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Schwerbehindertenausweis! Nie wieder!!!

[h=4]Darf der Arbeitgeber nach einer bestehenden Schwerbehinderung fragen?[/h]
Bislang hat die Rechtsprechung die Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft für uneingeschränkt zulässig erachtet, auch wenn die Behinderung keinen Einfluss auf die Erbringung der Arbeitsleistung hat (BAG v. 3.12.1998 – 2 AZR 754/97 –, EzA § 123 BGB Nr. 51).
Diese Rechtsprechung dürfte mit der Einführung des § 81 Abs. 2 SGB IX so nicht mehr fortgeführt werden. Die Vorschrift verbietet die Benachteiligung schwerbehinderter Beschäftigter eben wegen ihrer Behinderung. Im Einzelnen gelten die Vorschriften des AGG. Hiernach liegt eine unzulässige Benachteiligung jedoch dann nicht vor, wenn der/die Bewerber/-in aufgrund seiner/ihrer Behinderung nicht geeignet ist, die Tätigkeit auszuführen (Brors in Däubler/Bertzbach, AGG, § 61 Rn. 61). Die Frage nach der Schwerbehinderung wird somit nur noch dann zulässig sein, wenn bestimmte körperliche oder geistige Fähigkeiten zwingende Voraussetzung für die berufliche Tätigkeit sind.
Ebenso wird die Frage nach der Schwerbehinderung vermutlich zulässig sein, wenn der Arbeitgeber mit der Einstellung gleichzeitig seiner Pflicht zur Beschäftigung behinderter Menschen aus § 71 SGB IX nachkommen möchte. Er wird hier jedoch sowohl auf den Zweck seiner Frage als auch auf das Recht zur unrichtigen Beantwortung hinweisen müssen (so auch Fitting, BetrVG, 24. Aufl., § 94 Rn. 24).

https://www.verdi-bub.de/service/pr...ech_wonach_darf_der_arbeitgeber_fragen/#c4260

Und im übrigen @TE, die Abgabe des Ausweises hebt nicht den Bescheid des Versorgungsamtes auf, was bedeutet, auch wenn du diesen Ausweis nicht mehr hast, bleibt dieser Bescheid weiterhin bestehen bis zur nächsten Überprüfung und erst wenn das Versorgungsamt dir Bescheinigt, dass du weniger als 50% als GdB hast, kannst du das komplett verschweigen!
 
Also soll ich aus meiner Bewerbung die Info einer vorliegenden Schwerbehinderung heraus nehmen und dies erst erwähnen, wenn ich danach gefragt werder oder wie?
 
Hallo,

du bist nicht verpflichtet, in deinen Bewerbungen den Schwerbehindertenausweis zu erwähnen. Grundsätzlich musst du eine 'Behinderung' nur dann benennen, wenn diese dich am Arbeitsplatz einschränkt bzw. behindert.

Das ist korrekt, egal was hier an anderer Stelle behauptet wird.
Ich habe vor einigen Jahren selber 50% bekommen (erst befristet, dann unbefristet) und wurde während meiner Umschulung diesbezüglich sehr ausführlich informiert.

Wenn man bei einem Vorstellungsgespräch direkt danach gefragt wird, ob man einen Schwerbehindertenausweis hat, dieses verneint und der Arbeitgeber das herausbekommt, warum auch immer, dann ist das ein Grund zur Kündigung wegen Arglistiger Täuschung.

Das stimmt so nicht.
1. Wenn der Arbeitgeber erfährt, daß jemand einen Schwerbehindertenausweis hat, dann nur von dem betroffenen Arbeitnehmer selbst oder von jemanden in dessen Bekanntenkreis, aber jedenfalls nicht vom Versorgungsamt!
2. Man darf jederzeit verschweigen, daß man einen Schwerbehindertenausweis hat. Wenn man dann allerdings nach erfolgter Einstellung seine Sonderrechte als Schwerbehinderter (mehr Urlaub etc.) einfordern möchte, hat man Pech.
3. Der Grad der Schwerbehinderung muß nicht einmal dann angegeben werden, wenn er einem wegen einer Erkrankung zuerkannt wurde, die die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt. In diesem Fall muß nur die Erkrankung samt der Einschränkungen angegeben werden, die sie mit sich bringt. Wer allerdings ohnehin eine derartige Beeinträchtigung hat, die er somit nicht vor dem Arbeitgeber verstecken kann, dem schadet i.d.R. die Angabe eines GdB nicht.

