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Schuldhaftentlassung

Hallo,

tja, das mit der Schuldhaftentlassung hab ich bereits hinter mir. Bzw. möchte ich es eher als bittere Erfahrung werten. Die Bank hat mich nämlich nicht entlassen.
Wie schon geschrieben: Warum auch ? Kann sie bei dem einen nicht mehr pfänden, geht es zum nächsten Schuldner.

Was bei einer Zwangsversteigerung zu bedenken wäre:
Es kommt wahrscheinlich nicht der Betrag raus, welcher geschuldet wird. Es sei denn, ihr habt nur 50/60 % des Hauses finanziert. Und ebenfalls (auch bei einem Verkauf):
Vorfälligkeitsgebühr beachten ! Die kann nämlich im 5-stelligen Bereich liegen ! Vielleicht vorher mit der Bank klären. Für die haftet ihr auch gesamtschulnerisch ! Ich meinem Fall bin ich alleine auf 35.000 € sitzen geblieben.

Ganz blöde ist nur, dass sie nicht im Grundbuch steht !

Meine Meinung: auf jeden Fall einen Fachanwalt hinzuziehen.
 
Ich tendiere zu Stans Verdacht, das die Bank einfach mal die Unterschrift der Frau eingesammelt hat - obwohl diese über kein Einkommen verfügt das das Abzahlen eines Kredites möglich gemacht hätte. Das kann nur ein Anwalt klären.
 
Okay. In dieser Richtung bin ich nicht so erfahren.

Nur es hat für mich den Eindruck gemacht, dass beide arbeiten. Weil keine Kinder ? Bzw. es ist ungewöhnlich, dass der Mann das Haus haben will (wenn denn Kinder da wären).
Was nicht heißen soll jedoch nciht heißen, dass Männer kein Anrecht darauf haben (habe eben an die klassische Rollenverteilung gedacht). ;-)
 
Hallo,


Ganz blöde ist nur, dass sie nicht im Grundbuch steht !

Meine Meinung: auf jeden Fall einen Fachanwalt hinzuziehen.

Das kann in diesem Fall sogar von Vorteil für die Frau sein, da sie ja nicht mal eine Sicherheit für den Kredit nachweisen konnte. Aber sie durfte unterschreiben.
 
Das wärs nämlich! Wenn der Kredit sittenwidrig wäre, wäre Sie aus der Haftung draußen - aber ein Anteil am Haus würde Ihr trotzdem gehören. Da durch die Zugwinngemeinschaft erworben.
 
Hallo Ihr Lieben,

ich habe gestern nochmal mit meiner Freundin geredet. Zu der Zeit als sie den Kreditvertrag unterschrieben hat, hatte sie bereits ein Kind.

Erst beim Notar wurde ihr gesagt das ihr das Haus gar nicht mit gehöre und sie hat es leider trotzdem unterschrieben.

Wie ist das eigentlich wenn sie Selbstständig ist und dann die Gütertrennung vornimmt weil sie Angst hat das Haus mit zu verlieren falls eine Insolvenz drohen sollte. Meint ihr sie würde aufgrund dieser Tatsache aus dem Vertrag kommen?
 
Du meinst den Kreditvertrag mit der Bank?
Aus diesem kommt Sie nicht heraus. Es sei denn, Sie hätte damals nichts verdient oder so wenig, daß Sie gar keine Raten bezahlen hätte können. Dann ist der Kreditvertrag sittenwidrig und daher nichtig. In diesem Falle müsste Sie nicht haften. ( Hätte aber trotzdem einen Anteil am Haus erworben )

Wenn Sie damals - als Sie den Kredivertrag unterschrieben hat . gearbeitet und Geld verdient hat, dann wird Sie kaum aus der Haftung herauskommen. Auch nicht durch Manipulationen wie Selbstständigkeit oder gar Angst vor Insolvenz.
Das verstehe ich jetzt so, als hätte Ihr der Mann gedroht - falls Sie nicht zahlt - er in die Insolvenz geht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Du meinst den Kreditvertrag mit der Bank?
Aus diesem kommt Sie nicht heraus. Es sei denn, Sie hätte damals nichts verdient oder so wenig, daß Sie gar keine Raten bezahlen hätte können. Dann ist der Kreditvertrag sittenwidrig und daher nichtig. In diesem Falle müsste Sie nicht haften. ( Hätte aber trotzdem einen Anteil am Haus erworben )

Wenn Sie damals - als Sie den Kredivertrag unterschrieben hat . gearbeitet und Geld verdient hat, dann wird Sie kaum aus der Haftung herauskommen. Auch nicht durch Manipulationen wie Selbstständigkeit oder gar Angst vor Insolvenz.
Das verstehe ich jetzt so, als hätte Ihr der Mann gedroht - falls Sie nicht zahlt - er in die Insolvenz geht?

Hallo Mikenull,

sie hat zu der Zeit als sie den Kreditvertrag unterschrieben hat nicht gearbeitet, sie hatte zu dem Zeitpunkt das Kind bekommen und war vorher Freiberuflich tätig. Somit hat sie noch nicht mal Anspruch auf irgendwelche Leistungen gehabt.

Nein er ist ja eh arbeitslos gemeldet. Sie wollte wieder anfangen zu arbeiten und wieder Selbstständig tätig sein, er meinte sie können ja die Gütertrennung machen falls sie Insolvenz gehen sollte dass das Haus nicht mit drauf geht. Er meinte dann würde sie eher aus dem Vertrag kommen.

Ich weiss aber nicht ob das stimmt was er sagt.
 
Hallo Mikenull,

sie hat zu der Zeit als sie den Kreditvertrag unterschrieben hat nicht gearbeitet, sie hatte zu dem Zeitpunkt das Kind bekommen und war vorher Freiberuflich tätig. Somit hat sie noch nicht mal Anspruch auf irgendwelche Leistungen gehabt.

Nein er ist ja eh arbeitslos gemeldet. Sie wollte wieder anfangen zu arbeiten und wieder Selbstständig tätig sein, er meinte sie können ja die Gütertrennung machen falls sie Insolvenz gehen sollte dass das Haus nicht mit drauf geht. Er meinte dann würde sie eher aus dem Vertrag kommen.

Ich weiss aber nicht ob das stimmt was er sagt.

Bei der Insolvenz geht das Haus wohl drauf, so oder so.

Er ist schuldenfrei und die Frau kann weiterhin den Kredit bedienen bzw. den Rest, der nach der Versteigerung übrig bleibt.

Und was nützt die Gütertrennung, wenn sie nicht im Grundbuch steht?

Oder habe ich hier was falsch verstanden? Wer geht in die Insolvenz?
 
Zuletzt bearbeitet:
Sie geht nicht in die Insolvenz.

Sie will sich jetzt selbstständig machen. Und er sagt: Wenn es bei Dir mit der Selbstständigkeit nicht klappt und Du in Insolvenz gehst, ist es besser wenn Du Gütertrennung hast, dann kommst Du aus dem Kreditvertrag raus.
 

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