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Schwester Miterbin terrorisiert mich nach dem Tod der Mutter

Reno1234

Neues Mitglied
@Trecker
Menschen, die scheinbar eine glückliche Kindheit hatten werden nie verstehen, was emotionaler Missbrauch mit Kindern anrichtet.

Als ich den Kontakt zu meiner narzisstischen Mutter (Freundin...) abgebrochen hatte, wurde ich auch von vielen nicht verstanden. Deren Argumente waren immer: "Meine Mutter ist die beste und liebste Mama auf der ganzen Welt, wie konnte er nur den Kontakt zu seiner Mutter abbrechen?"

Weil die eine schöne Kindheit hatten, war ich automatisch der Böse.

An deiner Stelle würde ich jeden cent geltend machen, für den jahrelangen seelischen Missbrauch, als kleine Entschädigung sozusagen. Das meiste Geld stammt sowieso vom Vater!

Und was Prinzesschen angeht, die wurde doch schon im Kindesalter gepampert? Der würde ich nichts schenken.
 
Zuletzt bearbeitet:

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Also ich finde das alles sehr schwer zu kapieren. Um was geht es Dir?
willst du Erinnerungsstücke an deinen Vater?
Willst Du geld?
Oder willst Du alte rechnungen begleichen?
Also falls Du geld willst, würde ich einen sauberen Schnitt machen: Bei Bewertung des Erbes müsst ihr eine Erbschaftssteuererklärung ausfüllen in der alle Summen aufgelistet werden und Wertgegenstände geschätzt werden. Ist ein wenig zeitintensiv, aber am Ende steht da eine Summe, die das Erbe wert ist.
davon würde ich vom Anwalt ausrechnen lassen, wie viel mehr deiner Schwester wegen Pflege und Kümmern um die Mutter zusteht, dann würde ich mein eigenes Gewissen fragen, wie viel du der Schwester mehr zugestehen möchtest oder nicht und dann würde ich deiner Schwester eine Summe nennen und sagen: Bitte zahl mich aus.
Punkt! wenn sie damit die sache abschließen kann, wird sie darauf anspringen, wenn nicht, hast Du klare grundlagen für einen Anwalt.
Warum so umständlich? Warum haushaltsgegenstände gegeineinander aufrechnen?
Lass Dich auszahlen und sie den Hausrat behalten und fertig.
Wenn sie sich von dem zeug nicht trennen kann, kann Dir das doch egal sein.

Falls es Dir darum geht, alte Rechnungen zu begleichen und dinge aufzurbeiten: lass es. Dazu ist es zu spät. Das hättest du zu lebzeiten deiner Mutter machen müssen.

Oder geht es um Erinnerungsstücke an deinen Vater?
Willst Du diese Dinge von ihr herusgegeben bekommen?
Dann wird es schwieriger und da würde ich mir wirklich von einem Anwalt helfen lassen.
Evlt kannst du deiner Schwester klarmachen, dass du auf einen Teil der dir zustehenden Geldsummer verzichtest, wenn Du zB gewisse Erinnerungsstücke bekommst.

ich würde immer klare Wege gehen und klare Aussagen machen.
dieser ganze Zinober den ihr BEIDE da veranstaltet, wird euch mehr geld und nerven kosten, als das ganze wert ist.
 

Soul-Sister

Aktives Mitglied
Hey @Trecker
ich sehe euch da beide in Not. Ihr wollt beide recht behalten, deine Schwester, weil sie sich mehr um die Eltern gekümmert hat, du, weil du das Geld dringender notwendig hättest, in der Erziehung immer zu kurz gekommen bist, dir da Ausgleich wünscht. Ihr beide hängt aus emotionalen Gründen an dem Hausrat.

Eigentlich wäre es wirklich das beste, mal einen Psychologen einzuschalten, vielleicht kann der das aufbrechen. Ihr argumentiert da nicht auf der Sachebene, ihr argumentiert hoch emotional, da geht es nicht um Recht, um was steht wem zu, da geht es vor allen Dingen um Gefühle, um das Gefühl zu kurz zu kommen, um die Konkurrenzsituation den Eltern gegenüber, um den Streit um elterliche Liebe immer noch. Schöner wäre das gewesen, das noch zu Lebzeiten zu heilen, aber weil ihr das nicht gemacht habt, bricht das halt jetzt nach dem Tod auf.

