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Steuernummer FA macht daraus Gewerbeanmeldung

B

Biened27

Gast
Hallo Zusammen,

langsam aber sicher platzt mir der Kragen. Ich habe vorgestern beim Finanzamt per mail meine Steuernummer beantragt, damit ich im nächsten Jahr meine Einkommensteuererklärung machen kann. Es ist meine erste und dementsprechend nervös bin ich, denn ich habe soetwas noch nie gemacht. Heute bekam ich Post vom Finanzamt in dem mir mitgeteilt wird, dass ich ein Gewerbe angemeldet habe bzw. eine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen habe. Dann habe ich noch versucht telefonisch den Sachbearbeiter zu erreichen, der mir diesen Schrieb geschickt hat, aber leider war keiner mehr da und somit habe ich eine mail geschrieben und nochmals eine Steuernummer beantragt.
Ich bin echt sauer, dass man von den Behörden so behandelt wird.
 
C

Chris1970

Gast
Es ist ja noch nichts schlimmes passiert.

Schreib denen doch einfach und frage sie , wie sie darauf kommen, dass Du ein Gewerbe anmelden willst und dass das nicht so ist.

Übrigens hättest Du gar keine Steuernummer vorab beantragen müssen, die hättest Du bei der ersten Steuererklärung automatisch zugeteilt bekommen, falls Du inzwischen nicht Deine lebenlange Steuernummer erhalten hättest, die derzeit verschickt werden.

Wie gesagt, schreib denen und kläre es auf und bitte um eine Bestätigung , dass die Sache vom Tisch ist.

Normalerweise meldet man ein Gewerbe sowieso beim Gewerbeamt bei der jeweiligen Stadt an.

Deshalb kommt mir die ganze Sache komisch vor.
 
G

Gast

Gast
Das ist mir leider alles etwas unverständlich.

Warum beantragst Du beim Finanzamt eine Steuernummer?

Jede in Deutschland gemeldete Person, sogar ein Säugling, hat vor kurzem seine auf Lebenszeit gültige Steuernummer zugesandt bekommen.

Du mit Sicherheit auch.

Also warum der blinde Aktionismus und beim Finanzamt diese Nummer erneut beantragen?

Über welches Einkommen verfügst du?

Bist Du in einem Arbeitsverhältnis?
 
D

Deichgräfin

Gast
Die für das ganze Leben anhaltenden Steuernummern, welche einem zur Zeit automatisch zugeteilt werden , wird jeder bis zum 31.12.2008 erhalten haben.
Ich habe meine schon vor einiger Zeit erhalten.

Da du deine Steuererklärung erst im nächsten Jahr machen wirst,
wirst du diese Nummer bis dahin erhalten haben.

Ruf beim F'amt an und erkläre das Mißverständnis.
Man ist bestimmt davon ausgegangen ,
dass du bereits ein Gewerbe angemeldet hattest.
Die dir zugeteilte Steuernummer und die damit verbundene Anmeldung kann ohne Probleme rückgängig gemacht werden.

l.g.Karin
 
Zuletzt bearbeitet:
B

Biened27

Gast
Ich habe heute die lebenslange Steuernummer erhalten. Dann habe ich mich heute mit dem Sachbearbeiter vom Finanzamt in Verbindung gesetzt und siehe da alles nur ein Missverständnis.
Ich bin Rechtsanwaltsfachangestellte. Ich verdiene brutto 1.800 € und bekomme netto ca 1.200 €. Mache ich eine Lohnsteuer- oder eine Einkommensteuererklärung?
 
G

Gast

Gast
Ich habe heute die lebenslange Steuernummer erhalten. Dann habe ich mich heute mit dem Sachbearbeiter vom Finanzamt in Verbindung gesetzt und siehe da alles nur ein Missverständnis.
Ich bin Rechtsanwaltsfachangestellte. Ich verdiene brutto 1.800 € und bekomme netto ca 1.200 €. Mache ich eine Lohnsteuer- oder eine Einkommensteuererklärung?

Du machst eine Einkommensteuererklärung.

Jeder Arbeitnehmer zahlt Einkommensteuer. Nur diese Quellensteuer, die vom Arbeitgeber direkt abgeführt wird, wird halt Lohnsteuer genannt.

Im Endeffekt ist es das Gleiche. Es gibt nur ein Einkommensteuergesetz. Ein Lohnsteuergesetz gibt es nicht.
 
C

Chris1970

Gast
Die Lohn- und die Einkommensteuererklärung ist faktisch dasselbe.

Es ist eine Antragsveranlagung.

Das bedeutet man kann die Einkommensteuererklärung abgeben, muss es aber nicht, es sei denn man wird vom Finanzamt explizit dazu aufgefordert.


Es lohnt sich auf jeden Fall - vor der Abgabe der Steuererklärung - auszurechnen , was dabei am Ende rauskommt.

Übrigens kann man die Steuererklärung nur 2 Jahre nach Ablauf des Steuerjahres abgeben, danach kann die Erklärung nicht mehr abgegeben werden - es sei denn das Finanzamt hat speziell zur Abgabe aufgefordert.

So kann die Steuererklärung für das Jahr 2006 noch bis zum 31.12.2008 abgeben werden, die für das Jahr 2007 bis zum 31.12.2009.
 

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