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Steuerklassen nach der Trennung

Die Steuerklasse folgt den tatsächlichen Verhältnissen, also wenn die Veränderungen bereits eingetreten sind. Man muss sich also zunächst über Trennung, Ehescheidung und Verbleib der Kinder einig werden bzw. ein Gericht muss entscheiden.

Betreffs der Kinder ist der alleinerziehende Steuerklasse 2. Maßgebend ist hier die Meldeadresse der Kinder. Sobald man wieder verpartnert ist, fällt Steuerklasse 2 wieder weg.
 
Man muss nicht geschieden sein, um die Steuerklasse zu ändern.

Wenn dem Finanzamt, mit entsprechendem Formular/Erklärung, die dauerhafte Trennung mitgeteilt wird, kann die Steuerklasse im Trennungsjahr beibehalten werden. Erst im Folgejahr zum 01.01. ist man gesetzlich verpflichtet, die Steuerklassen zu ändern. Dem Finanzamt ist es egal, ob man geschieden ist oder nicht, sofern die dauerhafte Trennung weiterhin Bestand hat.
 
Die Steuerklasse spielt am Ende des Tages, auf die Jahressteuerlast, sowieso keine Rolle.
Ich denke bei den Steuerklassen spielt filgende Frage mit rein:
Es ist eine Frage ob man während des Jahrs mehr Steuern zahlt, sich dann mit der Steuererklärung diese dann wenn möglich wieder "zurücknimmt" oder ob man während des Jahres weniger Steuern zahlt und dementsorechend mit der Steuererklärung wenn möglich sich dann aber auch nur "weniger" Geld "zurücknehmen" kann, nicht war?
 
Die Steuerklasse folgt den tatsächlichen Verhältnissen, also wenn die Veränderungen bereits eingetreten sind. Man muss sich also zunächst über Trennung, Ehescheidung und Verbleib der Kinder einig werden bzw. ein Gericht muss entscheiden.

Betreffs der Kinder ist der alleinerziehende Steuerklasse 2. Maßgebend ist hier die Meldeadresse der Kinder. Sobald man wieder verpartnert ist, fällt Steuerklasse 2 wieder weg.
Wenn man darüber einkommt, dass dann Einer "Alleinerziehend" wird, geht das.
 
Ich denke bei den Steuerklassen spielt filgende Frage mit rein:
Es ist eine Frage ob man während des Jahrs mehr Steuern zahlt, sich dann mit der Steuererklärung diese dann wenn möglich wieder "zurücknimmt" oder ob man während des Jahres weniger Steuern zahlt und dementsorechend mit der Steuererklärung wenn möglich sich dann aber auch nur "weniger" Geld "zurücknehmen" kann, nicht war?
Ja, aber im Endeffekt für die Jahressteuerlast ist es egal.
 

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