Silan
Aktives Mitglied
14 Jahre ist echt früh, ich war von 15 Jahre (auch noch zu früh in meinen Augen) ausgegangen.
Monarose, es handelt sich um einvernehmlichen Sex ohne ein Abhängigkeitsverhältnis innerhalb einer Beziehung, auch wenn einer der beiden damals 14, heute 15 Jahre alt ist. Auch wenn das gesetzeswidrig ist, glaube ich nicht, dass eine Anzeige da ergibig wäre, es vermutlich nicht einmal zu einem Urteil kommen würde. Das einzige was wohl passieren würde wäre, dass die Vater-Sohn-Beziehung noch schwerer gestört wäre.
Man kann den beiden einfach nur Verständnis für ihre Situation vermitteln und mit den Fakten so umgehen, wie sie sind. Sie haben sich verliebt, und zumindest für den Jüngeren ist die Situation neu und fremd und vermutlich auch angstbesetzt. Aufgabe des Vaters ist hier, ihm die Angst vor seinen Gefühlen zu nehmen und ihm vermitteln, dass er genau so richtig ist, wie er ist. Für ihn da zu sein und ihm zu helfen, wenn er die Hilfe möchte.
Lieben Gruß
Silan
Nachtrag: Hab grad gelesen, mit 14 ist einvernehmlicher Geschlechtsverkehr nicht strafbar, auch wenn der Partner älter als 18 ist. Demnach würde einer Anzeige gar nicht stattgegeben.
Monarose, es handelt sich um einvernehmlichen Sex ohne ein Abhängigkeitsverhältnis innerhalb einer Beziehung, auch wenn einer der beiden damals 14, heute 15 Jahre alt ist. Auch wenn das gesetzeswidrig ist, glaube ich nicht, dass eine Anzeige da ergibig wäre, es vermutlich nicht einmal zu einem Urteil kommen würde. Das einzige was wohl passieren würde wäre, dass die Vater-Sohn-Beziehung noch schwerer gestört wäre.
Man kann den beiden einfach nur Verständnis für ihre Situation vermitteln und mit den Fakten so umgehen, wie sie sind. Sie haben sich verliebt, und zumindest für den Jüngeren ist die Situation neu und fremd und vermutlich auch angstbesetzt. Aufgabe des Vaters ist hier, ihm die Angst vor seinen Gefühlen zu nehmen und ihm vermitteln, dass er genau so richtig ist, wie er ist. Für ihn da zu sein und ihm zu helfen, wenn er die Hilfe möchte.
Lieben Gruß
Silan
Nachtrag: Hab grad gelesen, mit 14 ist einvernehmlicher Geschlechtsverkehr nicht strafbar, auch wenn der Partner älter als 18 ist. Demnach würde einer Anzeige gar nicht stattgegeben.
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