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Schule und Sorgerechtsfrage

Das ABR hat sehr wohl große Auswirkungen auf euer "gemeinsames" Leben!
Z.B. musst du immer wenn du die Kinder hast den Schwiegereltern Rede und Antwort stehen, was du mit ihnen tust sprich wo du hinfährst, wie lange du dort bist etc...
Auch können sie verhindern, dass du z.B. ins Ausland fährst.

was man mit den Kindern tut hat mit dem ABR nichts zu tun - während dem Umgang entscheidet der Umgangsberechtigte.
Die Frage des Aufenthalts betrifft lediglich den Aufenthalt sprich wo das Kind LEBT - d.h. dass jeder für Fahrten berechtigt ist, auch Urlaubsreisen.


Die Frage wäre noch, hast du das Umgangsrecht, sprich darfst du den Umgang regeln
oder machen das alles die Schwiegerelt.?

Jeder Elternteil hat das Umgangsrecht außer bei schwerwiegenden Vergehen.
damit darf auch JEDER den Umgang regeln und muss sich weder von Schwiegereltern noch von dem anderen Eltenteil vorschreiben lassen, wie er den Umgang gestaltet.

Du musst wissen es gibt versch. Bereiche des Sorgerechtes.

stimmt aber das Umgangsrecht ist vollkommen unabhängig vom Sorgerecht!

Fakt ist, wenn du die Kids von dort raus haben möchtest, musst du zum Gericht, denn wer das ABR hat bestimmt wo das Kind lebt und wie lange es sich woanders aufhalten darf etc...

Sie schreibt von Schule und nicht von Rausholen.
wie lange es sich wo aufhält wird über das Umgangsrecht geregelt, wie z.B. Urlaub/Ferien.
dafür gibt es Regelungen, an die sich auch der halten muss, bei dem das Kind lebt.


Das ABR umfasst tatsächl. alle tägl. Belange der Kinder, denn ansonsten müssten sie jedes Mal wenn sie zum Arzt wollen dich fragen.

Falsch - das Sorgerecht umfasst die wichtigen Belange des Kindes, die alltäglichen werden jeweils von dem geregelt, bei dem sich das Kind aufhält.
die Gesundheitsfürsorge hat mit dem ABR nichts zu tun. Ich gehe davon aus, dass hier nur das ABR geregelt ist und z.B. die Gesundheitsfürsorge, Angelegenheiten wie Schule und Ämter etc, bei beiden Eltern liegen, sonst bräuchte sie sich keine Gedanken über die Unterschrift machen.

Das ABR ist ein Teil des Sorgerechts und ein Teil der Personensorge.

Haben sie sonst noch Rechte wie Schulrecht oder Gesundheitsfürsorge?

dann hätten sie das alleinige Sorgerecht und das ist wohl nicht so, wenn die Mutter mit unterschreiben muss und sich die Unterlagen besorgen kann.

siehe
§ 1684, 1685, 1626, ff. BGB
etc.
 
Hallo Real,
du hast wohl noch nie die Realität erlebt?
Selbst Fam. Richter haben in diesem Bereich dem, der das ABR hat
schon Sachen zugelassen, wo man meint das dürfte der Umgangsberechtigte
tun...
Das eine mag das Gesetz sein (wobei das auch hier oft etwas schwammig umgesetzt wird...) und das andere die Realität...
Hier ging es um Belange der Schule....ich wollte das nur mal so am Rande erwähnen, nicht
dass die Eltern mal aufwachen und überrascht sind warum sie nur eingeschränkt Dinge entscheiden dürfen!😉
 
Leute macht mir mal keine ANgst....

Das mit em ABR war damals nix was mit dem Jugendamt oder so geregelt wurde nur ein formloses Schreiben, weil ich Anfangs der Unterbringung der Kinder oft tagelang verschwunden war! Ich war in einer schwierigen emotionalen Situation.
Mir wurde damals gesagt es ist nur damit meine Schwiegermutter mit den Kindern im Notfall zum Arzt kann!

Naja mittlerweile gibt es eine neue Sachbearbeiterin beim JA und ich muss nun auch mit härteren Bandagen kämpfen da di gute mich offensichtlich nicht leiden kann! Nun kann ich aber auch mit meinem neuen Partner kämpfen das die Kinder endlich wieder zu mir kommen so wie es vor 2 Jahren ausgemacht war
 
Hallo Real,
du hast wohl noch nie die Realität erlebt?.....

Doch ich bin mit der Realität betroffen. Sehr betroffen sogar, und genau deswegen sind die Angaben auch richtig.

Wenn es bei dir anders war, dann liegt das nicht an der Realität und an den Gesetzen, sondern am Einzelfall.


@lucky
wenn es ein formloses Schreiben ist, kannst du des ja zurück ziehen - mit einem weiteren formlosen Schreiben, dann ist alles beim Alten und der Kindesvater müsste dann vor das Familiengericht ziehen um es mit Beschluss fest zu machen.

Wenn du aber auch die Frage des Arztes mit auf die Schwiegereltern übertragen hast, sprich die Gesundheitsfürsorge, hast du dich selbst raus gekickt.

Du solltest zu einem Anwalt für Familienrecht gehen und dich mal genauer aufklären lassen., bei was du eigentlich noch mitwirken kannst.

Eine Rückführung zu dir hängt von vielen Faktoren zusammen, da reicht es nicht, ob sich was bei der verändert hat.
 
Mir wurde damals gesagt es ist nur damit meine Schwiegermutter mit den Kindern im Notfall zum Arzt kann!
Was wie zu erwarten und üblich eine Fehlinformation war, wenn die Vorschreiber recht in der Annahme sind.

Nun kann ich aber auch mit meinem neuen Partner kämpfen das die Kinder endlich wieder zu mir kommen so wie es vor 2 Jahren ausgemacht war
Ach. Der neue Partner ist dagegen?

Irgendwie möchte ich Dir raten, herauszufinden, was Du selber zuverlässig willst.
 
Nein nein der letzten Satz war wohl etwas missverstanden.... Ich kämpfe zusammen mit meinem Partner für meine Kinder! Weil alleine kann ich nicht mehr und was ich will? Meine KINDER!!!!!!!!!!

Gut also mal nen Plan machen... Anwalt, Schulamt🙄 gut auf gehts ins Getümmel
 

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