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Schweigepflicht, wann gibt es Ausnahmen?

Highwayunicorn

Mitglied
Unter welchen Umständen dürfen Therapeuten ihre Schweigepflicht brechen?
Wenn z.B. ein minderjähriger Jugendlicher von häufigerem Missbrauch in der eigenen Familie berichtet, muss der Therapeut dann etwas dagegen unternehmen?
Wie sieht es bei Ärzten aus? Gibt es da unterschiede?
 
E

Edy

Gast
Anspruch und Wirklichkeit: so was gibt es als Mythos, aber die Ärzte und Therapeuten scheren sich generell einen Dreck um die Schweigepflicht, so lange die für ihre Partner gebrochen wird, gerade bei unmündigen Kindern und Jugendlichen.

Bei Gewalt- und Missbrauchsgeschichten natürlich nicht ganz fehl am Platz, aber ansonsten mehr als fragwürdig...
 

Lebensflug

Mitglied
Ein bericht von einem Jugendlichen von missbrauch bedeutet nicht das es auch ein missbrauch ist. Es ist jediglich eine schilderung der Person. Sollte dies der tatsache entsprechen halte ich an der schweigepflicht fest. Das kind oder Jungendliche sollte selber drauf kommen das es eine Anzeige machen soll. Ich kann jediglich darauf hinweisen.
Ansonsten ich schlicht und ergreifend die zulassung verliere
 

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