S
Stan
Gast
Sie geht nicht in die Insolvenz.
Sie will sich jetzt selbstständig machen. Und er sagt: Wenn es bei Dir mit der Selbstständigkeit nicht klappt und Du in Insolvenz gehst, ist es besser wenn Du Gütertrennung hast, dann kommst Du aus dem Kreditvertrag raus.
Ob mit oder ohne Gütertrennung, aus dem Kreditvertrag kommt sie nur raus, wenn er sittenwidrig wäre. Da muss sie aber die Bank verklagen.
Die ganze Geschichte kommt mir äußerst merkwürdig vor.