Allgemein sollte man sich nicht auf seinem GdB ausruhen und davon ausgehen, daß man automatisch bevorzugt eingestellt wird. Vor allem viele kleinere Unternehmen zahlen lieber die Abgabe als die Quote zu erfüllen. Bei sehr großen Unternehmen sowie Unternehmen in Staatsbesitz (z.B. DB) und öffentlichen Einrichtungen (v.a. Behörden) hat man meist deutlich bessere Karten. In diesen Fällen empfiehlt es sich, den GdB im Lebenslauf anzugeben und nach erfolgter Einladung zum Vorstellungsgespräch schnell in Kontakt mit dem zuständigen Schwerbehindertenvertreter aufzunehmen, damit er daran teilnehmen und so nach Möglichkeit verhindern kann, daß man doch noch wegen seiner Schwerbehinderung aussortiert wird (wobei die offizielle Begründung dann natürlich eine andere wäre, z.B. mangelnde Qualifikation).

Viele Grüße,
Freigeist
 
@Freigeist

Wo bitte habe ich geschrieben, dass der Arbeitgeber das durch das Versorgungsamt mitgeteilt bekommt?
 
Hallo Tobi, vielen Dank für deinen Beitrag.
Inhaltlich war ich vor allem von deiner Art zu formulieren, begeistert.

Zum eigentlichen Thema ist von meiner Seite aus zu sagen, dass man mir oft sagt, dass man es mir nicht anmerkt, dass ich psychische Probleme habe. Liegt unter anderem daran, dass ich erstens langjährige Therapien hinter mir habe und zweitens mit allem umzugehen weiß.

Ich hatte mich unter anderem bei der Stadt beworben und da ich bereits in meiner Bewerbung erwähnt hatte, dass ich zu 50% schwerbehindert bin und aus der Bewerbung auch die Gründe meiner Schwerbehinderung hervor gingen, wussten die Verantwortlichen Bescheid.

Ich wurde dennoch zu einem VG eingeladen, empfand mich in dem Gespräch wie gewohnt sicher und souverän, doch leider erteilte man mir eine Absage mit folgendem Inhalt:

"...wir sehen uns in unserem guten Eindruck, den wir aus Ihren Bewerbungsunterlagen von Ihnen gewonnen haben, bestätigt. Wenn wir uns dennoch nicht für Sie entschieden haben, dann aus dem Grund, dass wir glaube, dass ein anderer Bewerber die besonderen Vorraussetzungen für die Besetzung der Stelle in noch ausgeprägter Weise zu erfüllen scheint als Sie..."

Keine Ahnung, wie man darüber denken soll. Jedenfalls wurde mir im Schreiben noch mitgeteilt, dass es wohl nur Kleinigkeiten sind, die gegen mich sprachen und es möglicherweise noch Veränderungen geben kann und die Stadt in diesem Fall auf meine Bewerbung zurückgreift.
Jedoch mag ich daran nicht glauben... 🙁
 
Also diese Absagen sind eh nur Floskeln, die könnte jeder bekommen. Vielleicht hast du auf dem aktuell schwierigem Arbeitsmarkt einfach nur Pech gehabt. Deine Qualifikationen scheinen ja gut zu sein, gib nicht auf und häng dich weiter rein, ich bin mir sicher, dass du alsbald eine vernünftige Stelle findest.
 
Also diese Absagen sind eh nur Floskeln, die könnte jeder bekommen. Vielleicht hast du auf dem aktuell schwierigem Arbeitsmarkt einfach nur Pech gehabt. Deine Qualifikationen scheinen ja gut zu sein, gib nicht auf und häng dich weiter rein, ich bin mir sicher, dass du alsbald eine vernünftige Stelle findest.

Guten Abend,

nein, ich werde nicht aufgeben. Ich werde jedoch meinen Besitz des Schwerbehindertenausweises nicht im Voraus erwähnen, sondern nur diesen bekannt gebe, wenn ich gefragt werde. Sollte es mit einer Ausbildung nicht klappen, dann möchte ich gerne eine Umschulung machen. Das wäre für mich eine weitere Alternative.
 

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