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Tauben haben meinen Balkon besetzt

Wie soll ich mir das vorstellen ?

Scheißen die nicht alles voll ?
Meine Polster liegen noch herum die wasche ich.

Das Nest und die Tauben sind unter der Lounge ziemlich im Eck da leuchte ich bis jetzt nur mit der Taschenlampe hin.

Am Wochenende kommen die Möbel weg von der Wand. Dann haben sie kein versteck mehr und ich sehe erst, wie viel die gekackt haben.

Wenn ich geputzt habe kommt alles wieder hin.

Bloß die Tauben hoffentlich nicht mehr wenn auch das Nest weg ist.
Ich hoffe, es gibt keine neuen Eier
 
Das Nest und die Tauben sind unter der Lounge ziemlich im Eck da leuchte ich bis jetzt nur mit der Taschenlampe hin.
Hast du keinen größeren Karton/Brett oder ähnliches um den Zugang zuzustellen ?
Du solltest den Balkon etwas unbequemer gestalten.

Kaufe dir "wie schon empfohlen" eine Wasserspritzpistole.
Evtl. geht auch eine leer Sprühflasche.
 
Ich glaube dass mit den CDs die die Sonne spiegeln und einfach nerven koennte funktionieren, sehe ich hier auch oft und schadet den Tieren evtl. nichts. Eine Katze waere auch eine moeglichkeit (der kanns nochsu gut gehen, die haben einfach "Jagdtrieb" - sprich bei mir hat sich mal eine nen Zahn ausgebissen weil beim Voegel jagen daneben gebissen 🙄 der Vogel kam aber nicht wieder... so what und der zahn hatte nur ne hohe Tierarztrechnung, alle gluecklich / keine Toten 🙂)
 
Das ist verboten.

Es scheint den Betreiber hier zwar nicht zu interessieren, dass ständig illegale Vorschläge in seinem Forum gepostet werden, trotzdem würde ich das lassen. Und wenn ich etwas Illegales planen würde, würde ich es hier ebenfalls nicht breittreten, (vermutete) Anonymität hin oder her.

Das sehe ich anders !

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16.1 Die Haustaube (verwilderte Form) gehört nicht zu den besonders geschützten heimischen Tierarten, so dass eine Bekämpfung grundsätzlich möglich ist.

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Die Haustaube (verwilderte Form) gehört nicht zu den besonders geschützten heimischen Tierarten, so dass eine Bekämpfung grundsätzlich möglich ist.

Zu beachten sind jedoch die Vorschriften des Naturschutz- und Tierschutzrechts, die vor allem Quälen, Misshandeln sowie unnötiges Fangen oder Töten verbieten (vergleiche § 39 BNatSchG, § 4 TierSchG).

Quelle: www.gesetze-bayern.de
 

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