Portion Control
Urgestein
Es geht hier um die Nachweisbarkeit.
Seit ein paar Jahren kann man große Differenzen zwischen Trennungszeitpunkt und Scheidungszeitpunkt anklagen. Diese sollten dann nachgewiesen werden.
Ein Angestellter hat im Allgemeinen sein privates Konto. Er kann sagen, das ausgegebene Geld war für das Auto etc... alles nachweisbar.
Ein Selbständiger hat dann halt einfach eine Geschäftsflaute, das Geld war nötig zur Deckung der Unkosten für die Firma. Sehr schwer nachweisbar, wenn da gedreht wurde.
Du machst es dir echt einfach! Eine Firma kann natürlich ohne weiteres Umsatz und Gewinn nach belieben verschwinden lassen und es als Geschäftsflaute deklarieren! Jetzt mal ganz logisch! Wenn das so einfach ist wird es in jedem Geschäftsjahr so gemacht. Weshalb sollte dann das Scheidungsjahr eine Ausnahme sein?
Des weiteren übergehst du die Tatsache das ich heute Stückweise Geld von meinem Tagesgeldkonto runterziehen kann. Das muss ich weder ausgegeben haben noch benötige ich dafür belege wenn ich in 3 Monaten die Scheidung einreiche! Aber auf meinen ersten Absatz bist du wahrscheinlich deshalb auch nicht mehr eingegangen.
Was Rente in Zusammenhang mit dem Zugewinn angeht, da kenne ich mich überhaupt nicht aus. Da muss ich passen und nehme das als korrekt an was du geschrieben hast. Wenn ich allerdings in diesem kritischen Zeitraum eine Versicherung kündige, fliesst die dennoch meinem Vermögen zu dessen weitere Ausgabe dann ebenfalls belegt werden müsste.
Komisch, dass bei dir der Gewerbetreibende anscheinend nichts belegen muss, der Arbeitnehmer hingegen jeden euro der dann auf dem Sparbuch fehlt. 🙄