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Sorgerecht für Bruder übernehmen

LiebeSchwester97

Neues Mitglied
Hallo ich habe eine Frage zu Folgendem Fall (Namen fiktiv):
Familie Meier/Schmitz ist eine typisch moderne Patchwork-Familie, Eltern Meier sind geschieden und Frau Meiers zweite Ehe mit Herrn Schmitz, Inder ebenfalls ein Kind zur Welt kam wurde auch geschieden.
Nachdem beide Halbgeschwister einige Jahre bei der gemeinsamen Mutter lebten gesteht diese ein, aufgrund von gesundheitlichen, finanziellen und psychischen Problemen nicht mehr für die Erziehung der Kinder aufkommen zu können, trotzdem teilen die Eltern Schmitz weiter das Sorgerecht. Tochter Meier (15) bekommt einen Vormund und zieht in ein betreutes Jugendwohnen, Sohn Schmitz (7) zu seinem Vater.
Beide pflegen trotzdem weiter den Kontakt und haben ein gutes Verhältnis, da Tochter Meier sich immer wieder um Sohn Schmitz kümmerte und sich auch weiter um ihn sorgt. Mittlerweile wohnt Tochter Meier(19) in Ihrer eigenen Wohnung und befindet sich in Ausbildung. Es stellt sich heraus das Vater Schmitz mit der alleinigen Erziehung Probleme hat, das Kindeswohl von Sohn Schmitz (10) in Auseinandersetzungen durch Übergriffe gefährdet, sodass das Jugendamt aktiv wird. Auch hier steht bald die Frage der Sorgerechtseignung im Raum.
Ist es möglich, da beide Eltern nicht zur optimalen Erziehung von Sohn Schmitz unter Berücksichtigung des Kindeswohls befähigt sind, dass Tochter und ältere Schwester Meier (19) das Sorgerecht der Eltern anzweifeln und selbst beantragen kann? Bzw. wäre es möglich, dass sich Tochter und Mutter einigen und diese Ihr Sorgerecht für Sohn/Bruder Schmitz unter dessen Zustimmung an Tochter Meier überträgt?

Eine Adoption oder Pflegeelternschaft käme nämlich unter Berücksichtigung der Vorraussetzungen (Alter, Eltern-Kind-Beziehung etc.) nicht in Frage.
Alternative wäre sonst nur der Entzug des Sorgerechts beider Eltern und einer Vormundschaft des Jugendamtes für Sohn Schmitz, was Tochter Meier aber abwenden möchte.
Sie fühlt sich in der Lage, für das Wohl des Kindes zu Sorgen und hätte genügend Wohnraum zur Verfügung. Gibt es Chancen für die Schwester in dieser Sorgerechtsfrage?
Was würdet ihr der Schwester raten??

Ich freue mich auf eure Antworten!!
 
Ich möchte mich da -sofia- anschließen. Das ist gerade ein ganz heißes Eisen was Du da aus dem Feuer geholt hast.

Wenn der Vater mit der Erziehung überfordert ist, kann man noch die Familienpflege einschalten, sollte über das Jugendamt laufen. Die helfen einen dann.

Zum Sorgerechtsentzug kommt es erst wenn kein Elternteil mehr in der Lage ist sein Kind zu erziehen oder das Kindeswohl so gefährdet ist, das das Kind aus der Familie genommen werden muss. Das kann die Tochter dann auch nicht mehr verhindern.

Aber wie
-sofia- schon sagte, ein Anwalt ist da eher Dein Ansprechpartner.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Ich überlege gerade - korrigiert mich - ob man nicht reichlich schlafende Hunde weckt.
Der kürzeste Weg wäre eigentlich, dass der Vater sein Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt und: den Sohn in die Obhut der Schwester verfügt.
Die Schwester kann dann zusehen, ob sie der kommenden Pubertät des kleinen Bruders gewachsen ist etc.
Fügt der Junge sich nicht oder stimmen die Voraussetzungen nicht gut genug, so würde dann die gesetzliche Übertragung der Vormundschaft auch nichts ändern.
Der Anwalt, den sich die Schwester zwecks Antrag beim Familiengericht nehmen müsste, würde vermutlich dem Gericht gegenüber ( und angesichts einer wahrscheinlichen Mitsprache und Prüfung des Jugendamtes) auch nur wiederholen, was die Mandantin als Voraussetzungen vorzuweisen hat.
Sind die Voraussetzungen aber genial und sieht das Jugendamt es auch so und ist der Junge bereist bei der Schwester "angekommen", so gäbe es ja eher keinen Handlungsbedarf.
 

