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Steuerklassen nach der Trennung

Die Änderung der Steuerklassen muss doch in beidseitigem Einvernehmen erfolgen oder nicht?

Ich kann doch nicht hergehen und beantrage einfach ne für mich günstigere Steuerklasse ohne dass der/die Ex davon weiß.
Ich hab das auch im Alleingang beantragt.
In den Antrag habe ich reingeschrieben, dass ich von ihm keine Zustimmung bekommen würde.

Ging problemlos durch.
 
Ich hab das auch im Alleingang beantragt.
In den Antrag habe ich reingeschrieben, dass ich von ihm keine Zustimmung bekommen würde.

Ging problemlos durch.
Und? Sind die Fronten mit dem Ex jetzt dadurch noch mehr verhärtet da gegen seinen Willen entschieden, da er dann ggf. wieder zurück in die ungünstigere Steuerklasse muss dadurch?
 
Zuletzt bearbeitet:
Man sollte sich doch in beiden Punkten mit dem/der Ex einig sein oder siehst du das nicht so?

Die Änderung der Steuerklassen muss doch in beidseitigem Einvernehmen erfolgen oder nicht?
Ich kann doch nicht hergehen und beantrage einfach ne für mich günstigere Steuerklasse ohne dass der/die Ex davon weiß. Denn die müßte ja dann auch mit geändert werden.
Die Steuerklasse muss erst geändert werden, wenn die Scheidung vollzogen ist.
Die Scheidung geht erst nach der Einhaltung des Trennungsjahres.
Die Trennung und das Trennungdatum kann man auch einseitig festsetzen, wenn der andere sich nicht bewegt.
Man muss es nur so dokumentieren, dass das später gerichtfest ist.
 
Die Steuerklasse muss erst geändert werden, wenn die Scheidung vollzogen ist.
Die Scheidung geht erst nach der Einhaltung des Trennungsjahres.
Die Trennung und das Trennungdatum kann man auch einseitig festsetzen, wenn der andere sich nicht bewegt.
Man muss es nur so dokumentieren, dass das später gerichtfest ist.
Tja. Dann weiß die TE ja Bescheid.
 
Und? Sind die Fronten mit dem Ex jetzt dadurch noch mehr verhärtet da gegen seinen Willen entschieden, da er dann ggf. wieder zurück in die ungünstigere Steuerklasse muss dadurch?
Du siehst das aus meiner Sicht falsch oder vielleicht aus deiner persönlichen Sicht (gemeinsam im gleichen Haus wohnen).

Meine Sicht der Dinge (alleinerziehend): Hier wurde lediglich die Steuerklasse unserer Familiensituation "angepasst". Zuvor hatte ich die Steuerklasse 5. Ich habe u. a. die Haupterziehungsarbeit geleistet - was ist da ein kleiner steuerlicher Vorteil in Relation zur Gesamtsituation?
 
Du siehst das aus meiner Sicht falsch oder vielleicht aus deiner persönlichen Sicht (gemeinsam im gleichen Haus wohnen).

Meine Sicht der Dinge (alleinerziehend): Hier wurde lediglich die Steuerklasse unserer Familiensituation "angepasst". Zuvor hatte ich die Steuerklasse 5. Ich habe u. a. die Haupterziehungsarbeit geleistet - was ist da ein kleiner steuerlicher Vorteil in Relation zur Gesamtsituation?
Tja. Derjenige mit dem steuerlichen Vorteil kann die Raten fürs gemeinsame Haus nunmal einfacher tragen.

Aber gehört hier nicht hin, vor allem weil die TE noch nichtmals selbst genauer auf ihre Lebenssituation eingegangen ist.

Ich vermute bei Steuerklasse 4 macht es ja ohnehin kaum was aus wenn auf 1 gewechselt wird. In dem Fall is eh egal. Da würde ich den Wechsel wohl auch im Alleingang beantragen.

@Seit2026 (TE)
Wie denkst du denn nun selbst darüber nach unseren Beiträgen?
 
Gute Frage, ich habe zumindest an euren Antworten gesehen, dass an diesem Thema nicht sofort die Welt untergeht.
Ich habe keinesfalls vor, im Alleingang und/oder gegen meinen Mann etwas zu ändern. Im Gespräch mit einer Kollegin ist mir gestern auch klar geworden, dass zusammen oder getrennt wohnen noch gar nichts "beweist". Sie ist nämlich schon mehrere Jahre verheiratet, wohnt aber nicht mit ihrem Mann zusammen. Und ein Hin und Her mit den Steuerklassen hilft auch niemandem etwas. Mein Mann und ich haben noch nicht einmal darüber gesprochen, ob wir uns scheiden lassen wollen. Daher stellt sich mir inzwischen die Frage, ob das nicht zuerst zu thematisieren ist. Da wir 2 Kinder haben, konzentrieren wir uns momentan darauf, sie bei der Verarbeitung der vorliegenden Veränderungen zu unterstützen.
 

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