig?) zu erstatten oder auch ein Darlehen aufzunehmen zwecks "Auszahlung"...
Nur: es ist halt ihre freie Entscheidung,ob sie es macht oder nicht.

Ich weiß,wie seltsam die Handlungen/Gedanken anderer oft erscheinen,bar jeder Logik... Man könnte sich fast immer kostengünstig friedlich einigen.

NATÜRLICH wird ein mit Klärung beauftragter RA auch die Gebühren im Blick haben. Streitwert bei Teilungsversteigerung ist anderer als Klage im Innenverhältnis um von Dir verauslagte Müllgebühren :D:D:D

Ich gebe leise zu bedenken: Müllgebühren oder Grundsteuern stürzen niemanden so fix "in den Ruin" wie z.B. die (vollstreckbaren) Kosten der Versteigerung ( gerichtliches Wertgutachten kostet manchmal locker paar Tausend Euro..).
Aber: das kann Dir der RA genau erklären.

Hast Du sie schriftlich um Erstattung gebeten?
Hast Du um Vorschläge zur Auszahlung/Auseinandersetzung gebeten ?

Wie geschrieben...informiere Dich SELBST auch....Deine von Dir verursachten Kosten (RA,Gericht...) hat sie nur dann ggf.zu erstatten,wenn Du sie erfolglos in Verzug gesetzt hattest...

Gruß!
Micky
 
Zuletzt bearbeitet:
I

ina22

Gast
nunja,meine mutter bazahlt nichts!
eon nicht (die stellen den strom auch net ab),schornsteinfeger,wasser usw, ist net nur der müll.
habe ihre briefe und alles im januar durchgeordnet und da waren zieg mahnbescheide usw, sie zahlt einfach nix weil sie keinen bock hat.
mein anwalt meinte mein anteil is 10.000 wert und der kram wird um die 2.000 kosten
 

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