Wenn sie sich darauf nicht einlässt und du dich gar nicht gegen sie durchsetzen kannst, dann würde ich versuchen, an deiner Stelle, da vielleicht loszulassen, obwohl das natürlich für dich auch ungerecht ist. Du bist doch alle Jahre auch ohne deine Familie klargekommen und hast ja aus gutem Grund den Kontakt abgebrochen. Mach dich nicht kaputt. 🍀 Ich finde da deine Schwester auch unmöglich, sie hat keinerlei Mitgefühl. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich in dem Alter noch ändert, ist gering.
 
Zuletzt bearbeitet:

Trecker

Mitglied
@Violetta Valerie @Soul-Sister
Mutter war nicht pflegebedürftig und Schwester hat Mutter nicht gepflegt.

Zum Thema Erbschaftssteuer kurze Aufklärung, man muss nach einem Erbe nicht per se Erbschaftssteuer Erklärung machen. Es gibt einen Steuerfreibetrag. Der Hausrat hat einen extra Steuerfreibetrag. Der Hausrat muss auch nicht teuer juristisch inventarisiert (offizielle Liste erstellen) werden, nur in bestimmten Fällen.
Alle Konten, Depots, Versicherungen und Immobilien aus dem Erbe werden automatisch dem Finanzamt gemeldet, von den Banken Versicherungen , wenn sie die Sterbeurkunde haben und vom Nachlassgericht wenn es das Testament oder den Erbschein hat.
Zusätzliche größere Geldempfänge bis 10 Jahre zurück vor dem Tod muss man pro aktiv ehrlich dem Finanzamt melden, weil Schenkungen bis 10 Jahre zurück Erbe sind.
Der Steuerfreibetrag ist bei Kindern eine gewisse Summe und darüber ist mit der Abgabe einer Erbschaftssteuer zu rechnen, aber das Finanzamt meldet sich deswegen schon, wenn es meint es muss Erklärung eingereicht werden.
Glücklicherweise bin ich jemand, der alles versteht. Schwester hat so ihre Probleme, den Fall juristisch und sachlich zu verstehen und lebt regelmäßig im Phantasie-Land und im Märchenland und hat Spaß dabei den Bruder zu ärgern.
 
Zuletzt bearbeitet:

Soul-Sister

Aktives Mitglied
@Violetta Valerie @Soul-Sister
Mutter war nicht pflegebedürftig und Schwester hat Mutter nicht gepflegt.
Mit "kümmern" meinte ich etwas anderes. Sie war für eure Eltern da, emotional, eventuell auch bei Alltagshilfe ab und zu. Das ist doch auch etwas wert. Da müssen die Eltern nicht gleich gepflegt werden. Dafür hat sie schon einen "Gegenwert" verdient.

Sie hat sich das Erbe "verdient", dadurch dass sie für deine Eltern da war, du hast dir auch das Erbe "verdient", dadurch dass deine Eltern nicht für dich da waren. Das meinte ich.
 

Trecker

Mitglied
Mit "kümmern" meinte ich etwas anderes. Sie war für eure Eltern da, emotional, eventuell auch bei Alltagshilfe ab und zu. Das ist doch auch etwas wert. Da müssen die Eltern nicht gleich gepflegt werden. Dafür hat sie schon einen "Gegenwert" verdient.

Sie hat sich das Erbe "verdient", dadurch dass sie für deine Eltern da war, du hast dir auch das Erbe "verdient", dadurch dass deine Eltern nicht für dich da waren. Das meinte ich.
nein, Quatsch, hör auf damit.
Man muss sich ein Erbe nie verdienen juristisch. Man wird Erbe, oder nicht.
Fertig.
 

Trecker

Mitglied
nur mal als Gegenbeispiel, es erben regelmäßig Leute , die den Erbe nie gekannt haben.
Es erben auch regelmäßig Leute , an die keiner gedacht hat, und die eigentlich nichts erben sollten.
Das Erbrecht zählt, sollte kein Testament da sein.
Es gibt Erben erster Ordnung, zweiter Ordnung und Dritter Ordnung.
Das wird alles abgearbeitet und durch gearbeitet, wenn kein Testament da ist, und dann erbt halt nicht selten jemand ganz weit weg von der Familie , aber er erbt.
 
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