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Sonntagszuschlag

Genau das. Sonntäglich darf in Bäckereien bis drei Stunden gearbeitet werden, wenn die Arbeit nicht werktäglich erbracht wird. Da das weder Nacht- noch Schichtarbeit ist, muss der AG auch keinen Ausgleich leisten.
Wenn der Bäcker aber grundsätzlich an 5 Tagen Schicht ab 03:00 Uhr morgens macht, weil er das gesamte Sortiment backt, so muss der AG für Ausgleich sorgen (Freizeit oder Zulage), sofern tarifvetraglich nicht anderes vereinbart wurde.
 
Natürlich stehen solche Angaben nicht im Gesetz. Deswegen schrieb ich "als angemessen gilt". Der eine AG zahlt 25%, der andere eventuell 30 % und der nächste vllt. 50% Prozent.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das kommt halt darauf an, ob es einen Tarifvertrag gibt oder nicht und darauf, was generell im Arbeitsvertrag geregelt wurde. Der AG kann ja auch individuelle Regelungen im Arbeitsvertrag geschlossen haben, was Sonntagsarbeit angeht. Und im Arbeitsrecht gilt halt, dass der AN durch anderweitige Regelungen nicht benachteiligt werden darf. So kann z. B. keine kürzere Kündigungsfrist als die Gesetzliche vereinbart werden.

Aber vielleicht schreibt Hempels ja noch, was bezüglich ihrer Frage Stand der Dinge ist. Alles andere ist Spekulatius.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Höhe des Nachtzuschlags ist nicht gesetzlich festgelegt. Er richtet sich nach dem Bruttolohn pro Stunde und muss „angemessen“ sein, wie es im ArbZG steht. Als angemessen gilt in der Regel ein Nachtzuschlag in Höhe von 25 Prozent auf den Bruttostundenlohn.

Gehen wir mal vom Mindestlohn aus, dann gibts 3 Euro extra die h. Ich finde es schon schlimm, daß man als AN den Firmen in den A. kriechen muß, um ein paar Euro mehr zu bekommen.
 
Aber es geht um Sonn- und Feiertagszuschlag. Wenn Hempels regulär an fünf Tagen in der Woche in der Gastro beschäftigt wäre und den Sonntag/Feiertag zusätzlich macht, dann muss der AG Ausgleich leisten. Wenn sie nur am Wochenende z. B. im Minijob tätig ist, dann nicht.
 
Chemie Tarif

Nachtarbeit 22-6uhr 20%
(war bis 07.22. Nur 15%)
Steuer + SV frei

Sonntag 60% ab 6.00uhr bis 6.00uhr Montag
davon 50% Steuer und SV frei

Schichtzulage
6% Nacht Spät Früh bis 14.00uhr Sa
10% für den ganzen Monat falls nach 14uhr Sa gearbeitet wir regelmäßig
 

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