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Schwanger trotz Pille geht nicht, oder?

G

Grauton

Gast
Natürlich darf man in Deutschland innerhalb der ersten drei Monate abtreiben. Für diese ganzen Falschaussagen sollte man Germ irgendwann mal verwarnen, grade in solchen Momenten wo sie Panik verursachen.
 

Germ

Aktives Mitglied
Schreib keinen Schwachsinn.
Erst informieren, dann diskutieren.

Es gibt in aller Regel keinen Grund bei einer 19jährigen eine
Abtreibung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.

Ich hab hier mal einen Auszug einer Oberstufenarbeit (?) hineinkopiert,
weil ich denke, dass das Thema vernünftig und verständlich abgehandelt
wurde und empfehle diesen in der unten angegebenen Quelle
weiterzulesen:

Zitat Anfang:

Die Fristenlösung ist meiner Meinung nach unter Berücksichtigung beider Kriterien, der biblisch-ethischen und der anthropologisch-ethischen eine kaum zu duldende gesetzliche Anwendung. Bei ihr wird keinerlei medizinische oder psychologische Differenzierung getroffen. Es wird lediglich eine willkürlich ausgewählte Zeitspanne gesetzt, in der abgetrieben werden kann. Sie verstößt extrem gegen alle genannten Kriterien und das Grundgesetz, die Einmaligkeit und vieles andere mehr wird auf einen Schlag ausgelöscht, und dies auch noch vom Staat geduldet.
Die Indikationenlösung ist da meiner Meinung nach schon etwas differenzierter. Als erstes möchte ich nun alle 4 Indikationen beschreiben, und später einzeln bewerten. Im einzelnen sind es:

1. die medizinische Indikation, die die Abtreibung unter der Voraussetzung erlaubt, dass für die Schwangere schwerwiegende Folgen, oder sogar der Tod zu erwarten sind.

2. die eugenische (kindliche) Indikation, die darin besteht, dass die Schwangerschaft abgebrochen werden kann, wenn das Kind voraussichtlich, infolge einer Erbanlage mit nicht behebbaren Schäden, tot, oder mit einer schwerwiegenden Behinderung geboren würde.

3. die kriminologische oder ethische beziehungsweise Vergewaltigungsindikation lässt der Schwangeren das Recht bis 12 Wochen nach einer Vergewaltigung mit anschließender Schwangerschaft abzutreiben.

4. die Notlagenindikation, die bis zu 12 Wochen nach Schwangerschaftsbeginn eine Abtreibung erlaubt, wenn dadurch eine soziale Notlage der Schwangeren abgewendet werden kann.
Die medizinische Indikation ist sicherlich die am leichtesten nachvollziehbare. Ich denke in diesem Falle ist es akzeptabel, das Leben im Frühstadium zu opfern, um das der Mutter zu retten, auch wird so dem Kind die missliche Lage erspart, ohne Mutter aufzuwachsen. Bei der eugenischen Indikation wird es da schon etwas komplizierter.

Zitat Ende

Quelle

http://www.referate10.com/referate/Philosophie/1/Abtreibung-reon.php

Mit jeder Abtreibung wird Leben getötet.

Wer Geschlechtsverkehr ausübt, muss auch die Folgen dafür
tragen wollen und das bedeutet außerhalb der o.a. Notlagen
immer das Kind austragen zu müssen.

Basta la vista, Baby !

Herzlichst

Germ
 
G

Giesy

Gast
Schreib keinen Schwachsinn.
Erst informieren, dann diskutieren.

Es gibt in aller Regel keinen Grund bei einer 19jährigen eine
Abtreibung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.

