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Schwester Miterbin terrorisiert mich nach dem Tod der Mutter

Grisu

Mitglied
Zumal die Frage ist, ob eine Immobilie damit verbunden ist, dann gilt Landgericht mit Anwaltszwang.
(Ist die Forderung größer als 5.000 Euro, dann ist das Landgericht die richtige Anlaufstelle für eine Klage. )

Siehe
§ 78
Anwaltsprozess

(1) 1Vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.


Grisu
 

weidebirke

Urgestein
Ich verstehe das Problem nicht. Wenn zwei Kinder gleichberechtigt erben und es keinen Ehemann gibt, dann braucht es doch gar kein Testament. Das wäre ja genau die gesetzliche Erbfolge?

Und seit wann kann man mit einem ausgedruckten Word-Dokument ohne Unterschrift usw. dieses Testament aushebeln?
 

Trecker

Mitglied
Ich verstehe das Problem nicht. Wenn zwei Kinder gleichberechtigt erben und es keinen Ehemann gibt, dann braucht es doch gar kein Testament. Das wäre ja genau die gesetzliche Erbfolge?

Und seit wann kann man mit einem ausgedruckten Word-Dokument ohne Unterschrift usw. dieses Testament aushebeln?
es gab noch 2 Vermächtnisse von 2 sehr wertvollen Dingen an je 1 Kind, das ist aber schon geklärt nach sehr teurem Streitkampf der Schwester. Mutter hatte im Testament verboten zu streiten, Schwester hat doch gestritten.
Das Testament war zu wenig ausdifferenziert und konnte von einem Erben ultimativ und endlos sabotiert und blockiert werden.
Dies sogar ohne Konsequenzen.
Eins noch, ein Erblasser ist nicht zu Gerechtigkeit unter seinen Erben verpflichtet, er darf die Erben legal ungleich bedenken, ausgenommen Pflichtteil.
Die Erben müssen das fressen, was im Testament angeordnet ist., wenn es rechtskräftig ist. Das Testament ist eine Rechtsvorschrift.
Schwester hatte kein Bock.
Hat das Testament sabotiert wo sie konnte und ihr waren eigene Streitkosten egal , also blind gestritten.
Das Testament war sogar vom Notar erstellt , eine Notarsurkunde. Hat trotzdem zum Teil nicht funktioniert, obwohl der Notar 4 Uniabschlüsse hatte. ich hab den mal besucht ganz kurz, nur Achselzucken, er ist ja raus. Dummer Typ. Aber das gibts halt Fachleute die keine Ahnung haben.
 
Zuletzt bearbeitet:

weidebirke

Urgestein
es gab noch 2 Vermächtnisse von 2 sehr wertvollen Dingen an je 1 Kind, das ist aber schon geklärt nach sehr teurem Streitkampf der Schwester. Mutter hatte im Testament verboten zu streiten, Schwester hat doch gestritten.
Das Testament war zu wenig ausdifferenziert und konnte von einem Erben ultimativ und endlos sabotiert und blockiert werden.
Dies sogar ohne Konsequenzen.
Eins noch, ein Erblasser ist nicht zu Gerechtigkeit unter seinen Erben verpflichtet.
Dir Erben müssen das fressen, was im Testament angeordnet ist. Das Testament ist eine Rechtsvorschrift.
Schwester hatte kein Bock.
Hat das Testament sabotiert wo sie konnte und ihr waren eigene Streitkosten egal , also blind gestritten.
Ja, das meinte ich doch gar nicht.

Diese Vermächtnisse an die Enkel standen auch in dem Testament?

Naja, sehr undurchsichtig alles und Dir gelingt es auch nicht so gut, den emotionalen Stress von den Sachfragen zu trennen.

Daher ist mir eben nicht klar, warum Du Dir das antust. Vielem kann ich nicht so recht folgen.
 

Trecker

Mitglied
Turschloss austauschen ist "Verbotene Eigenmcht" und hätte ich hätte nur Einstweilige Verfügung machen können, oder Tür aufbrechen lassen. War mir beides zu blöd. Nach 7 Wochen hab ich den Schlüssel von der Schwester gekriegt. War innen einiges vor-drappiert von ihr, was ich so vorfinden sollte. War ärgerlich aber ich konnte nichts machen.
 

Piepel

Aktives Mitglied
Insgesamt scheint Deine Strategie doch auf zu gehen.
Du nutzt die Zeit um Dir Fachkenntnisse anzueignen und vermeidest es, arbeiten zu gehen mit dem Ziel, das Geld umgehend zum Anwalt zu tragen.
Wenn es nun nur noch um das Konto geht und die Vereinbarungen für Anderes schriftlich fixiert wurden, müsstest Du mit brauchbarem Aufwand zum Ende kommen.

