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Sonntagszuschlag

Hab hier was:

"Das Gesetz verpflichtet jedoch nicht zur Zahlung von Zuschlägen für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen oder in der Nacht. Dies wird meist jedoch in den Tarifverträgen geregelt - so auch in der Gastronomie. Bitte beachten Sie ggf. bei Tarifbindung den für Ihr Bundesland geltenden Vertrag. "

Steuerfreie Zuschläge in der Gastronomie (g-wie-gastro.de)


Also muss das wohl übergeordnet ( je nach Bundesland ) betrachtet werden.
 
Da sind die tarifvertraglichen Ausnahmen enthalten. Sonn- und Feiertagsarbeiten sind Paragraph 10 geregelt, da sind unter anderem Bäckereien aufgeführt.
 
gibt es einen Link dazu?
Habe noch gefunden das es für zb. Rheinland Pfalz einen Manteltarifvertrag gibt, der u.a. auch die Zuschläge regelt. Bereich ist dann Hotel u. Gaststättengewerbe, bzw. Tourismus und Gastgewerbe.
Habe nur noch nichts gefunden wo ich tatsächlich einsehen kann.
 

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