Hallo,
du bist nicht verpflichtet, in deinen Bewerbungen den Schwerbehindertenausweis zu erwähnen. Grundsätzlich musst du eine 'Behinderung' nur dann benennen, wenn diese dich am Arbeitsplatz einschränkt bzw. behindert.
Das ist korrekt, egal was hier an anderer Stelle behauptet wird.
Ich habe vor einigen Jahren selber 50% bekommen (erst befristet, dann unbefristet) und wurde während meiner Umschulung diesbezüglich sehr ausführlich informiert.
Wenn man bei einem Vorstellungsgespräch direkt danach gefragt wird, ob man einen Schwerbehindertenausweis hat, dieses verneint und der Arbeitgeber das herausbekommt, warum auch immer, dann ist das ein Grund zur Kündigung wegen Arglistiger Täuschung.
Das stimmt so nicht.
1. Wenn der Arbeitgeber erfährt, daß jemand einen Schwerbehindertenausweis hat, dann nur von dem betroffenen Arbeitnehmer selbst oder von jemanden in dessen Bekanntenkreis, aber jedenfalls nicht vom Versorgungsamt!
2. Man darf jederzeit verschweigen, daß man einen Schwerbehindertenausweis hat. Wenn man dann allerdings nach erfolgter Einstellung seine Sonderrechte als Schwerbehinderter (mehr Urlaub etc.) einfordern möchte, hat man Pech.
3. Der Grad der Schwerbehinderung muß nicht einmal dann angegeben werden, wenn er einem wegen einer Erkrankung zuerkannt wurde, die die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt. In diesem Fall muß nur die Erkrankung samt der Einschränkungen angegeben werden, die sie mit sich bringt. Wer allerdings ohnehin eine derartige Beeinträchtigung hat, die er somit nicht vor dem Arbeitgeber verstecken kann, dem schadet i.d.R. die Angabe eines GdB nicht.
Allgemein sollte man sich nicht auf seinem GdB ausruhen und davon ausgehen, daß man automatisch bevorzugt eingestellt wird. Vor allem viele
kleinere Unternehmen zahlen lieber die Abgabe als die Quote zu erfüllen. Bei sehr großen Unternehmen sowie Unternehmen in Staatsbesitz (z.B. DB) und öffentlichen Einrichtungen (v.a. Behörden) hat man meist deutlich bessere Karten. In diesen Fällen empfiehlt es sich, den GdB im Lebenslauf anzugeben und nach erfolgter Einladung zum Vorstellungsgespräch schnell in Kontakt mit dem zuständigen Schwerbehindertenvertreter aufzunehmen, damit er daran teilnehmen und so nach Möglichkeit verhindern kann, daß man doch noch wegen seiner Schwerbehinderung aussortiert wird (wobei die offizielle Begründung dann natürlich eine andere wäre, z.B. mangelnde Qualifikation).
Viele Grüße,
Freigeist