_cloudy_

Urgestein
Habe ich mir auch gedacht.

Wenn der Vater schon den Sohn schlägt ist er vielleicht froh wenn er ihn los ist und er unbürokratisch bei dir wohnt.

Oder wenigstens einen Teil der Woche, Ferien..
 
Ich überlege gerade - korrigiert mich - ob man nicht reichlich schlafende Hunde weckt.
Der kürzeste Weg wäre eigentlich, dass der Vater sein Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt und: den Sohn in die Obhut der Schwester verfügt.
Die Schwester kann dann zusehen, ob sie der kommenden Pubertät des kleinen Bruders gewachsen ist etc.
Fügt der Junge sich nicht oder stimmen die Voraussetzungen nicht gut genug, so würde dann die gesetzliche Übertragung der Vormundschaft auch nichts ändern.
Der Anwalt, den sich die Schwester zwecks Antrag beim Familiengericht nehmen müsste, würde vermutlich dem Gericht gegenüber ( und angesichts einer wahrscheinlichen Mitsprache und Prüfung des Jugendamtes) auch nur wiederholen, was die Mandantin als Voraussetzungen vorzuweisen hat.
Sind die Voraussetzungen aber genial und sieht das Jugendamt es auch so und ist der Junge bereist bei der Schwester "angekommen", so gäbe es ja eher keinen Handlungsbedarf.
Ja aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht reicht eben nicht aus. Was ist wenn was passiert und sofortiger Handlungsbedarf besteht: Die Tochter darf nichts entscheiden, da sie nicht das Sorgerecht hat.
Sie darf auch nichts für Ihren Bruder unterschreiben. Das darf nur der, der auch das Sorgerecht hat.

Ich sag ja heißes Eisen, das.

MlG

Peter
 
D

Deliverance

Gast
Eigentlich passiert doch nichts, wo man sofort die Unterschrift des Vormundes braucht, dass kann man doch planen.
Wenn dem Junge gerade der Blinddarm geplatzt ist, fragt da keiner nach einer Unterschrift, bei einem Schulwechsel oder einer WeisheitszahnOp schon.
Alles geplante Dinge eben.

Ich würde es auch eher über den Vater probieren, bevor das Sorgerecht beantragt wird, vielleicht hat er auch
Gar keine Lust auf das Kind.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Ja aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht reicht eben nicht aus. Was ist wenn was passiert und sofortiger Handlungsbedarf besteht: Die Tochter darf nichts entscheiden, da sie nicht das Sorgerecht hat.
Sie darf auch nichts für Ihren Bruder unterschreiben. Das darf nur der, der auch das Sorgerecht hat.

Ich sag ja heißes Eisen, das.

MlG

Peter
Hm - mir fällt gerade ein, dass man ohne Rechte nicht mal Schulnoten erfragen kann oder zum Elternabend eingeladen wird, geschweige denn irgendwas entscheiden darf, wenn das Kind eine Zustimmung zu einer Klassenfahrt braucht.

Und eines der o.g Dinge passiert garantiert irgendwann und das ist nicht mal was schlimmes.
 
Hm - mir fällt gerade ein, dass man ohne Rechte nicht mal Schulnoten erfragen kann oder zum Elternabend eingeladen wird, geschweige denn irgendwas entscheiden darf, wenn das Kind eine Zustimmung zu einer Klassenfahrt braucht.

Und eines der o.g Dinge passiert garantiert irgendwann und das ist nicht mal was schlimmes.
Ja genau das. Du darfst gar nichts. Doch dem Kind die Schuhe zubinden, das darfst Du :p
 

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