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Real
Gast
Das ABR hat sehr wohl große Auswirkungen auf euer "gemeinsames" Leben!
Z.B. musst du immer wenn du die Kinder hast den Schwiegereltern Rede und Antwort stehen, was du mit ihnen tust sprich wo du hinfährst, wie lange du dort bist etc...
Auch können sie verhindern, dass du z.B. ins Ausland fährst.
was man mit den Kindern tut hat mit dem ABR nichts zu tun - während dem Umgang entscheidet der Umgangsberechtigte.
Die Frage des Aufenthalts betrifft lediglich den Aufenthalt sprich wo das Kind LEBT - d.h. dass jeder für Fahrten berechtigt ist, auch Urlaubsreisen.
Die Frage wäre noch, hast du das Umgangsrecht, sprich darfst du den Umgang regeln
oder machen das alles die Schwiegerelt.?
Jeder Elternteil hat das Umgangsrecht außer bei schwerwiegenden Vergehen.
damit darf auch JEDER den Umgang regeln und muss sich weder von Schwiegereltern noch von dem anderen Eltenteil vorschreiben lassen, wie er den Umgang gestaltet.
Du musst wissen es gibt versch. Bereiche des Sorgerechtes.
stimmt aber das Umgangsrecht ist vollkommen unabhängig vom Sorgerecht!
Fakt ist, wenn du die Kids von dort raus haben möchtest, musst du zum Gericht, denn wer das ABR hat bestimmt wo das Kind lebt und wie lange es sich woanders aufhalten darf etc...
Sie schreibt von Schule und nicht von Rausholen.
wie lange es sich wo aufhält wird über das Umgangsrecht geregelt, wie z.B. Urlaub/Ferien.
dafür gibt es Regelungen, an die sich auch der halten muss, bei dem das Kind lebt.
Das ABR umfasst tatsächl. alle tägl. Belange der Kinder, denn ansonsten müssten sie jedes Mal wenn sie zum Arzt wollen dich fragen.
Falsch - das Sorgerecht umfasst die wichtigen Belange des Kindes, die alltäglichen werden jeweils von dem geregelt, bei dem sich das Kind aufhält.
die Gesundheitsfürsorge hat mit dem ABR nichts zu tun. Ich gehe davon aus, dass hier nur das ABR geregelt ist und z.B. die Gesundheitsfürsorge, Angelegenheiten wie Schule und Ämter etc, bei beiden Eltern liegen, sonst bräuchte sie sich keine Gedanken über die Unterschrift machen.
Das ABR ist ein Teil des Sorgerechts und ein Teil der Personensorge.
Haben sie sonst noch Rechte wie Schulrecht oder Gesundheitsfürsorge?
dann hätten sie das alleinige Sorgerecht und das ist wohl nicht so, wenn die Mutter mit unterschreiben muss und sich die Unterlagen besorgen kann.
siehe
§ 1684, 1685, 1626, ff. BGB
etc.