Für die Frage der Verjährung ist wohl entscheidend, wie man die Tat einstuft: Mordversuch ? versuchter Totschlag? oder was auch immer. Im Zweifel dürften sich die Juristen da noch austoben.
chio
Wie gesagt, es wird unmöglich sein, hier die Beweislast zu bringen. Aber ich werde mal alles dransetzen, die KH-Unterlagen und Untersuchungsprotokolle zu bekommen und dann mal mit meinem RA schnacken.
Vielen vielen Dank für die Mühe
Svante