Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Teilkündigung - WG - Kündigungsfristen

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Rhenus

Urgestein
Nein Widerspenstige,

eine Kündigung ist nur von beiden Mietern gleichzeitig möglich.
Jetzt kenne ich ja nicht die genauen Verhältnisse, alleine kann man nicht kündigen. Sollte eine Person ausziehen, ist er trotzdem für die anteilmäßige Miete weiter haftbar.

Jetzt müsste man den Wortlaut des Mietvertrages kennen, ob jeder Mieter gesamtschuldnerisch im Mietvertrag steht. Dann muss man den Mitmieter notfalls verklagen. Ansonsten seinen Teil weiter Zahlen.
Was ist denn mit Kaution?
 
C

chrismas

Gast
@Widerspenstige

Wenn eine Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen wird, dann wird ab diesem Tage, der entweder auf einen Tag in der Zukunft vereinbart wird oder aber dem Tag der neuen Vereinbarung, der andere Mieter aus dem Mietvertrag entlassen und ist somit raus aus den Leistungen.

Hierfür sollte man beachten, man sollte mit allen beteiligten Parteien sämtliche Zählerstände etc pp durchgehen, damit der zukünftige nicht mehr Mitbewohner bis zu diesem Tage mit in der Nebenkostenabrechnung auftaucht und erst danach eine separate Abrechnung erfolgt, weil es ansonsten dazu kommen kann, dass der verbleibende Mieter schlicht und ergreifend benachteiligt wird.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben