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Weg-mit-H4-Sanktionen!
Gast
Das Sozialgericht Nürnberg befasst sich am 14-03-2013 mit der Frage, ob Jobcenter-Einladungen nichtig sind und ob H4-Empfänger bei Nichterscheinen sanktioniert werden können.
(Der Kläger) vertritt die Meinung, dass der Meldezweck in den Einladungen zu schwammig formuliert sind, so dass Eingeladene nicht einschätzen könnten, ob der Termin beim Arbeitsvermittler zur Findung oder Besserung von Jobchancen geeignet sind. Zudem würden in den Termineinladungen der Jobcenter keine der gesetzlich vorgesehenen Meldezwecke genannt. Somit würde das Jobcenter Nürnberg-Stadt „seine Kompetenzen überschreiten“ und den Freiheitsanspruch des Bürgers missachten. Fraglich sei auch die Praxis, derartige Termine mit einer Strafandrohung zu belegen, ohne ihnen vorher im Rahmen einer rechtsstaatlich gebotenen Anhörung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, um z.B. Terminwünsche oder generell Wünsche zum Inhalt der Vermittlungstätigkeit des Jobcenters zu äußern. Somit werden Hartz IV Bezieher zum Objekt und der Jobcenter-Mitarbeiter könne „nach Lust und Laune“ Einladungen verschicken.
Ausdrücklich wird um solidarische Begleitung und Prozessbeobachter des Termins gebeten.
Sozialgericht Nürnberg, Weintraubengasse 1, 90403 Nürnberg
Sitzungssaal 4, Zi. 58, 2. Stock
Donnerstag, 14. März 2013
Uhrzeit: 10:30 Uhr
Hartz IV: Nichtige Jobcenter-Einladungen?
*
Hier ist ein Video mit interessanten Daten und Links in der Beschreibung:
Weg mit den H4 Sanktionen! - YouTube
Bitte WEITERSAGEN und im Herbst unbedingt Schwarz-Gelb ABWÄHLEN!!!
(Der Kläger) vertritt die Meinung, dass der Meldezweck in den Einladungen zu schwammig formuliert sind, so dass Eingeladene nicht einschätzen könnten, ob der Termin beim Arbeitsvermittler zur Findung oder Besserung von Jobchancen geeignet sind. Zudem würden in den Termineinladungen der Jobcenter keine der gesetzlich vorgesehenen Meldezwecke genannt. Somit würde das Jobcenter Nürnberg-Stadt „seine Kompetenzen überschreiten“ und den Freiheitsanspruch des Bürgers missachten. Fraglich sei auch die Praxis, derartige Termine mit einer Strafandrohung zu belegen, ohne ihnen vorher im Rahmen einer rechtsstaatlich gebotenen Anhörung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, um z.B. Terminwünsche oder generell Wünsche zum Inhalt der Vermittlungstätigkeit des Jobcenters zu äußern. Somit werden Hartz IV Bezieher zum Objekt und der Jobcenter-Mitarbeiter könne „nach Lust und Laune“ Einladungen verschicken.
Ausdrücklich wird um solidarische Begleitung und Prozessbeobachter des Termins gebeten.
Sozialgericht Nürnberg, Weintraubengasse 1, 90403 Nürnberg
Sitzungssaal 4, Zi. 58, 2. Stock
Donnerstag, 14. März 2013
Uhrzeit: 10:30 Uhr
Hartz IV: Nichtige Jobcenter-Einladungen?
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Hier ist ein Video mit interessanten Daten und Links in der Beschreibung:
Weg mit den H4 Sanktionen! - YouTube
Bitte WEITERSAGEN und im Herbst unbedingt Schwarz-Gelb ABWÄHLEN!!!