Bei mir prüft das Amt noch, ob die Pflege schädigungsbedingt anerkannt wird. Seit 15 Jahre ist das Amt der Meinung, dass sie nur noch nichts gefunden haben, was schädigungsunabhängig ist.
Mit dem SGB XIV ist der von der Pflegekasse festgestellte Pflegegrad bindent zu übernehmen. Die Leistungen, welche nach dem SGB XI gewährt werden, laufen analog wie bei Krankenbehandlungen, über die Pflegekasse und werden dieser dann erstattet.
Allerdings gibt es mit dem SGB XIV noch ergänzende Leistung bei Pflegebedürftigkeit und Pflegeleistungen im Arbeitgebermodell.
Ergänzte Leistungen sind angemessene Mehrkosten z.B. in der Sachleistungen (anders als Hilfe zur Pflege nicht vom Einkommen und Vermögen abhängig), bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel, Tages und Nachtpflege, Vollstationäre Pflege.
Auch werden Kosten im Arbeitgebermodell (wenn du besondere Pflegekräfte wie ein Arbeitgeber einstellst) erstattet. Dies können auch z.B. Ehegatter oder Eltern sein, soweit dadurch eine fachgerechte Pflege gewährleistet ist. Allerdings sollen nach dem SGB XIV nur € 35,-- monatlich angemessene Betriebsausgaben sein. Davon wird es schwer möglich sein, wenigstens einen Steuerberater für die Lohnabrechnung, geschweige denn andere Betriebsausgaben zu zahlen.
Leistungen können nach dem SGB XIV auch im Persönlichen Budget bezogen werden, allerdings weiß ich nicht ob bei Pflege, wie nach dem SGB XI nur das Arbeitgebermodell oder wie ansonsten im Persönlichen Budget auch z.B. das Dienstleistermodell möglich ist.