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Schwester informieren?

Hi @Mary14, zuerst einmal herzlich willkommen im HR, auch wenn es kein schöner Anlass ist.

Was Du in Deinem Beitrag #14 schreibst, empfinde ich als optimal.

Sollte das Vermögen Deiner Mutter aufgebraucht werden und der Staat muss die weiteren Kosten tragen, können auch auf Dich Forderungen zukommen, allerdings, dann auch unter Umständen auf Deine Schwester.
Die entsprechenden Vorgaben sind recht kompliziert, der Staat hält gerne und schnell die Hand auf, daher würde ich Dir raten, Dich frühzeitig von einem Anwalt für Familienrecht in dieser Sache beraten zu lassen.

Ich wünsche Dir und Deiner Mutter alles Gute.
 
5. Die Mutter hat vor Jahren beim Notar ein Testament verfassen lassen, das liegt beim Amtsgericht vor. Darin verfügt sie ausdrücklich die "Enterbung" meiner Schwester exclusive dem Pflichtteil. Auch hat sie mir gegenüber erwähnt, dass sie nicht will, dass ihre zweite Tochter jemals an ihrem Grab steht.
Und da wunderst Du Dich, dass sie so ist?

Allein aus Piëtätsgründen würde ich die Schwester schon rechtzeitig informieren. Denn sie ist zwar die Tochter, Deine Schwester, aber andererseits sind wir alle auch Mensch. Will damit sagen, dass es noch andere Gebote auf der Welt gibt, die man berücksichtigen sollte. Die Einen sagen dann wohl aus Anstand, die Anderen wohl auch, um den eigenen Seelenfrieden zu bewahren, und noch Andere aus Gründen der Zusammengehörigkeit oder Gemeinschaft. Je nach dem.
 
Liebe TE,
ich würde schon die Schwester informieren, dass es mit deiner Mutter langsam zu Ende geht. Bei uns war es so ähnlich. Der Kontakt zu meiner Schwester war kaum bis garnicht vorhanden wegen Streit. Allerdings wickelten wir den Tod unserer Mutter gemeinsam ab. Mein Bruder hat das alles moderiert. Er wickelte das Finanzielle ab, damit der Streit nicht noch weiter eskalierte. Meine Schwester hatte sich übrigens soweit zusammengerissen, damit wir über Einzelheiten der Beerdigung sprechen konnten. Nach der Beerdigung wetterte sie aber schon gegen mich bzw. gegen meinen behinderten Sohn (er war zur Beerdigung mitgekommen, meiner Schwester war es nicht recht, weil er indirekt hier nicht zu suchen hatte). Naja lange Rede kurzer Sinn, irgendwann kam sie nochmal zu uns, um etwas vorbeizubringen. Ich ließ sie nicht mehr ins Haus nach dem Motto, kannst gerne wieder verschwinden.
 
5. Die Mutter hat vor Jahren beim Notar ein Testament verfassen lassen, das liegt beim Amtsgericht vor. Darin verfügt sie ausdrücklich die "Enterbung" meiner Schwester exclusive dem Pflichtteil. Auch hat sie mir gegenüber erwähnt, dass sie nicht will, dass ihre zweite Tochter jemals an ihrem Grab steht.
Das ist doch eine klare Anweisung.

Ich würde von den Personen, die ich damit beauftragt habe meine Interessen zu wahren, erwarten, dass sie meine Wünsch respektieren und umsetzen.
 

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