nur Gedanken dazu...
Der Beantrager der Versteigerung hat das in der Hand!
Ich empfehle Dir ,statt der teuereren RA-Beratung zusätzlich mindestens noch ein Besuch in einer öff.Biblio oder Kauf eines kl.Büchleins mit den Grundlagen des Versteigerungsrechts.
Gut sind da auch Rechtsforen( Jurathek).
Der Antragsteller trägt alle Vorkosten (Gericht, amtl.(!) Wert-Gutachten etc.),kann aber jederzeit vor dem Zuschlag die Verst.stoppen.(hat die entstandenen Kosten aber trotzdem ).
Du kannst Einspruch einlegen wg.Wertunterschreitung etc.
Denkbar wäre: Bank fragen,ob man Zahlungszusicherung bekommt (begl.Bank-Bürgschaft ) und evl.selbst ersteigern ,dann freier Verkauf.
Also: entweder steht da jemand,der viel bietet (gut für beide) oder Du bietest oder Du brichst ab....
Bei Versteigerungen AUS DEM EIGENTUM gelten etwas andere Regeln,als bei ZWANGSVERSTEIGERUNGEN !!! Dort nur gibt es die Prozentgrenzen beim
zweiten/dritten Termin!
Das wissen viele nicht...
Das ist aber für eine exakte Aussage hier zu umfangreich.
Es geht auch: Selbstersteigerung der "Hälfte dazu,die nicht Deine ist"...
Wenn niemand sonst bietet,dann Du/ein Freund.
Es geht auch:
Mutter kann mehrfach gg.die beabsichtigte Verst.Rechtsmittel einlegen (Klage!)---ich kenne 2mal a 6Monate Aufschub oder sogar Ablehnung (wenn div. Gründe vorliegen.)
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Eine Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft geht DANN nicht (z.B.),wenn ein Ehepaar eine Immobilie besitzt,einer von beiden dort seine Haupterwerbsquelle hat (FIRMA) ...
und die Frau nach Scheidung (vorher geht auch nicht) den Mann "nackig" machen will....weil der sie nicht auszahlen kann/will.
(Das wissen auch viele leider nicht,daß sie dagegen klagen können!)
ER kann/muß aber u.U.auch nachweisen,daß Realteilung /Zustimmung zur Verst. WIRKLICH für ihn unmöglich ist
...aber...lieber Profi fragen oder
mal zwei Stunden die Nase in ein Buch...
Ist es ein von einem von Euch bewohntes Haus?
Ergänzung: Sinn macht eine eigeleitete Versteigeung aber oft trotz "Abbruch": Du hast ein amtliches Wertgutachten !
Damit könnte auch die Mutter z.B. zur Bank und DOCH NOCH Darlehen eintragen lassen...
Du bist evl. in besserer Position wg. Einlenken... Denn: es ist ja DEIN RECHT ,es zu tun.
Die moralische Beurteilung können Außenstehende nicht machen...
Gruß!
Micky