LoRu123
Aktives Mitglied
Ok mein letzter Eintrag zum Thema für alle, denen ähnliches Widerfährt. Ich habe mit dem RA gesprochen:
-Sofort Strafanzeige bei der Polizei
-Danach zum Jugendamt
-Dann zum Rechtsanwalt des Kindes ( wird bei Sorgerechtsfragen immer vom Gericht eingesetzt ) & dort die Situation schildern
-Es versteht sich von selbst, daß man das Kind vom Vater abschirmen muß
ACHTUNG Ihr braucht immer dann einen RA wenn der Vater irgendwelche Rechte am Kind hat ( in unserem Fall hatte er das halbe Aufenthaltsbestimmungsrecht ). Der RA erwirkt einstweilige Verfügungen, die die Umgangsrechte des Vaters aufheben.
Nochmal, vielen Dank an alle, die mir durch die schwerste Nacht meines Lebens geholfen haben.
Denjenigen von Euch, die sich offensichtlich die Zeit damit vertreiben, ihre Vorurteile & Frustrationen bei einer so ernsten Angelegenheit der Welt kund zu tun, sei hier gesagt, daß es andere Möglichkeiten gibt, sich ab zu reagieren. Ich finde es traurig, wenn jemand so arm ist dies an dieser Stelle zu tun.
P.S. Ich dachte die Schweiz wäre neutral
LG
-Sofort Strafanzeige bei der Polizei
-Danach zum Jugendamt
-Dann zum Rechtsanwalt des Kindes ( wird bei Sorgerechtsfragen immer vom Gericht eingesetzt ) & dort die Situation schildern
-Es versteht sich von selbst, daß man das Kind vom Vater abschirmen muß
ACHTUNG Ihr braucht immer dann einen RA wenn der Vater irgendwelche Rechte am Kind hat ( in unserem Fall hatte er das halbe Aufenthaltsbestimmungsrecht ). Der RA erwirkt einstweilige Verfügungen, die die Umgangsrechte des Vaters aufheben.
Nochmal, vielen Dank an alle, die mir durch die schwerste Nacht meines Lebens geholfen haben.
Denjenigen von Euch, die sich offensichtlich die Zeit damit vertreiben, ihre Vorurteile & Frustrationen bei einer so ernsten Angelegenheit der Welt kund zu tun, sei hier gesagt, daß es andere Möglichkeiten gibt, sich ab zu reagieren. Ich finde es traurig, wenn jemand so arm ist dies an dieser Stelle zu tun.
P.S. Ich dachte die Schweiz wäre neutral
LG