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Schwanger! Wie beichte ich es meinem Chef?

Rita1981

Neues Mitglied
Hallo, ihr Lieben! Bin erst heute dazugestoßen, ich brauche dringend Rat! Ich bin seit drei Monaten als Asistentin des Geschäftsführers in einem Betrieb angstellt. Der Chef mag mich nicht besonders, ich merke, dass er kein Vertrauen zu mir hat. Meine Arbeit mache ich stets gut, das sagt er mir auch, aber von der menschlichen Seite sind wir einfach nicht auf dem gleichen Zweig. Er ist ein knallharter Businessman und sehr kalt.
Und nun bin ich auch noch schwanger....
Ich habe mit Händen und Füßen für einen unbefristeten Vertrag gekämpft (und einen bekommen) und jetzt sieht es so aus, als hätte ich ihn zum Narren gehalten.
Das Kind ist nicht ganz ungeplant, nur unerwartet. Ich dachte nie im Leben, dass es so schnell klappt. Mit meinem ersten Kind hat es drei Monate gedauert.
Wie und vor allem wann soll ich es ihm sagen? Vor lauter Angst kann ich mich gar nicht auf das Baby freuen. Ich weiss gerade gar nicht, wie mir geschieht...
 
... erstmal herzlichen Glückwunsch!

Dass eine junge Frau Kinder bekommt, dürfte auch Deinem Chef bekannt sein ... okay, ich kann Dich und Deine Bedenken ihm gegenüber schon verstehen, Du bist noch nicht lange dort.

In welchem Monat bist Du denn schwanger?

Lg Eisherz
 
Hallo Rita,

auch erst mal von mir Herzlichen Glückwunsch 🙂

Du bist noch nicht lange im Betrieb. Okay, das stimmt. Das ist an sich noch keine Schande 😉

Und ein Kind zu bekommen, muss man nicht 'beichten' 🙂

'Beichten' muss man, wenn man etwas Schlimmes gemacht hat.

Auch dein Chef ist nur auf der Welt, weil seine Mutter ihn bekommen hat 😉

Meine Idee wäre, dass du dir - bevor du was sagst - klar machst, dass du überhaupt nichts 'Verwerfliches' getan hast 🙂

Auch als Mutter darf man einen festen Job haben wollen. Klar.

Übrigens, all seine Kunden/Kundinnen/GeschäftspartnerInnen sind auch so auf die Welt gekommen 🙂 Ohne diese vielen Mütter wäre dein Chef sehr alleine auf der Welt 😉

Ob er dann überhaupt Chef wäre? Von was denn?

Lieben Gruß
Fragende
 
Hallo,



Ich kann deine ''Angst'' über den Chef schon wenig verstehen wenn du noch nicht lange im Betrieb bist und wenn du nicht so gut mit ihm auskommst. Aber hey es gibt doch viel wichtigeres, du bekommst ein Kind, lass dich nicht verrückt machen, wenn der Chef Blöd tut, dann such dich eine andere Stelle (es wäre denke ich sowieso nicht lange gut geworden, wenn der Chef einen nicht mag)


Denke einfach dass es die Sorgen absolut nicht Wert sind die du dir gerade machst.


Liebe Grüsse
 
Wie soll das denn gehen?

Sie kann rein arbeitsrechtlich bei einem unbefriststen Vertrag nicht wegen Schwangerschaft gefeuert werden!
 
Rita1981;2362769..... Er ist ein knallharter Businessman und sehr kalt. Und nun bin ich auch noch schwanger.... Ich habe mit Händen und Füßen für einen unbefristeten Vertrag gekämpft (und einen bekommen) und jetzt sieht es so aus meinte:
Hallo Rita,

auch von mir einen herzlichen Glückwunsch.

Auch ein "knallharter Businessman" weiß, dass junge Damen gelegendlich schwanger werden.
Von daher ein Grund zur Sorge. Zum Narren gehalten hast Du ihn auch nicht. Denn als Du den
Vertrag unterschrieben hast, warst Du doch noch nicht schwanger?

Was soll's. Er wird damit korrekt umgehen und sich alsbald jemand suchen, der inzwischen die
Arbeit macht. Von daher wäre es fair, ihn umgehend zu informieren.

LG

Jan
 
In der Firma meiner Freundin gab es auch so einen Fall. Als die Frau nach der Mutterzeit zurück wollte gab ihr der Chef so beschissene Arbeitszeiten, dad es ihr nicht mehr möglich war dort zu arbeiten.
 
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle (werdenden) Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, das heißt auch für Heimarbeiterinnen, Hausangestellte, geringfügig Beschäftige und weibliche Auszubildende. Weitere Regelungen zum gesundheitlichen Schutz werdender Mütter vor Gefahren, Überforderung und der Einwirkung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz finden sich unter anderem in der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV).

Damit der Arbeitgeber die Mutterschutzbestimmungen einhalten kann, sollen Frauen dem Unternehmen ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen diese Tatsachen bekannt sind.


Der Arbeitgeber muss eine werdende oder stillende Mutter während der Schwangerschaft und nach der Entbindung so beschäftigen und ihren Arbeitsplatz einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte so einrichten, dass sie vor Gefahren für Leben und Gesundheit ausreichend geschützt ist.

Die Aufsichtsbehörde klärt im Zweifelsfall, ob der konkrete Arbeitsplatz und die konkreten Arbeitsbedingungen zu einer Gefährdung der werdenden und stillenden Mutter führen können. Frauen und Arbeitgeber können sich bei Unklarheiten und Fragen an die Aufsichtsbehörde wenden.


Werdende Mütter dürfen in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung und bis zum Ablauf von 8 Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von 12 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Bei medizinischen Frühgeburten und bei sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten.

Außerhalb der allgemeinen Schutzfristen sieht das Mutterschutzgesetz zum Schutz der werdenden Mutter und ihres Kindes generelle Beschäftigungsverbote (zum Beispiel. Akkord- Fließband,- Mehr, Sonntags- oder Nachtarbeit) und individuelle Beschäftigungsverbote aufgrund eines ärztlichen Attestes vor.

Um die Frau in dieser Zeit vor finanziellen Nachteilen zu schützen regelt das Mutterschutzgesetz verschiedene Mutterschaftsleistungen:
Das Mutterschaftsgeld
Den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfristen
Das Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten außerhalb der Mutterschutzfristen (so genannter Mutterschutzlohn)


Vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch das Unternehmen bis auf wenige Ausnahmen unzulässig.



Kurz du mußt es deinem Chef bei nächst bester gelegenheit sagen und er darf dir nicht zuviel Arbeit aufhalsen und dich bis vier Monate nach der Entbindung NICHT kündigen.

AUch die Arbeit nach der Entbindung muß in einer ordentlichen Norm sein.
Im Übrigen würde ich mich dennoch mit dem Gedanken anfreunden danach eventuell einen neuen Platz zu suchen schon allein wenn du dich nicht mit ihm verstehst, kann das schwierig werden auch ohne Kind.

Und es gibt durchaus Chefs die menschlich mit einem umgehen auch wenn sie sicherlich auch schauen müßen das die Arbeit erledigt wird wie sie erledigt werden muß.

Außerdem gibts auch noch Azubis, die kosten den Chef nichts und können durchaus etwas entlasstend sein.
 

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