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Sky Infoscore Forderungmanagement

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pummeluf145

Neues Mitglied
Hallo zusammen,
Ich habe vor circa. einem halben eine Mahnunh über das Sky Infoscore Forderungsmanagement bekommen, in der es hieß, das ich meine Rechnungen nicht beglichen hätte. Ich bin mir allerdings ziemlich sicher das ich mein Abonnement rechtzeitig gekündigt hätte. Ich habe dann also einen Verzugsschaden in Höhe von 54,00€ bekommen nach 2 Hauptforderungen.
Das komische an der ganzen Geschichte ist, das ich schon von mehreren Leuten aus verschiedensten Foren gelesen habe, das sie Probleme mit einer gewissen "Sachbearbeiterin" hatten, die das ganze geschrieben hat. Außerdem soll ich meine Rechnung nach 33401 Verl senden, obwohl die Postleitzahl von Verl 33415 ist (wenn ich hier nichts verwechsle).
Das ganze macht mich ziemlich fertig und ich weiß nicht was ich tun soll.
Danke im Voraus für jegliche Art von Hilfe! :)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöscht 5176

Gast
ziemlich sicher.... das du gekündigt hast, klingt für mich....

fast aufs Kloo gekommen, ist auch in die Hose geschiss.....

entweder hast du rechtzeitig gekündigt, oder nicht! Du musst es ja belegen können.
Kannst du es,ist alles gut. Kannst du es nicht, dann hast du ein Problem.
 
K

kasiopaja

Gast
@TE

In welcher Form wurden den die Schreiben zugestellt?

Per Brief? Per E-Mail ? Oder wie?

Und warum sollst Du eine Rechnung versenden? Die Forderung liegt doch bei denen, sofern es sie gibt.
 
G

GrayBear

Gast
Hallo pummeluf145,

leider tun sich so manche Inkassounternehmen durch billigen Theaterdonner hervor, und versuchen ihre Kunden einzuschüchtern. Der Punkt ist: wie hast Du gekündigt? Per Einschreiben mit Rückschein (den Du noch hast?)? Oder war das per E-Mail? Leider ist eine E-Mail nicht beweiskräftig. Also: wie hast Du gekündigt und kannst Du es beweisen?

Hast Du Deine Bestellunterlagen noch, damit der richtige Zeitpunkt für Deine Kündigung nachgewiesen werden kann?

Die Postleitzahl 33401 Verl kann ein Postfach sein, das Großkunden erhalten. Das muss nicht falsch oder ein fake sein.

Geh das in Ruhe an. Wie sieht es mit den zurückgeschickten Geräten aus? Auch da MUSST DU einen eindeutigen Nachweist führen können, sonst kann es wieder Ärger geben. So blöd es klingt: erstelle einen Lieferschein ALLER Geräte und Bestandteile (Kabel, Fernbedienung, etc.) und lass Zeugen mit Unterschrift bestätigen, was im Paket enthalten ist und erstelle ein Photo der Sendung. Dann verschicke das Paket nach Möglichkeit versichert und mit einem Ablieferungsbeleg nd bewahre alle diese Daten die nächsten Jahre auf. Es wurden schon Geräte nach Jahren zurückgefordert und ohne Belege bist Du dran.
 
G

Gelöscht

Gast
Wenn du ziemlich sicher bist, dann hast du bestimmt auch noch die Bestätigung der Kündigung griffbereit, damit du diese an das Inkassounternehmen senden kannst.

Ansonsten bei Sky anrufen und mal fragen, was da schief gelaufen sein könnte.
 

Uri

Aktives Mitglied
Da die mit 54,-€ schon am Limit stehen (vermutlich - ist Abhängig von der Forderungssumme), lasse ich sowas prinzipiell auf einen Mahnbescheid ankommen.

Inkassounternehmen ignoriere ich grundsätzlich. Sie sind nicht mein Vertragspartner - somit wandert das als "Werbung" in den Müll.

Allerdings checke ich, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht bzw. nur in Teilen.
Ist sie unberechtigt - ignorieren
Ist sie berechtigt - so überweise ich meinem Vertragspartner den Forderungsbetrag ohne Inkassoforderung. Inkasso wird weiterhin ignoriert.

