Punkt 1: und dann ist die ach so unseriös wirkende IF auf einmal doch Vertragspartner der schufa und man steht dumm da.
Ich habe nie unterstellt, dass Infoscore unseriös ist. Als ich mal ein Schreiben von denen bekam, waren die seriös bei Rückfragen zu der Forderung und ähnlichem. Da hätte ein Widerspruch rein gar nichts gebracht, um es mal klar und deutlich zu schreiben und ich verschwende mit Sicherheit nicht meine Zeit und schon gar nicht mein Geld dafür eine berechtigte Forderung zurückzuweisen. Wenn du das machst, ist es schön für dich, aber noch lange nicht immer sinnvoll. Sieht im übrigen auch die Verbraucherzentrale so:
Ist eine Forderung wirklich rechtens, sollte sie natürlich bezahlt werden. Haben Sie nicht genügend Geld auf dem Konto, helfen wir Ihnen dabei zu klären, ob die Vereinbarung einer Ratenzahlung sinnvoll ist oder Ihr Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze liegt und Sie durch das Begleichen der Forderung in einen immer größeren Schuldenstrudel geraten. Inkassofirmen drängen Verbraucher immer wieder zur kostenpflichtigen Ratenzahlung, die die Gesamtkosten in die Höhe treiben.
https://www.vzhh.de/themen/einkauf-reise-freizeit/mahnungen-inkasso/keine-angst-vor-inkassobriefen
Punkt 2: mahnbescheiden sollte man IMMER widersprechen. Auch wenn die zugrunde liegende Forderung berechtigt ist.
Auch hier verweise ich wieder auf den Link der Verbraucherzentrale. Nicht immer ist es sinnvoll einen Widerspruch zu machen. Aber du bist wohl Experte darin eine Schuldenvermehrung zu betreiben, anstatt Schulden abzubauen.
Ich weiss gar nicht wie man auf den Trichter kommt was gegenteiliges zu behaupten.
Ist mir klar, dass du das nicht weißt. Wozu machen sich Schuldnerberatungen und Verbraucherzentrale eigentlich die Mühe darauf hinzuweisen, dass man zuerst prüft, ob eine Forderung berechtigt ist oder nicht, man sollte sofort und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln jede Forderung zurückweisen, damit es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt und so Forderungen ins unermessliche Steigen. Hilft natürlich jedem Schuldner ... Echt fass dir mal an den Kopf ...
Punkt 3: spätestens beim verhandlungstermin kommen dann noch weitere ra kosten hinzu
Nein, denn Inkassounternehmen sind Rechtsdienstleister, ohne diese Zulassung dürfen die kein Inkasso betreiben und sind daher sehr wohl auch in der Lage vor einem Gericht zu argumentieren, weswegen es u.a. auch zu dem Urteil des BGH kam, dass es nur eines von beidem sein kann und darf, nämlich entweder Inkassogebühren oder Rechtsanwaltsgebühren.
Auch wenn es dir nicht gefallen mag, so ist dieses Urteil eindeutig und bisher existiert noch kein anderslautendes Gerichtsurteil zu dieser Konstellation, weswegen deine Argumentation nicht stimmt, außer der Schuldner lässt sich halt, sofern es zu einem Urteil durch ein Gericht kommt, hängen und weist nicht darauf hin vor Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses, so wie offenbar du.
Und einmal grundsätzliches:
Jeder Gläubiger kann seine Forderung bei der Schufa eintragen lassen, selbst ein Privater Gläubiger ist dazu in der Lage seine Forderung gegenüber einem Schuldner bei der Schufa eintragen zu lassen. Sei es indirekt, in dem er selbst ein Inkassounternehmen seine Forderung abtritt oder betreiben lässt oder sei es direkt, in dem er den Gerichtsvollzieher dem Schuldner mit dem Auftrag einer Selbstauskunft vorbeischickt.
Das bedeutet, dass der Verweis Inkasso -> Schufa rein gar nichts mit seriösität oder unserösität zu tun hat, sondern schlicht und ergreifend darauf beruht, dass du schlicht und ergreifend keine Ahnung davon hast wie das ganze abläuft, sondern dir nur irgendetwas zusammenreimst auf Basis von Horrorgeschichten aus dem Internet und dementsprechend formulierst du dann auch deine "Ratschläge".