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Teilkündigung - WG - Kündigungsfristen

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G

Gelöscht 36373

Gast
Hab mal eine Frage...

Wenn 2 WG- Mitbewohner Hauptmieter sind und Mitbewohner A reicht nun eine Kündigung ein, welche Fristen hat der Mieter A einzuhalten, wenn Mieter B weiterhin in der Wohnung wohnen bleibt (also Teilkündigung)?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

juka

Aktives Mitglied
Öhm.. Also dem Vermieter ist sowas denke ich völlig egal, solange er seine Miete weiterhin pünktlich erhält. Ich würde sagen so eine Frist gibt es in der Regel gar nicht und wenn, dann nur falls man sie explizit in den Mietvertrag aufnimmt bzw. einen separaten Vertrag zwischen den Mietparteien abschließt.
 
G

Gelöscht 36373

Gast
juka;1945881

Öhm.. Also dem Vermieter ist sowas denke ich völlig egal, solange er seine Miete weiterhin pünktlich erhält. Ich würde sagen so eine Frist gibt es in der Regel gar nicht und wenn, dann nur falls man sie explizit in den Mietvertrag aufnimmt bzw. einen separaten Vertrag zwischen den Mietparteien abschließt.
das klingt gar nicht gut. das heißt der andere wg mitbewohner kann einfach so ausziehen....das wäre wirklich übel.
ich hab aber keine rechtlichen grundlagen darüber gefunden...es musst doch irgendeinen schutz für mieter b geben...?
 

Rhenus

Urgestein
Hallo Widerspenstige,

da schaust du in den Mietvertrag, wer überhaupt Mieter ist.
Habt ihr einen Gemeischaftsvertrag?
 
C

chrismas

Gast
Es gibt im Mietrecht keine Teilkündigungen.

Das einzige was du machen kannst, ist mit dem Vermieter zu vereinbaren, dass der Mietvertrag mit Rechtswirksamkeit der Kündigung des Hauptmieters auf dich übergeht.
 

Rhenus

Urgestein
Sorry Cristmas,

Es gibt im Mietrecht keine Teilkündigungen.
Aber natürlich!
Jeder kann in Fristen aus dem Vertrag.

Denk doch an Eheleute, die sich trennen.

Das einzige was du machen kannst, ist mit dem Vermieter zu vereinbaren, dass der Mietvertrag mit Rechtswirksamkeit der Kündigung des Hauptmieters auf dich übergeht.
Ja, da bist du auch wie ich, auf die unglückliche Formulierung der TE reingefallen.

Das soll jetzt nicht "klug" wirken, doch das braucht man nicht.
Der Mietvertrag läuft weiter.
 
C

chrismas

Gast
@Rhenus

Langsam fangen wir an unsere Gegenseitigen Wissenslücken zu stopfen :p

Es gibt keine Teilkündigung bei Mietverträgen, schau mal den entsprechenden Teil des BGB durch, du wirst ihn nicht finden.

Auch das Beispiel bei Eheleuten ist hier nicht anwendbar, denn dabei entsteht eine Einstehungsgemeinschaft, wo beide füreinander einstehen und auch hier muss eine Willenserklärung gegenüber allen Mietern und von allen Mietern erfolgen.

Das alles ist hier aber nicht Anwendbar, da hier im Eröffnungsbeitrag geschrieben wurde, dass der verbleibende Teil ein Mitbewohner ist und so wie ich das verstanden habe, ebenfalls nicht im Mietvertrag steht.

Das bedeutet am Ende, wie ich es auch persönlich schon erlebte (beide Möglichkeiten):

Möglichkeit 1:

Zum Vermieter gehen und den Hauptmieter durch den in der Wohnung verbleibend wollenden ersetzen (hier muss eine entsprechende Änderung durch alle Parteien erklärt werden)

oder aber

Möglichkeit 2:

Kündigung der Wohnung und dann gleich mit dem Vermieter einen komplett neuen Mietvertrag unterschreiben, wo keinerlei rede mehr vom auszuziehenden Mieter ist.
 

Rhenus

Urgestein
Chrismas,

Langsam fangen wir an unsere Gegenseitigen Wissenslücken zu stopfen :p
warum nicht, ich lerne immer gerne dazu. :)
Es gibt keine Teilkündigung bei Mietverträgen, schau mal den entsprechenden Teil des BGB durch, du wirst ihn nicht finden.
Ja richtig, braucht auch nicht. Eine Kündigung ist im Vertrag enthalten. So kann jeder Vertragspartner sich auf diese berufen.

Das alles ist hier aber nicht Anwendbar, da hier im Eröffnungsbeitrag geschrieben wurde, dass der verbleibende Teil ein Mitbewohner ist und so wie ich das verstanden habe, ebenfalls nicht im Mietvertrag steht.
Das ist das Wort was ich falsch verstand, weil es dem Begriff nach falsch ist.

Das schrieb Widerspenstige:
Wenn 2 WG- Mitbewohner Hauptmieter sind und Mitbewohner A reicht nun eine Kündigung ein, welche Fristen hat der Mieter A einzuhalten, wenn Mieter B weiterhin in der Wohnung wohnen bleibt (also Teilkündigung)?
Also ist Fakt: Es gibt zwei gleichberechtigte Mieter, einer möchte kündigen.

Wenn ich das zugrunde lege, müssen beide kündigen. Sollte sich einer weigern, dann kann man gegen ihn klagen.
Der Vermieter kann in diesem Falle eine Umschreibung (Streichung aus dem bestehenden Mietvertrag) des Mietvertrages auf einen Mieter verweigern.

Ich glaube, jetzt haben wirs kapiert.
 
G

Gelöscht 36373

Gast
Hallo Widerspenstige,

da schaust du in den Mietvertrag, wer überhaupt Mieter ist.
Habt ihr einen Gemeischaftsvertrag?
es geht nicht um mich, aber ich weiß, das beide im mitvertrag drin stehen. also beide sind gleichberechtigt.
davor hatte meine freundin schon zwei mitbewohner, die aber 3 monate danach weitergezahlt haben, weil sie auch vorher keine wohnung gefunden hatten.
aber meine freundin hat nun den verdacht, dass sich der mitbewohner einfach von heute auf morgen aus dem staub machen will.
und das würde ja bedeuten, dass sie die miete alleine tragen müsste, wenn er keine frist beachten muss.

einen vertrag untereinander wurde nicht abgeschlossen. nur mit dem vermieter. deshalb hoffe ich ja auch irgendwelche gesetzlichen kündigungsfristen, bei einer teilkündigung.
 
G

Gelöscht 36373

Gast
alsoooooo

bedeutet das denn dass, im Falle einer Umschreibung der mitbewohner der ausziehen will, keine kündigungsfrist hat oder muss er sich an die 3 monate halten, die eigentlich im vertrag stehen.

das ist das einzige was mich interessiert. dass ein mitbewohner auszieht und einer anderer ein, ist ja nicht selten vorgekommen.

aber ich weiß eben nicht, an welche kündigungsfristen die person sich halten muss, wenn es keinen vertrag unter den mietern gibt, sondern nur den mietvertrag vom vermieter (in den ja 3 monate kündigungsfrist festgelegt sind, allerdings wenn beide ausziehen).
 
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