lcuky
Mitglied
Hallo,
ich weiss nicht so recht wo es rein passt! Ich poste erst mal hier!
Ich muss etwas weiter ausholen! Seit nun leider 2 Jahren leben meine beiden Kinder bei meinen Schwiegereltern (andere Geschichte), ich habe bis heute das SOrgerecht mit meinem geschiedenen Mann zusammen.
Ich weiss das man zu Schulanmeldung die Unterschrift oder das Einverständnis von den Sorgeberechtigten benötigt! Meine Grosse wurde nun letztets Jahr angemeldet OHNE mein einverständnis. Ich möchte nicht das sie schon eingeschult wird, sie ist einfach noch nicht so weit! Ist auch von dem Schularzt belegt worden! Sie hat derzeit einen I-Status! Nun durfte ich heute erfahren das Ihre Rückstellungsunterlagen "abhanden" gekommen sind! Erst mal das finde ich schon eine riesen Schweinerei und eben auch das was damit kommt! Mein Kind soll wegen diesen Verschwinden nun doch eingeschult werden. Fals es nun wirklich da zu Problemen kommen sollte kann ich nicht auch "Einspruch" einlegen weil ich nicht danach gefragt wurde, alles über mein Kopf hin weg entscheiden wurde?
Etwas wirr, aber ich habe grade so viel im Kopf...sorry
ich weiss nicht so recht wo es rein passt! Ich poste erst mal hier!
Ich muss etwas weiter ausholen! Seit nun leider 2 Jahren leben meine beiden Kinder bei meinen Schwiegereltern (andere Geschichte), ich habe bis heute das SOrgerecht mit meinem geschiedenen Mann zusammen.
Ich weiss das man zu Schulanmeldung die Unterschrift oder das Einverständnis von den Sorgeberechtigten benötigt! Meine Grosse wurde nun letztets Jahr angemeldet OHNE mein einverständnis. Ich möchte nicht das sie schon eingeschult wird, sie ist einfach noch nicht so weit! Ist auch von dem Schularzt belegt worden! Sie hat derzeit einen I-Status! Nun durfte ich heute erfahren das Ihre Rückstellungsunterlagen "abhanden" gekommen sind! Erst mal das finde ich schon eine riesen Schweinerei und eben auch das was damit kommt! Mein Kind soll wegen diesen Verschwinden nun doch eingeschult werden. Fals es nun wirklich da zu Problemen kommen sollte kann ich nicht auch "Einspruch" einlegen weil ich nicht danach gefragt wurde, alles über mein Kopf hin weg entscheiden wurde?
Etwas wirr, aber ich habe grade so viel im Kopf...sorry