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Schule und Sorgerechtsfrage

lcuky

Mitglied
Hallo,

ich weiss nicht so recht wo es rein passt! Ich poste erst mal hier!

Ich muss etwas weiter ausholen! Seit nun leider 2 Jahren leben meine beiden Kinder bei meinen Schwiegereltern (andere Geschichte), ich habe bis heute das SOrgerecht mit meinem geschiedenen Mann zusammen.
Ich weiss das man zu Schulanmeldung die Unterschrift oder das Einverständnis von den Sorgeberechtigten benötigt! Meine Grosse wurde nun letztets Jahr angemeldet OHNE mein einverständnis. Ich möchte nicht das sie schon eingeschult wird, sie ist einfach noch nicht so weit! Ist auch von dem Schularzt belegt worden! Sie hat derzeit einen I-Status! Nun durfte ich heute erfahren das Ihre Rückstellungsunterlagen "abhanden" gekommen sind! Erst mal das finde ich schon eine riesen Schweinerei und eben auch das was damit kommt! Mein Kind soll wegen diesen Verschwinden nun doch eingeschult werden. Fals es nun wirklich da zu Problemen kommen sollte kann ich nicht auch "Einspruch" einlegen weil ich nicht danach gefragt wurde, alles über mein Kopf hin weg entscheiden wurde?

Etwas wirr, aber ich habe grade so viel im Kopf...sorry
 
Ist sie ein "Kann-Kind"?
Ich würde mich an den damaligen Schularzt wenden und erfragen, ob es Kopien der Unterlagen gibt.Von wem hast du deine bisherigen Informationen erhalten?
Überzeuge dich direkt bei der zuständigen Stelle. Frage auch beim Schulamt nach und verlange nach einer Erklärung.
Wenn sie schulpflichtig ist, muss sie eigentlich auch als I-Kind nach dem normalen Kalender eingeschult werden, nur eben mit Integrationsvoraussetzungen. Als "Kann-Kind" kann sie natürlich noch ein Jahr "verschont" werden.
 
Wenn ich recht in einem anderen Trhead von Dir gelesen haben, dann haben die Schwiegereltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ich nehme mal laienhaft an, die Kinder zur Schule zu schicken müsste recht gut in diese Richtung gehen.

Naja, der andere Punkt ist, in Doitschland ist Schulpflicht, da kommen die Kinder eh nicht aus.

Ich meine, ob jetzt mit sechs Jahren oder sieben Einschulung, das ist Einschätzungssache, da kann man dieser oder jener Meinung sein. Früher wurde auf sowas weniger geachtet.

Was anderes wäre die Unterschrift für eine weiterführende Schule, weil die kann gewält werden und manche solche Schulen bestehen akkurat auf diese Einwilligung der beiden Elternteile.
 
Die Grundschule kann auch in einem gewissen Rahmen gewählt werden.
Es geht um die grundsätzliche Frage, ob ein Kind gegen den Willen der Erziehungsberechtigten und den Rat des Schularztes eingeschult werden kann, bloß, weil die entsprechenden Unterlagen "verloren" wurden. Hier stimmt etwas nicht mit der Erklärung.
Daher wäre es sinnvoll, sich vor Ort zu informieren. Die Großeltern können ja alles mögliche erzählen.
 
Danke für die3 ANtworten!

Wo bekomme ich meine Informationen her... hm mit ach un Krach von den Schwiegereltern. Ich habe ja momentan gar keine Hand habe mehr!

Kann- Kind? Ich habe so gar keine AHnung was das alles angeht! Ich weiss nur grade das sie aufgrund Ihrer "Störung" ein Jahr zrückgestellt werden sollte! Das war schon mit der Kita und auch dem SPZ damals so abgesprochen (naja sie wollten sich halt für einsetzen) Meine grosse hat sehr Probleme mit der Sprache und der Konzentration! Und ich habe einfach ANgst das sie gleich in der ersten Klasse komplett untergeht!

Aufenthaltsbestimmungsrecht, jetzt sagt mir nur noch damit haben die mehr sagen als ich, dann bekomme ich das schreien! Da denkt man man tut etwas gutes für seine Kinder und wird über all überrumpelt!

Zur Wahl der Schule durfte ich ja auch nix sagen! Sie wird einfach dort und dorthin geschickt. Aber als ich angeregt habe mal nach zu fragen wegne einer "privaten-Schule" wo es einfach kleiner Klassen und so was gibt da wurde mir gleich mit Sorgerechtsentzug gedroht! Irgendwann bekomm ich hier wirklich noch das Komplette austicken😱😱
 
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht legt nur fest, wo das Kind lebt. Mit Entscheidungen in der Gesundheitsfürsorge oder sonstigen Dingen hat das nichts zu tun.

Die Unterlagen können doch nicht einfach verschwinden, es gibt z.B, das staatliche Schulamt, das diese noch haben muss, die dann an die betreffende Schule weitergeleitet werden. Für die Anmeldung bei einer Schule ist deine Unterschrift notwendig, verweigerst du sie, kommt Bewegung in diese Geschichte.
 
Überprüfe unbedingt die Angaben deiner Schwiegereltern!
Da stimmt etwas nicht.

Ruf beim Schulamt an.

Die Unterlagen sind nicht "verschwunden".
 
Super danke für die Antwort....

Werde mich gleich am Wochenende ran setzen und mir die ganzen Nummern und Adressen raus kramen😉
 
Du brauchst zunächst nur die Nummer des zuständigen Schulamtes.

Bleib ruhig und konzentriert.

Alles Gute!
 
Hallo, ich wollte etwas auf das Aufenthaltsbest. Recht eingehen:
Das ABR hat sehr wohl große Auswirkungen auf euer "gemeinsames" Leben!
Z.B. musst du immer wenn du die Kinder hast den Schwiegereltern Rede und Antwort stehen, was du mit ihnen tust sprich wo du hinfährst, wie lange du dort bist etc...
Auch können sie verhindern, dass du z.B. ins Ausland fährst.
Ich habe das alles durch...😉
Die Frage wäre noch, hast du das Umgangsrecht, sprich darfst du den Umgang regeln
oder machen das alles die Schwiegerelt.?
Du musst wissen es gibt versch. Bereiche des Sorgerechtes.
Fakt ist, wenn du die Kids von dort raus haben möchtest, musst du zum Gericht, denn wer das ABR hat bestimmt wo das Kind lebt und wie lange es sich woanders aufhalten darf etc...
Wie kam es eigentl. dazu, dass du das ABR nicht mehr hast?
Haben das wirklich deine Schwiegerelt. oder dein EX/Mann?
Das ABR umfasst tatsächl. alle tägl. Belange der Kinder, denn ansonsten müssten sie jedes Mal wenn sie zum Arzt wollen dich fragen.
Haben sie sonst noch Rechte wie Schulrecht oder Gesundheitsfürsorge?
 

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