Mahn- und Inkassoforderungen sind nur bei Verzug möglich. Verzug muss nachgewiesen werden.

Oft betragen Inkassoforderungen 1,3% BRAGO (?) - der Höchssatz. Das gleiche bekäme ein Anwalt für eine aufwändige Fallbetreuung. Gerichte hatten auch schon festgestellt, dass allemal 0,3% für einen Standardbrief gerechtfertigt sind.

Wie dem auch sei. Ein Gläubiger darf nicht "mehrmals" Inkassoforderungen erheben. Denn das wäre zu einfach. Der Gläubiger müsste ja dann nur 100 Inkassofirmen gründen, Deine Forderung weiterreichen und immer 54,-€ hinzurechnen.
Das geht nicht.
Kommt es zum Prozess bzw. Mahnbescheid ist die Forderung eben auf diese 1,3% gedeckelt bzw. in besonderen Fällen leicht drüber.
Die Kosten für den Mahnbescheid (i.d. Regel 32,-€) müsste man bei nachgewiesenem Verzug bezahlen. Andernfalls kann man auch den MB als "Erstmahnung" sehen und nur die reine Summe ohne Nebenkosten bezahlen.

Fazit: Ist die Mahnsumme erstmal sehr hoch - keine Angst, es wird nicht mehr viel teuerer. Dafür aber hat der Gläubiger für weitere Schritte hohen Aufwand und steht in der Nachweispflicht.
 

Surrender

Sehr aktives Mitglied
[...]

5. Stell ein Foto von dem Schreiben hier rein, dann kann ich dir sofort sagen ob es seriös ist oder Fake.
Da wir die Anhänge wegen der Regel
7. Das Veröffentlichen von Namen, (E-Mail-)Adressen, Telefonnummern, Bankverbindungen u.ä. ist nicht gestattet.
entfernt haben, bitte nicht. ;) Natürlich könnt ihr auch per PN sprechen. Dabei aber immer denken: Dies ist ein Laienforum und der Ratschlag eines Users ersetzt nicht im Zweifel den Gang zu einem Anwalt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Yado_cat

Aktives Mitglied
Ich bin / war auch Sky-Kunde und hatte bisher keine Probleme mit der Kündigung, sofern rechtzeitig erfolgt.
Im Kündigungsschreiben, habe ich immer um eine Bestätigung der Kündigung gebeten und diese dann auch per Post erhalten.

Natürlich geht Sky davon aus, das man wieder einen Vertrag abschließt und möchte es sich eigentlich nicht mit den Abonnenten verderben.
 
G

Gelöscht

Gast
Huiuiuiui, soviel Fehlinformationen, da weiß man gar nicht wo man anfangen soll...

1. Bei Inkassoschreiben IMMER reagieren. Bei unberechtigten Forderungen widersprechen. Wird nicht widersprochen, kann es nach weiteren Mahnungen zu einem neg. Schufa Eintrag kommen.
Kann man drüber streiten, ob man das machen sollte oder nicht. Bei seriösen Inkassounternehmen sollte man einen Schriftverkehr führen, bei unseriösen bringt das rein gar nichts.

2. Auf keinen Fall einen Mahnbescheid riskieren. Vergisst man diesem fristgerecht zu widersprechen, hat der Gläubiger in jedem Falle einen vollstreckbaren Titel.
Das kann man eigentlich nicht vergessen, aber grundsätzlich ist das falsch formuliert. Bei unberechtigten Forderungen sollte man widersprechen, bei berechtigten Forderungen nicht.

3. Inkassounternehmen arbeiten nicht mit Mahnbescheiden. Die bombardieren einen mit Briefen und geben denn Fall dann an einen Rechtsanwalt weiter wenn sie wirklich prozessieren wollen. Die RA Kosten kommen dann noch dazu.
Inkassounternehmen arbeiten auch mit gerichtlichen Mahnbescheiden. Die RA Kosten kommen im übrigen nicht mehr dazu, schon seit einigen Jahren ist das nicht mehr zulässig (BGH VII ZB 53/05 v. 20.10.2005), das bedeutet, entweder Inkasso oder Rechtsanwalt. Es gibt hierzu auch schon einige Urteile aus unteren Instanzen, die genau das gleiche aussagen, entweder oder, aber nicht beides zusammen.
 
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