Oben stand was von Vermächtnissen für die Kinder.
Da glaub ich, dass diese Summen zunächst vom Erbe abgezogen werden, an die Kinder ausgezahlt werden, und danach das Verbleibende Erbe geteilt wird.
Von dem Rest bekäme die Schwester tatsächlich die Hälfte - aber eben 30k€ für die Kids obendrauf.

Die 30k€ wären aber dann nicht anzuwenden, wenn die Vermächtnisse so hoch wären, dass Deine Hälfte unter den Pflichtteil absackt.
Denn würde die Mutter noch 20 Leute mit 10k€ begünstigen, müsstest Du langsam drauf zahlen. Das kann aber nicht sein, der Pflichtteil darf nicht unterschritten werden.
 

Trecker

Mitglied
Insgesamt scheint Deine Strategie doch auf zu gehen.
Du nutzt die Zeit um Dir Fachkenntnisse anzueignen und vermeidest es, arbeiten zu gehen mit dem Ziel, das Geld umgehend zum Anwalt zu tragen.
Wenn es nun nur noch um das Konto geht und die Vereinbarungen für Anderes schriftlich fixiert wurden, müsstest Du mit brauchbarem Aufwand zum Ende kommen.

Oben stand was von Vermächtnissen für die Kinder.
Da glaub ich, dass diese Summen zunächst vom Erbe abgezogen werden, an die Kinder ausgezahlt werden, und danach das Verbleibende Erbe geteilt wird.
Von dem Rest bekäme die Schwester tatsächlich die Hälfte - aber eben 30k€ für die Kids obendrauf.

Die 30k€ wären aber dann nicht anzuwenden, wenn die Vermächtnisse so hoch wären, dass Deine Hälfte unter den Pflichtteil absackt.
Denn würde die Mutter noch 20 Leute mit 10k€ begünstigen, müsstest Du langsam drauf zahlen. Das kann aber nicht sein, der Pflichtteil darf nicht unterschritten werden.
es war kein derartiges Vermächtniss vorhanden. Oben steht, dass die Mutter nach Testamenterstellung noch eine E-Mail an die Schwester mit Word Dokument im Anhang verschickt hat. Damit kam die Schwester dann angedackelt, das sei Erblasserwille (= Testament).
Sie hat mich dann solange erpresst, bis ich ihr die 30.000 geschenkt habe, von meinem Erbe.
Also der Bruder hat für die Schwester 30.000€ auf den Tisch gelegt.
Dann hat die Schwester das Erbe im Wesentlichen aufgelöst aber trotzdem mit maximalem Gemecker.
Schwester muss jetzt die 30.000 als Schenkung von dem Bruder versteuern ( 20.000 Freibetrag).
Sachen gibts.
Guter Bruder!
 
Zuletzt bearbeitet:

Trecker

Mitglied
die Mutter hatte der Schwester 9 Jahre vor dem Tod 50.000€ geliehen, zinslos und ohne Tilgung.
Das Schriftstück darüber habe ich im Nachlass gefunden, ein Darlehensvertrag über 50.000€ , von Mutter und Schwester unterschrieben.
Dieser Kredit war in den Nachlass gefallen und ich wurde Miteigentümer an demKredit und konnte von der Schwester verlangen, die Schulden von 50.000 € in den Nachlass zurück zu zahlen.
Schwester hatte kein Bock und behauptete dass ihr das Geld später mundlich geschenkt worden ist von der Mütter als sie noch lebte.
Eine Meldung beim Finanzamt über diese angebliche Schenkung gab es nicht.
Schwester sagte, verklag mich doch.
Ein sehr haarsträubender Fehler der Mutter und der Schwester , für den der Bruder null etwas konnte.
Schwester hat trotzdem verlangt, dass der Bruder den Fehler der beiden Frauen zu 100% alleine ausgleicht und "wegzaubert".
Ich hab der Schwester die 50.000 erlassen, da ich geglaubt habe, die Mutter hatte ihr das geschenkt, denn die Mutter hatte mir auch mal das selbe geschenkt , vor Jahren.
Trotzdem war ein aktueller Darlehensvertrag im Nachlass gefunden worden. Einfach irre. Die Schwester war ja Unterzeichnerin und Inhaberin des Darlehens und hätte eine schriftliche Bestätigung der Schenkung verlangen müssen, um das nachweisen zu können.
Eine Form des " Nicht mit Geld umgehen Könnens" von der Schwester und der Mutter.
Der männliche Erbe, der Sohn sollte alles ausbaden. Die Schwester lehnte jegliche Verantwortung für ihren sehr teuren Fehler komplett ab.
Bruder ist da sehr nett gewesen wieder., 50.000€ erlassen....
Hätte nur zu erbittertem Streit geführt.
 

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