Ich hab hier mal einen Auszug einer Oberstufenarbeit (?) hineinkopiert,
weil ich denke, dass das Thema vernünftig und verständlich abgehandelt
wurde und empfehle diesen in der unten angegebenen Quelle
weiterzulesen:

Zitat Anfang:

Die Fristenlösung ist meiner Meinung nach unter Berücksichtigung beider Kriterien, der biblisch-ethischen und der anthropologisch-ethischen eine kaum zu duldende gesetzliche Anwendung. Bei ihr wird keinerlei medizinische oder psychologische Differenzierung getroffen. Es wird lediglich eine willkürlich ausgewählte Zeitspanne gesetzt, in der abgetrieben werden kann. Sie verstößt extrem gegen alle genannten Kriterien und das Grundgesetz, die Einmaligkeit und vieles andere mehr wird auf einen Schlag ausgelöscht, und dies auch noch vom Staat geduldet.
Die Indikationenlösung ist da meiner Meinung nach schon etwas differenzierter. Als erstes möchte ich nun alle 4 Indikationen beschreiben, und später einzeln bewerten. Im einzelnen sind es:

1. die medizinische Indikation, die die Abtreibung unter der Voraussetzung erlaubt, dass für die Schwangere schwerwiegende Folgen, oder sogar der Tod zu erwarten sind.

2. die eugenische (kindliche) Indikation, die darin besteht, dass die Schwangerschaft abgebrochen werden kann, wenn das Kind voraussichtlich, infolge einer Erbanlage mit nicht behebbaren Schäden, tot, oder mit einer schwerwiegenden Behinderung geboren würde.

3. die kriminologische oder ethische beziehungsweise Vergewaltigungsindikation lässt der Schwangeren das Recht bis 12 Wochen nach einer Vergewaltigung mit anschließender Schwangerschaft abzutreiben.

4. die Notlagenindikation, die bis zu 12 Wochen nach Schwangerschaftsbeginn eine Abtreibung erlaubt, wenn dadurch eine soziale Notlage der Schwangeren abgewendet werden kann.
Die medizinische Indikation ist sicherlich die am leichtesten nachvollziehbare. Ich denke in diesem Falle ist es akzeptabel, das Leben im Frühstadium zu opfern, um das der Mutter zu retten, auch wird so dem Kind die missliche Lage erspart, ohne Mutter aufzuwachsen. Bei der eugenischen Indikation wird es da schon etwas komplizierter.

Zitat Ende

Quelle

http://www.referate10.com/referate/Philosophie/1/Abtreibung-reon.php

Mit jeder Abtreibung wird Leben getötet.

Wer Geschlechtsverkehr ausübt, muss auch die Folgen dafür
tragen wollen und das bedeutet außerhalb der o.a. Notlagen
immer das Kind austragen zu müssen.

Basta la vista, Baby !

Herzlichst

Germ
Hier schreibt außer Dir niemand Schwachsinn. Ich bin nicht für Abtreibung. Aber das muß man jedem selbst überlassen.

Jede Frau kann über ihren Körper frei entscheiden. Das ist nun mal so.Und das ist gut so.
 
G

Grauton

Gast
Auja, suchen wir uns jetzt alle Vorträge über irgendwelche Themen mit der eigenen Sichtweise raus und proklamieren diese als gesetzgebend, klasse. ^^
 
S

soulfire

Gast
Schwangrschaftsabbrüche sind in Deutschland rechtswidrig, (wenn die Schwangerschaft nicht aufgrund einer Vergewaltigung besteht) aber straffrei, in der Praxis heißt das aber, dass man nach einer Beratung abtreiben kann.

Wenn du früh genüg dran bist, kannst du mit einer Tablette die Schwangerschaft abbrechen.

ABER: erstmal warte ab, mach dich nicht irre.

@Germ: der moralische Zeigefinger hat noch selten irgendwem geholfen.
Man kann ihn in theoretischen Diskussionen mal erheben, aber wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, sollte man dem anderen mit respekt udn Hilfsbereitschaft begegnen. Oder gar nicht.
 

Germ

Aktives Mitglied
Soulfire postete:

@Germ: der moralische Zeigefinger hat noch selten irgendwem geholfen.
Falsch.

