Dalmatiner
Sehr aktives Mitglied
Die Steuerklasse folgt den tatsächlichen Verhältnissen, also wenn die Veränderungen bereits eingetreten sind. Man muss sich also zunächst über Trennung, Ehescheidung und Verbleib der Kinder einig werden bzw. ein Gericht muss entscheiden.
Betreffs der Kinder ist der alleinerziehende Steuerklasse 2. Maßgebend ist hier die Meldeadresse der Kinder. Sobald man wieder verpartnert ist, fällt Steuerklasse 2 wieder weg.
Betreffs der Kinder ist der alleinerziehende Steuerklasse 2. Maßgebend ist hier die Meldeadresse der Kinder. Sobald man wieder verpartnert ist, fällt Steuerklasse 2 wieder weg.