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Schwerbehindertenausweis! Nie wieder!!!

Schlümpfchen

Aktives Mitglied
Ich bin sauer auf mich selber.
Ich habe aufgrund meiner Lebensgeschichte einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis gestellt.
Diesen (50% und beschränkt bis zum Jahr 2015) habe ich auch bekommen, jedoch hat mir dieser Ausweis bisher keinen Vorteil erbracht.

Ich habe bisher ca. 50 Bewerbungen geschrieben, hatte auch einige VG, aber ich habe immer noch keine Ausbildung. Selbst bei Ausbildungen im Verwaltungsbereich wurde ich nicht genommen, wobei gerade Öffentliche Einrichtungen wie Arbeitsagenturen, Kreis- und Stadtverwaltungen Schwerbehinderte einstellen.

Mittlerweile ärgere ich mich darüber, dass ich einen Antrag gestellt habe, weil ich das Gefühl habe, dass meine Schwerbehinderung der Grund für viele Absagen ist, wobei ich die Fachhochschulreife und laut Gutachten einen IQ von 119 haben soll. Ich habe ein gutes Allgemeinwissen und die Deutsche Rechtschreibung & Grammatik beherrsche ich! Ich kann mich schriftlich sowie mündlich gut ausdrücken und habe einen enormen Arbeitswillen. Mir wird Ehrgeiz und Fleiß nachgesagt und ich besitze ein hohes Maß an Anstand und Souveränität.

Wie kann das sein, dass ich mit meinen Qualifikationen keine Ausbildung bekomme und andere, die unter anderem als Problemfall gelten, eine Ausbildung nach der anderen bekommen?

Was mache ich falsch?
 
Ich erwähne auf der sogenannten "3. Seite" kurz, dass ich schwerbehindert bin.
Mir wurde geraten, dies so zu machen, da spätestens in einem VG diese Thematik zur Sprache kommt, zu mal ich gelesen habe, dass ich dies einem möglichen AG nicht vorenthalten darf.
 
Genau das habe ich am Anfang auch erwähnt. Aber dann ließ ich es und es kamen Einladungen zu Bewerbungsgesprächen. Wenn du ein Gespräch hast , kannst du es immer noch erwähnen. In welcher Richtung bist du denn schwerbehindert ?
 
Weißt Du, dass Du Deinen Schwerbehindertenausweis jederzeit zurückgeben kannst? Damit würde Dein Status aufgehoben und wenn Du keine Vorteile siehst, wäre das vielleicht besser.
 
also ich hatte auch schon einige vg, wurde aber bisher nicht genommen.
meine schwerbehinderung beschränkt sich auf psychische schäden und einem hautleiden.
 
@momo

Das ist so nicht korrekt!

Die Erwähnung einer Behinderung, gleich welcher Art, ist nur verpflichtend, wenn eine Erkrankung hat, welche Selbst- und/oder Fremdgefährdend ist (hat was mit der Einstufung bei der Unfallsversicherung zu tun).

Bei Erkrankungen, welche das nicht sind, muss dieses nicht erwähnt werden, aber

Wenn man bei einem Vorstellungsgespräch direkt danach gefragt wird, ob man einen Schwerbehindertenausweis hat, dieses verneint und der Arbeitgeber das herausbekommt, warum auch immer, dann ist das ein Grund zur Kündigung wegen Arglistiger Täuschung.
 
hallo, vielen dank für eure antworten. nein, ich wusste nicht, dass ich den ausweis zurückgeben kann.
ich habe durch diese ausweis wirklich keine vorteile. ich kann nicht umsonst öffentliche verkehrsmittel benutzen, beim wohngeld bringt dieser mir keine vorteile und dass ich bei der ausbildungssuche bei gleicher eignung anderen bewerbern vorgezogen werde, kann ich auch nicht bestätigen.

ich habe nur angst, dass wenn ich es nicht erwähne und mal etwas ist, ich ärger bekomme, dass ich nicht erwähnt habe, dass ich schwerbehindert bin.

ich habe zwar noch psychische probleme, aber dennoch fühle ich mich in der lage, arbeiten zu gehen und ich bin auch total wild danach arbeiten zu gehen.
 
Wenn man bei einem Vorstellungsgespräch direkt danach gefragt wird, ob man einen Schwerbehindertenausweis hat, dieses verneint und der Arbeitgeber das herausbekommt, warum auch immer, dann ist das ein Grund zur Kündigung wegen Arglistiger Täuschung.

also ich hatte mal die Info, dass so etwas ebenso wenig gefragt werden darf wie *sind sie schwanger* man sich aber dann später nicht auf die Vorteile (wie zb. mehr Urlaub, verbesserten Kündigungsschutz) berufen kann, wenn die Schwerbehinderung vor der Vertragsunterzeichnung eingetreten und unbenannt blieb.
 
also es derf nach krankheiten gefragt werden wo verhindern damit du deine Arbeit ausführen kannst.
Wenn ein Handwerker sich bewirbt aber seine rechte hand nicht bewegen kann ist sowas Arglistige Täuschung.
Kommt halt auf den Beruf drauf an und auf seine Behinderung.

Wobei ich eh mit den augen rollen muss du hast dir offenbar den Schwerbehindertenausweis gehollt um nur vorteiler zu haben oder hast gehofft:
-umsonst öffentliche verkehrsmittel zu benutzen
-Vorteile beim wohngeld zu bekommen
-Und vorteile bei der Arbeitssuche.

Wenn ich eine Bewerbung bekommen wo drin steht der Bewerber ist schwerbehindert, weiss net also das klingt doch net gut oder sondern eh nach oft Krank und nicht belastbar oder?
 

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