Hat geholfen ! : Mitunter dem ungeborenen Kind. Das ist jetzt primär
wichtig, dann erst kommt die Mutter.

Alles schön in der richtigen Reihenfolge.

Herzlichen Gruß

Germ

_______________
Mit jeder Abtreibung wird Leben getötet.

Wer Geschlechtsverkehr ausübt, muss auch die Folgen dafür
tragen wollen und das bedeutet außerhalb der von mir
angegebenen Notlagen immer das Kind austragen zu müssen.
Die Zeiten mit den Sprüchen wie z.B. : "Mein Bauch gehört mir",
gehören der Vergangenheit an. Bei einer Schwangerschaft gehört
der Bauch auch dem ungeborenen Leben.
 
Zuletzt bearbeitet:
M

Mollimaus

Gast
So supersicher ist die Pille nicht, wie immer behauptet wird. Vor allem die sg. niedrigdosierten Präparate. Insbesondere bei Übergewicht oder wer mehr als 90 kg wiegt, sollte erst mal genaustens den Beipackzettel studieren, ehe er (oder besser sie ;))sich auf die Pille verlässt. Meine Ärztin hätte ich sonst auf Alimente verklagt, wenn ich das Zeugs genommen hätte was sie mir verschrieben hat (ab 90 kg wurde keine 100 prozentige Wirksamkeit mehr garantiert seitens des Herstellers lt Beipackzettel). Also Reklamation und Arztwechsel.
 

Beate

Sehr aktives Mitglied
Germ wir leben im Jahr 2007 - es hat sich einiges in diesem Land verändert. Moral ist gut und schön, aber was nützt es einem Kind wenn sich Mutter/Vater nicht darum kümmern können/wollen?

Vor 50 Jahren sah vieles anders aus, da gingen Frauen zu "Engelmacherinnen", viele der Frauen haben das nicht überlebt.

Warum bist Du so "schulmeisterhaft" und haust mit Worten um Dich ohne Sensibilität? .....Du studierst doch Humanmedizin, da wird Dir der Sinn des Wortes human doch sicherlich etwas sagen?
 
S

soulfire

Gast
@Threaderstellerin.

Du kannst die tatsächliche rechtliche Lage hier nachlesen:
http://www.schwanger-in-bayern.de/s...atung/schwangerschaftsabbruch-abtreibung.html

Falls du schwanger bist, wende dich an ProFamilia, dort erhältst du alle nötigen Informationen. Das heißt: du bekommst eine Beratung, die sicherstellt, dass du weißt, welche Möglichkeiten du hast, welche Hilfestellungen du erwarten kannst, wenn du das Kind bekommst, wie eine Adoption von Statten ginge, welche Möglichkeiten des schwangerschaftsabbruches du hast.

(frühzeitig ist der Abbruch per Tabletten möglich, später dannn operativ).

Lass uns doch erstmal abwarten, was der Test ergibt, dann sehen und reden wir weiter.
Fühl dich erstmal umarmt, sind nicht die leichtesten Stunden für dich.




@Germ: Die richtige Reihgenfolge, genau .

Erst feststellen, ob eine Schwangerschaft besteht, dann weiter überlegen. Und zwar mit Herz, Verständnis und Verstand udnd nicht mit Borniertheit. Interessant, dass du der Frau das Recht zugestehst, über einen Mann zu entscheiden, nicht aber über ihren Körper, aber die Diskussion gehört wohl wo anders hin.

Im Übrigen: es ist überaus anstrengend, dass du für dich regelmäßig beanspruchst, zu wissen, was richtig und was falsch ist. Dir müsste klar sein, dass das meist im Auge des betrachters liegt, zumal wenn es um moralische Aspekte geht. Da du so großen Wert auf die korrekte Wortwahl legst, könntest du bei dir selbst beginnen und anders formulieren. Vorschläge: "ich finde," , "ich denke," "meines Erachtens".
Oberstufenarbeiten als Quelle heranzuziehen, ist lächerlich.
 
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