Rhenus
Urgestein
Nein Widerspenstige,
eine Kündigung ist nur von beiden Mietern gleichzeitig möglich.
Jetzt kenne ich ja nicht die genauen Verhältnisse, alleine kann man nicht kündigen. Sollte eine Person ausziehen, ist er trotzdem für die anteilmäßige Miete weiter haftbar.
Jetzt müsste man den Wortlaut des Mietvertrages kennen, ob jeder Mieter gesamtschuldnerisch im Mietvertrag steht. Dann muss man den Mitmieter notfalls verklagen. Ansonsten seinen Teil weiter Zahlen.
Was ist denn mit Kaution?
eine Kündigung ist nur von beiden Mietern gleichzeitig möglich.
Jetzt kenne ich ja nicht die genauen Verhältnisse, alleine kann man nicht kündigen. Sollte eine Person ausziehen, ist er trotzdem für die anteilmäßige Miete weiter haftbar.
Jetzt müsste man den Wortlaut des Mietvertrages kennen, ob jeder Mieter gesamtschuldnerisch im Mietvertrag steht. Dann muss man den Mitmieter notfalls verklagen. Ansonsten seinen Teil weiter Zahlen.
Was ist denn mit Kaution?